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Veröffentlicht 08. August 2014

Fahren unter Alkoholeinfluss / Fahren ohne Licht

  • Bild: PublicDomainPictures auf Pixabay
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Seit Anfang Jahr gelten in der Schweiz neue Gesetze in Sachen Strassenverkehrsrecht. Wir möchten Sie hiermit noch einmal darauf aufmerksam machen und sensibilisieren, um welche Neuerungen es sich dabei handelt.

Stellen Sie sich vor, Sie geniessen einen schönen Sonntag im Sommer. Das Wetter stimmt, der Grill läuft und das kühle Blonde steht griffbereit. Sie genehmigen sich eins und weil es so schön kühl und erfrischend ist, noch eines und noch eines. Nun, um 24.00 Uhr gehen Sie ins Bett, da Sie am Montagmorgen wieder zur Arbeit erscheinen dürfen. Um 06.00 Uhr klingelt Ihr Wecker. Sie fühlen sich gut und starten mit einem Kaffee in den Tag. Danach machen Sie sich auf zur Arbeitsstelle. Sie sind berufsmässiger Lastwagenchauffeur und immer auf Achse. Dann um 08.00 Uhr kommen Sie in eine Polizeikontrolle. Bei der Kontrolle wird vom Polizisten ein leichter Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholtest zeigt einen Wert von 0,13 Promille an. Das ist zuviel.

Erinnern Sie sich:
Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille) für bestimmte Personengruppen verboten. Zu diesen Personengruppen gehören, Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Fahrschülerinnen und -schüler, Fahrlehrerinnen und -lehrer, Begleitpersonen von Lernfahrten sowie Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport).

Im Anschluss müssen Sie mit einer Verzeigung an die Staatsanwaltschaft rechnen. Eine Kopie erhält das Strassenverkehrsamt (Abteiung Massnahmen). Dies kann zu einschneidenden Konsequenzen betreffend Führerausweisentzug führen. Seien Sie sich stets bewusst, was und wie viel Sie trinken.

Eine weitere Neuerung: das Fahren mit Licht am Tag
Sobald Sie im Auto sitzen, sich angeschnallt, den Zündungsschlüssel gedreht haben, vergewissern Sie sich, dass Sie abschliessend noch das Licht einschalten. Dies ist ebenfalls seit Anfang 2014 obligatorisch. Falls Sie trotzdem ohne Licht unterwegs sein sollten und von der Polizei angehalten werden, können Sie mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken rechnen.

Also: Anschnallen, Motor an, Licht ein

Bei Fragen oder Anregungen, wenden Sie sich an Ihre Regionalpolizei.


Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal


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