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Veröffentlicht 13. Mai 2022

E-Bike: Was sind die Regelungen?

  • Text: Eing.
  • Bild: Gotrax auf Unsplash.com
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Die Verkaufszahlen von Elektrovelos sind in den letzten zwei Jahren in die Höhe geschnellt (+30 % im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019). Woher kommt diese Begeisterung? Ganz einfach, es erweitert die Möglichkeiten des Velofahrens: Es ermöglicht, mit dem Velo zur Arbeit zu fahren, ohne zu schwitzen, es bietet eine moderate körperliche Aktivität für Personen, die eine sanfte Aktivität wieder aufnehmen oder beginnen möchten, oder es macht das Mountainbiken zugänglicher.

Was ist ein E-Bike?
Ein Velo mit Elektrounterstützung verfügt über einen Elektromotor, der von einer wiederaufladbaren Batterie angetrieben wird und eine Tretunterstützung bietet. Diese kombiniert die Energie des Fahrenden mit der eines Elektromotors. Es gibt verschiedene Arten von Elektrovelos, die Sie je nach Ihrer Praxis und Ihren Bedürfnissen auswählen sollten:

  • Citybike
  • Trekkingbike
  • Rennvelo
  • Mountainbike (geländegängiges Velo)
  • faltbar

Schnelle und langsame E-Bikes: Was sind die Unterschiede?
Schnelle E-Bikes, auch S-Pedelecs genannt, verfügen über stärkere Motoren, welche bis 45 km/h unterstützen. Die Motoren langsamer E-Bikes unterstützen nur bis 25 km/h. Vorschriften unterscheiden sich zudem folgendermassen:

Beschreibung Langsame E-Bikes, E-Trottinette usw. Schnelle E-Bikes, klassische Mofas
Fahrzeugart Leicht-Motorfahrrad Motorfahrrad
Antriebsleistung gesamt (Motor/en) max. 500 W max. 1000 W
Tretunterstützung max. 25 km/h (Motor: 20 km/h, Tretunterstützung: 5 km/h) max. 45 km/h (Motor: 30 km/h, Tretunterstützung: 15 km/h)
Beleuchtung Fest angebrachte Velobeleuchtung Fest angebrachte Velobeleuchtung
                                                                                        Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren, ab dem 1. April 2022 Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren, ab dem 1. April 2022
Rückstrahler Erforderlich und nach hinten gerichtet Erforderlich und nach hinten gerichtet
Velohelm nach EN 1078-Norm Nicht erforderlich* Obligatorisch
Amtliche Zulassungsprüfung Nicht erforderlich Obligatorisch
Rückspiegel Nicht erforderlich Obligatorisch
Veloglocke Obligatorisch Obligatorisch
Führerausweis Kat. M von 14 -16 Jahren;  
ab 16 Jahren keinen Kat. M ab 14 Jahren  
Transport von Kindern** Erlaubt Erlaubt
Sonstige Ausstattung                                                                                                                                        Obligatorischer Geschwindigkeitsmesser ab dem 01.04.2024 (Nachrüstung von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen bis zum 01.04.2027).

* vom TCS empfohlen
** Der Velofahrer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

TCS Sektion Aargau
Gewerbeweg 1
5242 Birr
www.tcs-aargau.ch

 


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