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Veröffentlicht 01. Mai 2024

Gemeindenachrichten

Gemeindekanzlei

Gemeindeverwaltung geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt an diesen Feiertagen geschlossen:

Auffahrt, 9. Mai 2024 und Freitag, 10. Mai 2024
Pfingstmontag, 20. Mai 2024
Fronleichnam, 30. Mai 2024 und Freitag, 31. Mai 2024

Bei einem Todesfall bitten wir Sie, direkt mit dem zuständigen Pfarramt und einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufzunehmen.


Terminvereinbarung auf der Gemeinde

Nutzen Sie die Möglichkeit, vorgängig einen Termin zu vereinbaren, wenn Sie eine spezifische Frage an eine bestimmte Person haben und vorbeikommen möchten. So können wir sicherstellen, dass die gewünschte Ansprechperson da ist. Sie erreichen uns per Telefon oder per Mail. Viele Infos finden Sie auch auf www.schongau.ch.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.


Einwohnerkontrolle / AHV-Zweigstelle

Leerwohnungszählung

Alle Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen zu erheben. Gemäss der Verordnung (Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993) ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch. Wir bitten daher sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, allfällige, per 1. Juni 2024 leer stehenden, nicht vermieteten Wohnungen bis zum 31. Mai 2024 uns zu melden.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen herzlich.


Herzlich willkommen in Schongau

  • Saddai Julian Kevin und Lang Jacqueline, Müswangerstrasse 1a, 6288 Schongau

  • Stutz Josef Anton und Gabriela Barbara, Müswangerstrasse 9, 6288 Schongau


Einwohnerzahl

Aktuell wohnen 1077 Einwohnerinnen und Einwohner in Schongau.


Bauverwaltung

Für die aktuellen öffentlichen Auflagen der Baugesuche verweisen wir auf die Webseite der Gemeinde Schongau www.schongau.ch/verwaltung/bauverwaltung oder auf das offizielle amtliche Publikationsorgan «Anschlagkasten bei der Gemeinde Schongau, Schulweg 2, 6288 Schongau.»


Aus dem Ressort Präsidiales

Informationen zu den Anordnungen
Eidg. Volksabstimmungen vom 9. Juni 2024

Themen:

  • Prämien-Entlastungs-Initiative
  • Kostenbremse-Initiative
  • Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit
  • Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:

1. Persönlich abstimmen
Sie können Ihre Stimme direkt an der Urne abgeben. Nehmen Sie Ihren Stimmrechtsausweis mit. Beachten Sie die Öffnungszeiten des Urnenbüros.

2. Brieflich abstimmen
Sobald Sie Ihre Abstimmungs- oder Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie brieflich abstimmen.

Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich auf der Vorderseite. Legen Sie den/die von Hand ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert. Bei Wahlen kann auch ein vorgedruckter Wahlzettel verwendet werden.

Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungs-/Wahlmaterial erhalten haben. Beachten Sie, dass im Fenster die vorgedruckte Adresse der Gemeindekanzlei erscheint.

Schicken Sie das Kuvert verschlossen und frankiert der Gemeindekanzlei rechtzeitig per Post zu. Das verschlossene Kuvert kann auch bis spätestens 10.30 Uhr des Abstimmungs-/Wahlsonntags in den speziell bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindekanzlei eingeworfen oder dem Urnenbüro abgegeben werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird.
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält.
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.
  • die Stimmabgabe verspätet eintrifft.

Öffnungszeiten Urnenbüro
Das Urnenbüro Mehrzweckgebäude Schulhaus hat jeweils am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 10.00 bis 10.30 Uhr geöffnet.

Voraussetzungen für die Stimmabgabe
Jede stimmfähige Person ab dem 18. Altersjahr, die mindestens fünf Tage vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Schongau begründet hat, ist stimmberechtigt.

Stimmrechtsausweis Duplikat
Sollten Sie Ihren Stimmrechtsausweis einmal verlieren, können Sie ein Duplikat bei der Gemeindekanzlei verlangen (persönliche Vorsprache, Ausweis mitbringen).

Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons Luzern finden Sie unter www.lu.ch und jene des Bundes unter www.admin.ch

Mit easyvote einfach und verständlich informiert

easyvote stärkt das politische Interesse und Engagement der jugendlichen Wähler, indem Informationen zu Abstimmungen, Wahlen und politisch aktuellen Themen bereitgestellt werden. easyvote ist interessant für alle Generationen – besuchen Sie mal die unten aufgeführte Webseite.
Die Angebote von easyvote werden unter Einbezug von über 150 Ehrenamtlichen produziert. easyvote ist ein Projekt des Dachverbandes Schweizer Jugendparlamente (DSJ).

www.easyvote.ch


Aus dem Ressort Bau

Schongau lagert ab 1. Mai 2024 die Bauverwaltung an die Regionale Bauverwaltung WSW AG aus

Der Gemeinderat Schongau analysiert schon seit längerer Zeit die Arbeitsabläufe von Gemeinderäten und Gemeindeverwaltung und sucht Lösungen für zusätzliche Effizienz. Die personellen Veränderungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig, das Thema effiziente und nachhaltige Bauverwaltung für Schongau ist. Wir sind bestrebt, die Anliegen der Bauwilligen in Schongau rasch und kompetent zu bearbeiten und sind überzeugt, dass eine vollständige Auslagerung der Bauverwaltung einerseits der angestrebten Professionalisierung dient und die Gemeindeverwaltung entsprechend entlastet.

