Telefonieren am Steuer
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Die Verkehrsregelnverordnung schreibt vor, dass Kommunikationssysteme die Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen dürfen (Art. 3 Abs. 1, VRV). Die Ordnungsbussenverordnung nennt den Tatbestand des Telefonierens während der Fahrt ausdrücklich und droht bei Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt eine Ordnungsbusse von CHF 100.– an.
Dennoch ist das Telefonieren am Steuer verbreitet. Auch das Lesen oder Senden von Nachrichten sowie das Essen und Trinken während der Fahrt werden immer häufiger. Kann ein solches Verhalten nachgewiesen werden, ist mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu rechnen. Zunehmend lenken sich auch Fahrrad- und Motorfahrradfahrer sowie Fussgänger durch das Bedienen von Kommunikationssystemen leider immer häufiger ab.
Die Verkehrsteilnehmenden sind sich zwar der Gefährlichkeit des Telefonierens im Strassenverkehr bewusst. Forschungen zeigen aber, dass die Fahrfähigkeit bei Fahrzeuglenkenden stark beeinträchtigt ist, und zwar unabhängig davon, ob Handy oder Freisprechanlage benützt werden. Die Reaktionszeit erhöht sich um 30 bis 50%, visuelle Einschränkungen, schlechteres Spurhalten und Missachtung von Signalen nehmen deutlich zu.
Daraus resultiert während des Telefonierens ein 4- bis 5-faches Unfallrisiko, je nach Studie. Bei SMS-schreibenden Lastwagenfahrern wurde ein 23-faches Unfallrisiko nachgewiesen.
Vermeiden Sie Ablenkung im Strassenverkehr bevor es zum Unfall kommt.
Befolgen Sie doch einfach die folgenden Tipps:
- Verzichten Sie auf das Lesen und Schreiben von SMS sowie aufs Telefonieren am Steuer (weder mit Handy noch mit Freisprechanlage).
- Falls Sie unterwegs telefonieren müssen: Halten Sie an einem sicheren Ort an oder bitten Sie eine mitfahrende Person, das Gespräch zu führen.
- Schalten Sie das Handy beim Fahren am besten aus.
- Verpflegen Sie sich nicht während der Fahrt.
- Verzichten Sie auf das Rauchen während der Fahrt.
- Stellen Sie ihr Navigationsgerät vor der Fahrt ein.
Wir wünschen allen eine unfallfreie Fahrt.
Ihre Regionalpolizei.
Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg
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