
Verlassen des Fahrzeuges / Laufenlassen des Motors
- Bild: mohit suthar auf Unsplash
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Wir stellen immer wieder fest, dass Fahrzeuglenker, insbesondere vor einem Kiosk, Bancomaten oder einer Poststelle, für Kurzbesorgungen etc. das Fahrzeug verlassen, ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen. Genau auf ein solches Verhalten haben es Fahrzeugdiebe abgesehen. Einsteigen, losfahren und weg ist das Fahrzeug.
Bei Feststellen eines abgestellten Fahrzeuges mit vorhandenem Zündungsschlüssel kann die Polizei eine Busse aussprechen.
OB-Ziffer 317: «Verlassen des Fahrzeuges ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen.»
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OB-Ziffer 326.1: «Unnötiges Vorwärmen eines stillstehendes Fahrzeuges.»
OB-Ziffer 326.2: «Unnötiges Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeuges.»
Die Busse aller obenstehend erwähnten Übertretungen beträgt Fr. 60.–.
Nicht selten kommt es auch vor, dass Kurzparkierer nebst dem steckenden Zündungsschlüssel auch noch den Motor laufen lassen. Dieses Verhalten ist für Fahrzeugdiebe natürlich noch vorteilhafter. Der kontrollierende Polizist hat bei einer solchen Feststellung die Möglichkeit zu kumulieren und eine Busse von Fr. 120.– auszusprechen.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, melden Sie sich bei Ihrer Polizei.
Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal
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