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Veröffentlicht 07. Mai 2025

Gemeindenachrichten

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:

  • Urech Reto und Nadine, Seetalstrasse 315, Hallwil, für das Erstellen eines Carports mit Garagentor und eine Metall-Pergola, Seetalstrasse 315, Parzelle Nr. 631
  • Nützi Pius und Renate, Sonnhalde 341, Hallwil, für eine Sitzplatzverglasung, Sonnhalde 341, Parzelle Nr. 1349
  • Arena Angelo und Sabine, Fornholz 1, Seon, für die Umnutzung des bestehenden Wintergartens in beheizten Wohnraum und die Erstellung eines zusätzlichen Parkplatzes, Zelglistrasse 21, Parzelle Nr. 1315
  • Portmann Franz, Oberrüti 134, Hallwil, für den Ersatz eines Gartengerätehaus und den Ersatz und die Ergänzung der Stützmauer für eine Terrassenerweiterung sowie die Montage eines versenkten Pool, Oberrüti 134, Parzelle Nr. 413


Einhaltung der Ruhezeiten

Wenn Pflanzen, Gras und Rasen wachsen und gedeihen, hat das regelmässige Werken in Hausgärten und Vorplätzen Saison. Damit ein friedliches Nebeneinander möglich ist, sind Arbeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien gestützt auf das Polizeireglement auf folgende Zeiten beschränkt:

  • Montag bis Freitag: 7 Uhr bis 12 Uhr / 13 Uhr bis 20 Uhr
  • Samstag: 7 Uhr bis 12 Uhr / 13 Uhr bis 18 Uhr

In der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonntagen sind alle lärmigen Arbeiten, Unterhaltungen und Ähnliches untersagt.

Mit der nötigen Rücksichtnahme lassen sich Konflikte vermeiden. Bei Unklarheiten hilft in der Regel ein sachlich geführtes Gespräch unter den Betroffenen.


Störungen während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren vermeiden

Mit der Brut- und Setzzeit beginnt für Wildtiere die sensibelste Zeit im Jahresverlauf, nämlich die Aufzucht ihrer Jungtiere. Störungen während dieser Zeit, die Mitte März beginnt und bis etwa Mitte Juli dauert, wirken sich besonders negativ auf die Entwicklung der jungen Vögel und Säugetiere aus. Deshalb ist es auch gesetzlich verboten, die Jungenaufzucht zu stören oder sogar zu verhindern.

Folgende Störungen während dieser Zeit sind für Wildtiere problematisch:

  • Das Schneiden von Hecken und das Fällen von Bäumen.
  • Das Roden von Büschen und Bäumen im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
  • Das Renovieren von Gebäuden, wenn Gebäudebrüter wie zum Beispiel Schwalben vorhanden sind.
  • Holzerarbeiten im Wald.
  • Modellschnellboote auf Gewässern und Fluggeräte wie Drohnen oder Modellflugzeuge.
  • Das Missachten der Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.

Im Frühsommer sieht man oft auch scheinbar verlassene Jungtiere. Diese muss man unbedingt vor Ort belassen, denn sie werden in den allermeisten Fällen weiterhin von ihren Eltern betreut. Auf keinen Fall soll man sie nach Hause nehmen und selber füttern. Für das Halten von Wildtieren, auch nur vorübergehend, ist eine Haltebewilligung nötig.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Rücksichtnahme.


Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Hallwil an seiner Sitzung vom 24. April 2024 genehmigt. Der entsprechende Entscheid wurde am 3. Mai 2024 im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Gegen diesen Genehmigungsentscheid konnte innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. Ein Einwender hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen. Damit ist die revidierte Nutzungsplanung rechtskräftig und in Kraft getreten.


Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über Auffahrt am Donnerstag, 29. Mai 2025 und am Freitag, 30. Mai 2025 geschlossen. Ab Montag, 2. Juni 2025, ist das Gemeindepersonal zu den ordentlichen Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da.

Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist bei Todesfällen am Freitag, 30. Mai 2025, zwischen 9 Uhr und 10 Uhr gewährleistet. Die diensthabende Person kann unter der Telefonnummer 062 777 30 10 in Erfahrung gebracht werden.

Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung ebenfalls geschlossen. Das Gemeindepersonal steht Ihnen ab Dienstag, 10. Juni 2025, gerne wieder zur Verfügung.

Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen allen schöne Feiertage.


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