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Veröffentlicht 07. Februar 2025

Gemeindenachrichten

Baubewilligung

Folgende Baubewilligung wurde erteilt:

  • Suter Sacha und Eva, Wannenmoos 373, Hallwil, für die Erweiterung des Garagenvorplatzes, Wannenmoos 373, Parzelle Nr. 1400

Steuererklärung 2024

Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März 2025 und juristischer Personen bis zum 30. Juni 2025 einzureichen.

Fristerstreckung
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen Code. Dieser ist auf Seite 1 des Steuererklärungsbogens aufgedruckt.

Mahngebühren
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung werden im Kanton Aargau folgende Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung: CHF 35.00
  • Zweite Mahnung: CHF 50.00

Haben Sie Fragen? Das Regio Steueramt Seon-Hallwil gibt Ihnen gerne Auskunft. Unter www.ag.ch/steuern finden Sie ausserdem weitere nützliche Informationen.


Anpassung provisorische Steuerrechnung

Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig)? Kontaktieren Sie bitte das zuständige Regio Steueramt Seon-Hallwil und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung.

Bitte beachten Sie: Offensichtlich übersetzte, nicht in Rechnung gestellte Zahlungen können von der Gemeinde zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. Wenn die provisorische Rechnung zu hoch ist bzw. nicht angepasst und nur teilweise bezahlt wird, kann dies eine gebührenpflichtige Mahnung und allenfalls eine Betreibung auslösen.


Steuerabschluss 2024

Der Gesamtsteuerertrag 2024 beläuft sich auf Fr. 3 231 783, dies sind rund Fr. 555 700 mehr als im Vorjahr. Gegenüber dem Budget resultiert sogar ein Plus von 27,8% oder Fr. 702 383.

Dieser massive Überschuss ist hauptsächlich bei den Einkommens- und Vermögenssteuern mit einer Sollstellung von Fr. 2 924 223 erzielt worden. Das Budget wurde um Fr. 592 223 oder 25,4% markant übertroffen. Gründe für diese Mehreinnahmen sind nebst Zuzügen und höheren Nachträgen aus Vorjahren insbesondere zwei ausserordentliche Fälle mit sehr hohen Steuersollstellungen.

Ebenfalls überschritten wurden die Grundstückgewinnsteuern mit einem Ertrag von Fr. 78'232, das sind Fr. 48'232 mehr als budgetiert, aber rund Fr. 93'400 weniger als im Vorjahr. Mehreinnahmen konnten auch bei den Quellensteuern mit Fr. 70'356 (Budget: Fr. 45'000), bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern mit Fr. 27'189 (Budget: Fr. 1'000) und bei den Aktiensteuern mit Fr. 137'687 (Budget: Fr. 120'000) erzielt werden.

Bei den Nachsteuern und Bussen sind wie bereits im Vorjahr nur geringe Beträge eingegangen.

Als Verluste mussten Fr. 19 298 (Vorjahr: Fr. 43 306) bei den Einkommens- und Vermögenssteuern abgebucht werden und Fr. 1080 (Vorjahr: Fr. 42 828) bei den Sondersteuern. Erstmals wurden auch die Verluste bei den Aktiensteuern separat ausgewiesen, diese beliefen sich auf Fr. 2329. Allerdings musste das Delkredere per 31.12.2024 um Fr. 73 070 erhöht werden, welches Steuerforderungen berücksichtigt, die als kritisch bzw. deren Verlustrisiko per Ende Jahr als hoch eingestuft werden.

Die einzelnen Zahlen im Überblick sind in der folgenden Tabelle ersichtlich:

Steuerart Rechnung 2024 Budget 2024 Abweichung Abweichung in % Rechnung 2023 Abweichung Vorjahr
Einkommens- und Vermögenssteuern 2'924'223 2'332'000 592'223 25,4 2'438'153 486'070
Quellensteuern 70'356 45'000 25'356 56,3 57'667 12'689
Aktiensteuern 137'687 120'000 17'687 14,7 83'465 54'222
Nachsteuern und Bussen 5'353 0 5'353 - 505 4'848
Grundstückgewinnsteuern 78'232 30'000 48'232 260,8 171'641 -93'409
Erbschafts- und Schenkungssteuern 27'189 1'000 26'189 - 50 27'139
Hundesteuern (netto) 11'450 10'400 1'050 10,1 10'780 670
Ertrag Gemeinde- und Sondersteuern 3'254'490 2'538'400 716'090 28,2 2'762'261 492'229
- Forderungsverluste -22'707 -9'000 -13'707 252,3 -86'135 63'428
Gesamter Steuerertrag, netto 3'231'783 2'529'400 702'383 27,8 2'676'126 555'657

 


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