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Das Fahrzeug hat auf einer Nebenstrasse innerorts richtig parkiert (kein Parkverbot, keine Strassenverzweigung) und lässt dem Fahrverkehr genügend Platz (Bild links). Rechts: Nicht korrekt parkiert – das Fahrzeug auf dem Trottoir behindert die Fussgänger.
Veröffentlicht 11. November 2022

Parkieren im Allgemeinen

  • Text: Eing.
  • Bild: zVg.
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Wir stellen immer wieder fest, dass Fahrzeuglenker, meistens aus Bequemlichkeit oder Zeitdruck, ihre Fahrzeuge teilweise oder ganz auf dem Trottoir parkieren. Als Begründung wird dabei oftmals angegeben, die Fahrzeuge auf der Strasse nicht behindern zu wollen. Dass dabei die schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich die Fussgänger, behindert werden, wird jedes Mal sträflich ausser Acht gelassen. Oftmals müssen Fussgänger auf die Strasse ausweichen. Die Trottoirs gehören aber den Fussgängern, namentlich den Kindern und Schülern.

Ist es überhaupt erlaubt auf einer Nebenstras­se innerorts das Fahrzeug auf der Strasse abzustellen?
Dazu einige Informationen:
Normalerweise müssen, wenn vorhanden, öffentliche markierte Parkplätze benützt werden. Diese zur Verfügung gestellten Parkplätze sind oftmals gebührenpflichtig oder mittels «blauer Zone», zeitlich beschränkt. Gelb markierte Parkplätze sind für einen bestimmten Personenkreis vorgesehen und jeweils entsprechend beschriftet. Die Regelung von Privatparkplätzen unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Besitzer.

Im Weiteren ist zu beachten, dass beim Parkieren ausserhalb von markierten Parkfeldern oder einem deutlich gekennzeichneten Belag mit einer Ordnungsbusse gerechnet werden muss.

Wenn keine markierten Parkplätze zur Verfügung stehen, ist das Halten und Parkieren auf Nebenstrassen innerorts erlaubt, ausser ein signalisiertes Halte- oder Parkverbot verbietet dies. Wenn auf der Strasse parkiert wird, so müssen für den Gegenverkehr noch mindestens 3 Meter von der Gesamtfahrbahnbreite frei bleiben. Wer jedoch sein Fahrzeug auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen nachts regelmässig an gleicher Stelle parkiert, bedarf einer Bewilligung, sofern die zuständige Behörde auf dieses Erfordernis nicht verzichtet.

Das Parkieren auf Hauptstrassen innerorts ist erlaubt, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen genügend Raum bleibt.

Das Halten und Parkieren vor und nach Strassenverzweigungen weniger als 5 Meter vor und nach diesen Verzweigungen ist nicht erlaubt.

Diese Informationen sind wie immer nicht abschliessend. Deshalb informieren Sie sich im Internet (Ordnungsbussenliste) oder beim nächsten Polizeiposten über die unzähligen Regelungen im ruhenden Verkehr. Vielleicht können Sie beim nächsten Halten oder Parkieren einer unliebsamen Konfrontation mit der Polizei aus dem Wege gehen.



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