Gemeindenachrichten
- Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen
Anforderungen zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen, zurückzuschneiden. Der Rückschnitt ist bis 23. Oktober 2024, jederzeit aber auch bei Bedarf, zu erfolgen. Für das Zurückschneiden sind folgende Mindestvorschriften aus Sicherheitsgründen jederzeit einzuhalten:
- Strassen: lichte Höhe von 4,50 m
- Gehwege: lichte Höhe von 2,50 m
- Einmündungen und Strassenverzweigungen: sichtfreier Raum zwischen 80 cm und 3,00 m
(einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen)
Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von Pflanzen freizuhalten.
Die Einhaltung der vorgegebenen Sichtverhältnisse im Strassenverkehr spielt für die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle. In diesem Sinne bitten wir Sie, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Gartenanlage regelmässig auf die Einhaltung der notwendigen Sichtzonen und des Lichtraumprofiles zu überprüfen und die nötigen Schritte einzuleiten. Damit erhöhen Sie die Verkehrssicherheit auf den Strassen, Trottoirs usw. nicht zuletzt auch zu Ihren Gunsten.
Sind diese Mindestvorschriften nicht eingehalten und ergibt sich aus diesem gesetzeswidrigen Zustand eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer, so kann die Gemeinde für die Durchsetzung der Anordnung sorgen (Werkeigentümerhaftpflicht Art. 58 OR).
Der Häckseldienst der Gemeinde Leutwil findet am Freitag, 25. Oktober 2024 statt. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann per Mail an:
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.
Ausrichtung von Stipendien
Lehrlinge und Besucher von Berufsfachkursen, Berufsschulen, Mittel- und Hochschulen, können aus dem Roland Aeschbach-Fonds und der Jean Alfred Aeschbach Stiftung Stipendien beanspruchen.
Anspruchsberechtigt sind in Leutwil heimatberechtigte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, ohne Rücksicht auf deren Wohnsitz. Der Anspruch entsteht bei Beginn einer Ausbildung nach Vollendung der obligatorischen Schulpflicht und ist nach Ablauf des betreffenden Schul- bzw. Lehrjahres geltend zu machen.
Gesuchsformulare und Reglemente können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Internetseite www.leutwil.ch bezogen werden.
Berücksichtigt werden alle Gesuche, welche vollständig, d. h. inklusive aller Beilagen, bis am 30. September 2024 eingereicht wurden (massgebend ist der Poststempel).
Fälligkeit der Steuerrechnungen 2024 / Mahngebühren und Verzugszinspflicht im Steuerbezug
Die provisorischen Steuern 2024 sind bis am 31. Oktober 2024 zu bezahlen. Für Vorauszahlungen, die bis zur Fälligkeit der Steuerrechnung geleistet werden und den Betrag der definitiven Rechnung nicht übersteigen, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0,75%. Für Zahlungen, soweit sie den Betrag der definitiven Rechnung übersteigen, erhalten Sie im Zeitpunkt der definitiven Steuerrechnung ebenfalls eine Zinsgutschrift von 0,75%.
Für verspätete Zahlungen auf Forderungen mit Zahlungsfrist bis 31. Oktober 2024 werden ab 1. November 2024 Verzugszinse von 5,0% berechnet. Zudem können ab 1. November 2024 auch für provisorische Rechnungen rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Mahnungen und Betreibungen im Steuerbezug (Steuer- und Verzugszinsausstand) sind gebührenpflichtig:
- Mahnung provisorische und definitive Steuern: CHF 35.00
- Betreibung provisorische und definitive Steuern: CHF 100.00
Keine Gebühren werden erhoben, wenn vor dem 1. November 2024 ein Gesuch um Zahlungserleichterungen eingereicht und genehmigt wird. Zahlungserleichterungen in Form von Stundung oder Ratenzahlungen werden nur bewilligt, wenn der Grund für die vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten bzw. die besonderen Verhältnisse dargelegt wird. Die Verzugszinse werden auch für die Zeit der Stundung oder Ratenzahlung geschuldet.
Die provisorische Steuerrechnung richtet sich nach dem mutmasslichen Steuerbetrag. Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr 2024 entsprechen, zögern Sie nicht, unter Vorlage der Belege (Lohnabrechnung usw.) beim Steueramt Leutwil, 5724 Dürrenäsch, eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung zu verlangen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen (062 777 15 59 oder
Gemeinde Leutwil
Abteilung Finanzen
Waldbereisung und Einblick in Forstarbeit
Der Gemeinderat Leutwil informiert über das Angebot des Forstbetriebes Buholz. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Leutwil sind herzlich zu einer interessanten Waldbereisung eingeladen. Der Wald, ein wichtiger Teil unserer Natur, muss gehegt und gepflegt werden. Peter Gautschi, Förster und Betriebsleiter, möchte der Bevölkerung Einblick in die vielfältige Forstarbeit ermöglichen.
Datum: 21. September 2024
Zeit: 13.00 Uhr
Treffpunkt: Brünnelichrüz, Gontenschwil
Bienenhalterbeiträge
Der Gemeinderat hat im August 2024 an sechs Bienenhaltende Beiträge von insgesamt CHF 900 ausgerichtet.
Schule im Zug: Kids und Albert Rösti lernen etwas über Fake News
Ein neuer Wagen des SBB-Erlebniszugs fährt durchs Land. Er ist für Schulklassen gedacht und thematisiert News.
Was will der neue SBB-Zug? Seit kurzer Zeit fährt der SBB-Erlebniszug mit einem neuen Zugwagen durch die Schweiz. Der Zug ist ein rollendes Klassenzimmer, das über verschiedene Themen informiert. Neu geht es in einem Wagen um Fake News, also Falschmeldungen. Das Projekt der SBB und der SRG will die Medienkompetenz fördern. Die Schülerinnen und Schüler erfahren hautnah, was es heisst, Opfer von Fake News zu werden und was ein unbedacht gepostetes Bild in einem falschen Kontext auslösen kann. Zielgruppe des Zuges sind Schulklassen, die sich für einen Besuch anmelden müssen.
Wie können Jugendliche mit dem Zug mitfahren? Der Zug hält an verschiedenen Stationen in der Schweiz, meist sind es 12 bis 15 Standorte pro Jahr. Er startet nun in Brugg AG. Zusätzlich zum neuen Fake-News-Waggon gibt es Wagen zu anderen Dauerbrennern wie Berufswahl, Sicherheit oder Mobilität. Die Anmeldung für den Zugbesuch läuft über die Lehrperson. Der Besuch des ganzen Zugs dauert circa 2,5 Stunden; die Nutzung des rollenden Klassenzimmers ist gratis. Mehr als 17 000 Schulklassen besuchten seit dem Jahr 2003 den Zug.
Warum setzen sich der Bundesrat und die höchste Lehrerin für das Angebot ein? Dagmar Rösler, Zentralpräsidentin des Dachverbands der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, sagte bei der Präsentation des Zugs in Brugg AG: «Die Schule steht vor einer grossen Herausforderung. Wie gehen wir mit digitalen Geräten um? Wie können wir KI in der Schule nutzen?» Diese Kompetenz zu vermitteln, das sei Aufgabe der Schule, aber nicht nur. Auch Eltern und die Arbeitswelt seien gefordert. Bundesrat Albert Rösti setzte sich bei der Vorstellung des Zugwagens für die technologische Entwicklung ein: «Grundsätzlich hat uns eine neue Technologie immer vorwärtsgebracht, aber die Gefahren darf man nicht vernachlässigen.» Der Zug sei eine gute Gelegenheit, junge Menschen zu sensibilisieren.
Jubilare
Gloor-Holliger Marlen, 5.9.1934; 90 Jahre
Baubewilligungen
Lüscher Marco, Häglisrainstrasse 15, 5725 Leutwil; Neubau Einfamilienhaus mit Tiefgarage und Umgebungsgestaltung mit Teich
Dorfheftli-Abo
Sie wohnen ausserhalb des Dorfheftligebiets oder möchten das Dorfheftli verschenken?
Kein Problem mit dem Dorfheftli-Abo!