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Veröffentlicht 04. Dezember 2015

Wir bringen Licht ins Dunkel

  • Text: zvg
  • Bild: ThePixelman auf Pixabay
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Nochmals zur Erinnerung: Die Tage werden kürzer und die Morgen- und Abendstunden versinken in der Dunkelheit. Achten Sie darauf, dass nicht Sie in der Dunkelheit versinken. Es liegt in der Natur des Auges, dass wir in der Nacht Farben und Details schlechter erkennen. Das wirkt sich auf die Sicherheit im Strassenverkehr aus. Bei Dunkelheit haben Fussgänger und Radfahrer ein dreimal höheres Unfallrisiko als am Tag. Bei Regen, Schnee und Gegenlicht erhöht es sich sogar bis auf das Zehnfache. Besser, Sie erhöhen Ihre Sichtbarkeit.

Wahrgenommen werden
Die Polizei stellt wieder vermehrt fest, dass zu Morgen- und Abendstunden Fahrradfahrer und Fussgänger zu wenig acht auf ihre Sichtbarkeit legen. Liebe Eltern, seien Sie dafür besorgt, damit Ihr Kind sicher zur Schule gelangt. Kontrollieren Sie, ob das Licht vom Fahrrad funktioniert. Dunkel gekleidete Kinder und Fahrräder mit fehlendem oder ungenügendem Licht sind nachts sehr schwer zu erkennen. Regen vermindert die Sichtbarkeit zusätzlich. Besonders gefährdet sind deshalb Kinder auf dem Schulweg im Winterhalbjahr. Mit dunklen Kleidern nimmt sie eine Autofahrerin oder Autofahrer erst aus einer Entfernung von 25 Metern wahr – die Zeit für eine Reaktion ist zu knapp. Mit guten, lichtreflektierenden Artikeln sind sie bereits aus einer Distanz von 140 Metern sichtbar.

Fussgänger
Bitte tragen Sie deshalb vor allem nachts immer Kleider mit lichtreflektierenden Bändern oder Aufklebern. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Im entsprechenden Handel sind alle diese kleinen «Schutzengel» zu kaufen.

Fahrradfahrer
Bitte stellen Sie frühzeitig sicher, dass an Ihrem Fahrrad, Mofa oder fäG (fahrzeugähnliche Geräte) die gesetzeskonforme Lichtausrüstung angebracht ist und auch funktioniert. Obligatorisch sind fest angebrachte rote Reflektoren hinten und weisse Reflektoren vorne sowie die gelben Pedalrückstrahler. Auch diverse Speichenreflektoren tragen zur Sicherheit bei, sind aber nicht vorgeschrieben. Bei Dunkelheit oder wenn schlechte Sicht es erfordert, ist das Licht einzuschalten.

Handeln Sie, bevor es zum Unfall kommt. Sonst ist es zu spät.

Kontrollen
In nächster Zeit werden auf dem Schulweg wieder vermehrt Lichtkontrollen durchgeführt. Fahrradlenker und Fahrradlenkerinnen, welche bei Dunkelheit ohne erforderliches Licht ein Fahrrad fahren, werden gebüsst (ab 15 Jahren) oder an die Jugendanwaltschaft verzeigt (unter 15 Jahren).

OBV, 604 Abs. 1:
Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts
CHF 40.–

OBV, 604 Abs. 2:
Fahren ohne Licht bei unbeleuchteter Strasse nachts
CHF 60.–

Bei Fragen zu diesem Thema geben wir Ihnen gerne weitere Auskunft.

Ihre Regionalpolizei

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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