Zum Hauptinhalt springen
Veröffentlicht 09. Mai 2016

Mit fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) unterwegs

  • Text: zvg
  • Bild: jack atkinson auf Unsplash
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Ein wiederholter Aufruf der Polizei an die Vernunft und Verantwortung betreffend Befahren von Strassen, vor allem mit Skateboards.

Trotz wiederholten Hinweisen auf die Gefahren, ist erneut festzustellen, dass Jugendliche mit ihren Skateboards – namentlich in Tempo-30-Zonen, wo dies auch erlaubt ist – die Strassen mit sehr viel Risiko als Abfahrt benützen. Der Frühling mit seinen Gefühlen lässt grüssen. Zudem werden die Akteure immer jünger.

Übrigens, Fahrten mit fäG auf Hauptstrassen sowie verkehrsreichen Nebenstrassen sind verboten. Es sind die für Fussgänger üblichen Verkehrsflächen zu benützen. Bei Querungen wird empfohlen, diese zu Fuss zurückzulegen.

Dieses Tun mit den schnellen Skateboards ist bestimmt eine coole Sache und bringt garantiert den nötigen Kick. Wenn aber unsere Jugendlichen ohne jegliche Schutzbekleidungen, oftmals mit halbnackten Oberkörpern, sich an keine gängigen Verkehrsregeln halten, zudem bei einkehrender Dunkelheit ohne jegliches Licht oder mindestens reflektierenden Bekleidungen unterwegs sind, muss niemand verwundert sein, wenn sich ein tragischer Unfall ereignet. Im Weiteren ist zu beobachten, dass diese oftmals mit Ohrstöpseln versehenen Jugendlichen durch laute Musik abgelenkt werden und in gebückter Haltung – genau auf Höhe des Kühlergrills eines Personenwagens – in beachtlichem Tempo unterwegs sind. Dazu kommt noch, dass diese Abenteurer sich ab und zu auf der falschen Strassenseite befinden und bei Rechtsvortrittskreuzungen weder das Tempo drosseln noch einen Kontrollblick nach rechts werfen. Sie vergessen komplett, dass auch sie zum Rechtsvortritt verpflichtet sind.

Wenn der Schutzengel einmal nicht zur Stelle ist, muss ein unbescholtener Fahrzeuglenker ohne Eigenverschulden sich einem langwierigen Verfahren unterziehen, weil es zu einem Unfall mit einem unvernünftigen Jugendlichen kam.

Es nützt offensichtlich auch nichts, wenn die Polizei mit diesen Jugendlichen über ihr Verhalten spricht und auf die Gefahren aufmerksam macht. Es nützt vermutlich auch von Seiten deren Eltern nicht viel, welche bestimmt zuletzt wollen, dass ihre Sprösslinge einen schweren Unfall erleiden müssen.

Die Polizei empfiehlt deshalb einmal mehr sich dringend an folgende Punkte zu halten:

  1. Beherrschung des Gerätes: im Notfall richtig Bremsen, Ausweichen bei Hindernissen
  2. Sich an die Verkehrsregeln halten und das Tempo anpassen
  3. Strecke kennen: Rechtsvortritte, gefährliche Stellen, Kurven etc.
  4. Gute Schutzbekleidung wie Profis: Helm, Hand-Ellbogen-Knieschutz, Handschuhe
  5. Bei Dunkelheit obligatorisch: weisses Licht vorne, rotes Licht hinten, geeignet angebracht
  6. Unterlassen von Fahrten bei Nacht
  7. Sich nicht ablenken lassen: Musik, fahren in Gruppen etc.
  8. Kein Alkohol oder Drogen im Strassenverkehr

 

Haben Sie Fragen oder Anregungen, melden Sie sich auf Ihrem Polizeiposten.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


Beitrag teilen: