Zum Hauptinhalt springen
Veröffentlicht 02. April 2025

Gemeindenachrichten

Veranstaltungsbewilligung «Backyard Ultra» im Mai 2025

Der Gemeinderat hat die Durchführung der Laufveranstaltung «Backyard Ultra | THE LAST LAP #2025» am 10. und 11. Mai 2025 unter bestimmten Auflagen und Bedingungen bewilligt. Bei diesem besonderen Wettkampf handelt es sich um einen Ausscheidungslauf, bei dem die Teilnehmenden so lange laufen, bis nur noch eine Person übrig ist. Der Lauf findet auf einer 6706 m langen Rundstrecke statt und startet bei der Turnhalle Hallwil. Jede volle Stunde beginnt eine neue Runde.

Der erste Startschuss fällt am 10. Mai 2025 um 14 Uhr, und die Veranstaltung wird voraussichtlich rund 24 Stunden dauern. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 50 Personen begrenzt. Der Veranstaltungsbetrieb wird spätestens am Sonntag, 11. Mai 2025, um 22 Uhr beendet.

Allen Läuferinnen und Läufern wird viel Erfolg gewünscht.


Hundetaxe 2025

Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist eine Hundetaxe zu entrichten. Die vom Regierungsrat festgesetzte Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Hund. Die Rechnungen für die Hundetaxen 2025 werden im Mai 2025 an alle Hundehalter/-innen der Gemeinde Hallwil versandt.

Wir bitten Sie, allfällige Mutationen wie Neuanschaffung eines Hundes, Halteränderung, Adressänderung oder Tod eines Hundes den Einwohnerdiensten (gemeinde@hallwil.ch, 062 777 30 10) zu melden. Alle Mutationen sind auch in AMICUS innert 10 Tagen vorzunehmen.


Leinenpflicht Hunde – Schutz der Wildtiere

Vom 1. April bis 31. Juli befindet sich unsere heimische Tierwelt in der sensiblen Brut- und Setzzeit. Um die neugeborenen Rehkitze, Junghasen und bodenbrütenden Vögel zu schützen, gilt in dieser Zeit eine Leinenpflicht für alle Hunde. Diese Regelung, festgelegt in der kantonalen Jagdverordnung, betrifft Wälder, Waldränder sowie Hecken und hochgewachsene Wiesen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis – gemeinsam helfen wir, unsere Natur zu bewahren.


Gemeinsam für eine saubere Umgebung – Hundekot richtig entsorgen

Damit unsere Strassen, Wege und Grünanlagen für alle angenehm und sauber bleiben, bitten wir alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, den Hundekot ihres Vierbeiners aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. So sorgen wir gemeinsam für eine schöne Umgebung und vermeiden unangenehme Überraschungen für Fussgänger.

Praktische Hundekotbeutel sind kostenlos bei der Gemeindeverwaltung oder direkt bei jedem Robidog erhältlich – eine einfache und saubere Lösung.

Zum Schutz aller gibt es Regelungen zur Hundehaltung: Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. In Bereichen wie verkehrsreichen Strassen, Plätzen, Friedhöfen, öffentlichen Spielplätzen, Parks sowie Sport- und Schulanlagen ist das Führen an der Leine erforderlich.

Vielen Dank an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für ihre Rücksichtnahme und ihr verantwortungsbewusstes Handeln. Gemeinsam schaffen wir eine angenehme Umgebung für alle.

 


Beitrag teilen: