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Veröffentlicht 04. Januar 2023

Neue Gesetze 2023

  • Text: Eing.
  • Bild: jessica45 auf Pixabay
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Wie praktisch jedes Jahr gibt es auch im 2023 wieder einige Neuerungen auf der Gesetzesebene.

Veloweggesetz
Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) sorgt für bessere und sicherere Velowege, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden und der Bund bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2.12.2022 beschlossen, dass das neue Gesetz auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Einfacheres Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen
Neu können Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen erlassen werden, ohne dass qualifizierte Gründe vorhanden sein müssen (besondere Gefahrensituation, besonderer Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmender, Verbesserung des Verkehrsflusses, Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe). Auch ist kein Gutachten zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mehr nötig. Die Behörden müssen die Anordnung der Zonen aber weiterhin verfügen und veröffentlichen. Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt auch künftig grundsätzlich Tempo 50.

Ab dem 1. April
Raschere Verfahren bei entzogenen Führerausweisen

Um die Dauer der Verfahren zu verkürzen, werden in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) neu bestimmte Fristen festgelegt.

Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer
Um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren, können die Entzugsbehörden Personen während eines Führerausweisentzugs wegen einer leichten Widerhandlung Fahrten bewilligen, die zu ihrer Berufsausübung notwendig sind.

Wir wünschen Ihnen «es guets Neus», Gesundheit und alles Gute fürs 2023.

Haben Sie Fragen zum Thema? Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen gerne.

Ihre Regionalpolizei


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