Gemeindenachrichten
- Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen
Sirenentest 2025
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in der Gemeinde Beinwil am See – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Weitere wichtige Informationen
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone: www.alert.swiss.
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP)
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z. B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Grabräumung
Infolge Ablaufs der gesetzlichen Grabesruhe von mindestens 20 Jahren werden auf dem Friedhof Beinwil am See die folgenden Grabfelder geräumt:
- Erdbestattungen Nrn. 583 - 593
- Urnenmauer E (Beisetzung in den Jahren 2003 und 2004)
Für nachträglich beigesetzte Urnen richtet sich die Grabesruhe nach der Erstbestattung.
Gemäss § 22 des Bestattungs- und Friedhofreglements werden die Angehörigen auf diese Grabräumung aufmerksam gemacht und gebeten, Grabmäler und Pflanzen bis Ende April 2025 zu entfernen. Auf eine Frühlingsbepflanzung ist zu verzichten. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Abräumung durch die Gemeinde und das Verfügungsrecht über verbleibende Gegenstände geht ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde über.
Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei, 062 765 60 10
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Basler Matthias und Renate, Wührimattstrasse 1, 5712 Beinwil am See, für Neubau Biopool mit Sitzplatz, Wührimattstrasse 1, Parzelle Nr. 2307
- Grütter Reto und Daniela, Sonnhaldenweg 6, 5712 Beinwil am See, und Günter Ulrich und Marianne, Löhrenstrasse 23, 5712 Beinwil am See, für Neubau Garagen inkl. Zugang zum Gebäude Nr. 1643, Sonnhaldenweg, Parzellen Nrn. 2759 und 1842
- Haupt Non-Merens, Vorderes Zihl 8, 5712 Beinwil am See, für Neubau Aussenschwimmbad, Vorderes Zihl 8, Parzelle Nr. 2602
- Müller Rudolf, Sandstrasse 72, 5712 Beinwil am See, für Sanierung Scheune, Sandstrasse 72, Gebäude Nr. 166, Parzelle Nr. 784
- Nadler Jonathan und Keller Annalena, Im Fuchswinkel 3, 5032 Aarau Rohr, für Sanierung Südwand und Ersatz Fassade, Seestrasse 59, Gebäude Nr. 22, Parzelle Nr. 407
- Stöckli Peter und Livia, Zopfstrasse 22, 8804 Au, für Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Müseigenstrasse, Parzelle Nr. 2589
Anzeige
Dorfheftli-Abo
Sie wohnen ausserhalb des Dorfheftligebiets oder möchten das Dorfheftli verschenken?
Kein Problem mit dem Dorfheftli-Abo!