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Veröffentlicht 07. August 2024

Rücksichtsvolles Verhalten am Hallwilersee ergibt noch mehr Freude

In den schönen Sommermonaten erfreut sich das Verweilen rund um den Hallwilersee grosser Beliebtheit. Dabei wird der schmale Uferweg von vielen Spaziergängern, Joggern und Walkern benutzt. Auch trifft man stets viele Hundehalter und an den öffentlichen Plätzen badende und spielende Personen an.

Aus diesem Grund ist es unumgänglich, dass man auf die anderen und natürlich auch auf die Natur Rücksicht nehmen soll.

Einmal mehr weisen wir darauf hin, dass auf dem gesamten Seeuferweg ein allgemeines Fahrverbot und eine Hundeleinenpflicht besteht.

Des Weiteren bitten wir die Seebesucher auf die Natur zu achten. Das heisst, nur an den bestehenden Feuerstellen zu grillieren, keine markierten Schutzzonen zu betreten und keinen Abfall zu hinterlassen. Liegengelassener Hundekot erfreut auch niemanden.

Auch gibt es immer wieder Misstöne wegen zu lauten Musikabspielgeräten. Hier verhält es sich so, dass niemand darauf erpicht ist, den geliebten Musikgeschmacks eines anderen zu erdulden. Abhilfe können Kopfhörer oder das Einstellen der Lautstärke auf ein nicht störendes Mass leisten. An gewissen Stellen ist sogar ein gänzliches Verbot für das Betreiben von Abspielgeräten aufgestellt. Zu guter Letzt denken Sie bitte daran, auf den verschiedenen kostenpflichtigen Parkplätzen die Parkgebühren zu entrichten.

Das Einhalten dieser eigentlich selbstverständlichen Regeln schont die Nerven jedes Seebesuchers sowie das Portemonnaie und macht den Ausflug zu einem schönen Erlebnis.

Die Regionalpolizeien AargauSüd und Lenzburg wünschen Ihnen weiterhin einen schönen Sommer!

 


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