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Veröffentlicht 30. Januar 2015

Was hat das Januarloch mit der Polizei zu tun?

  • Bild: charlesdeluvio auf Unsplash
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Es ist Anfang Jahr und diverse Rechnungen flattern ins Haus. Das Geld ist knapp und die Rechnungen lassen sich nicht bezahlen. Schieben Sie anstehende Rechnungen nicht auf die lange Bank, auch nicht, wenn Sie knapp bei Kasse sind.

Autoversicherungen/Verkehrssteuern:
Wenn Sie von Ihrer Versicherungsagentur eine Rechnung erhalten und diese nicht bezahlen, verfällt der Versicherungsschutz Ihres Fahrzeuges. Das Strassenverkehrsamt wird Sie auffordern, innert der nützlichen Frist diese Rechnung zu begleichen oder die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt zu deponieren. Andernfalls wird die Polizei damit beauftragt, Ihre Kontrollschilder einzuziehen. Dies hat eine Verzeigung zur Folge, welche noch mehr Kosten verursacht.

Ausstehende Rechnungen und Betreibungen:
Werden Rechnungen oder eingehende Mahnungen nicht bezahlt, wird eine Betreibung eingeleitet. Werden Sie vom Betreibungsamt vorgeladen, sind Sie verpflichtet, dort zu erscheinen oder andernfalls sich vertreten zu lassen. Reagieren Sie nicht auf eine betreibungsamtliche Vorladung, wird wiederum die Polizei damit beauftragt, Sie als Schuldner beim Betreibungsamt vorzuführen. Diese zieht wiederum eine Verzeigung mit sich und die Kosten steigen erneut.

Fazit:
Verhindern Sie, dass es so weit kommt. Zahlen Sie Ihre Rechnungen womöglich gleich bei Erhalt. Sind Sie knapp bei Kasse, rufen Sie frühzeitig beim Rechnungssteller an und klären Sie die Situation ab. In den meisten Fällen lässt sich eine Lösung finden.

Nehmen Sie Ihre Pflichten wahr, nicht das noch mehr Kosten entstehen, die nicht nötig wären.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder Rechnungssteller.

Ihre Regionalpolizei

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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