Der Gemeinderat Schongau hat verschiedene Varianten geprüft und beschlossen, die bauverwaltenden Tätigkeiten ab dem 1. Mai vollständig an die Regionale Bauverwaltung WSW AG in Muri auszulagern. Die WSW AG ist ein erfahrener und kompetenter Partner, der seit über 35 Jahren in unabhängiger und professioneller Bauverwaltung tätig ist und bereits mehr als 25 Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen betreut. Die WSW AG verfügt über das notwendige Fachwissen und die personellen Ressourcen, um auch die Bauverwaltungsaufträge aus Schongau professionell und effizient zu erledigen.

Was ändert sich für die Bauwilligen – Ablauf der Auslagerung
Für allgemeine Auskunft in Bausachen steht die Gemeindekanzlei den Einwohnenden von Schongau wie bisher zur Verfügung. Der Bauwillige reicht sein Baugesuch über die kantonale Plattform (eBaGe) ein. Die WSW AG prüft das Baugesuch, fordert nötige Dokumente ein und beantragt dem Gemeinderat die formulierte Baubewilligung. Projektplaner / Bauherr / Bauwilliger haben einen Ansprechpartner für sein Projekt, vom Gesuch über die Bewilligung bis zum Abschluss, die WSW AG.

eFormulare Kanton Luzern

Der Gemeinderat Schongau bleibt unverändert die verantwortliche Behörde für die Erteilung der Baubewilligungen.
Noch laufende Projekte werden durch die Gemeindekanzlei mit Hilfe der Firma Bucher und Partner AG vollständig abgeschlossen.

Der Gemeinderat Schongau ist überzeugt, dass die Auslagerung der Bauverwaltung an die WSW AG eine zukunftsgerichtete Entscheidung für die Gemeinde ist. Die Professionalisierung der Bauverwaltung und die Entlastung der Gemeindeverwaltung helfen, die Effizienz in allen Bereichen zu steigern.


Leinenpflicht für Hunde

Während der Brut- und Setzzeit besteht für trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege grosse Gefahr. Deshalb gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Streunende Hunde können enormen Stress und tödliche Gefahr für Jungtiere darstellen. Werden Wildtiere aufgescheucht, wird die Versorgung ihres Nachwuchses oft vernachlässigt. Folgen davon sind erkaltete oder zerstörte Gelege von bodenbrütenden Vögeln und verlassene Jungsäuger, was meistens den sicheren Tod für die Tiere bedeutet. Ganzjährig gilt die Leinenpflicht für Hunde in allen Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, im öffentlichen Verkehr, in Wirtschaften, Läden und an verkehrsreichen Strassen.

Weiterführender Link: lawa.lu.ch/jagd/wildhut/Leinenpflicht

Gerne beraten wir Sie kostenlos – Ihre Umweltberatung Luzern
Kostenlose Auskünfte zu Umwelt und Energie für alle Luzernerinnen und Luzerner: www.umweltberatung-luzern.ch


Aus dem Ressort Umwelt, Sicherheit und Verkehr

Ein Präsent für Gross und Klein

Die Rede ist von den Bänkli in Oberschongau. Sicher kennen Sie die sonnengelbe Bank wenige hundert Meter nach der Abzweigung Guggibadstrasse/Höferstrasse, welche die Gemeinde vergangenen Mai als Teil der Kampagne «Wie geht’s dir?» platziert hat. Etwas weniger auffällig aussehend, aber mit einer ebenso schönen Aussicht lockt die Bank beim Friedwald. Und bei der Grillstelle oberhalb vom Kretzhof wurde nicht nur für eine Sitzbank, sondern auch gleich für einen Esstisch gesorgt. Vielleicht nutzen Sie das Frühlingswetter für eine Entdeckungsreise durch Oberschongau und entspannen sich auf einem der Bänkli. Oder Sie verlegen den Sonntagsbrunch an die Grillstelle? Auf jeden Fall erwarten Sie perfekte Sitzgelegenheiten!


Änderung bei der Entsorgung von Neophyten

Der Abfallverband GALL, dem auch Schongau angehört, hat in einer Testphase Neophytensäcke sowie deren Entsorgung kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Testphase ist zu Ende und das Angebot wurde eingestellt. Der Gemeinderat Schongau bedauert diesen Entscheid sehr und möchte an der kommenden Delegiertenversammlung im November die Wiederaufnahme dieser Dienstleitung erwirken, um die Neophytenbekämpfung weiterhin zu unterstützten.

Aus diesem Grund wird die Gemeinde Schongau die Entsorgungsgebühren in dieser Zwischenphase für Sie übernehmen. Die Säcke können weiterhin gratis auf der Verwaltung bezogen werden. Die gefüllten Säcke können Sie bei unserem Werkdienstleiter René Kottmann 058 670 62 84 abgeben.


Tarifverbund

Tarifverbund Passepartout bietet seit 1000 Tagen Sparbillette an und erweitert diese auf zusätzliche Linien (S9 Luzern–Beinwil am See)

Passepartout möchte dem Kundenbedürfnis nach vergünstigtem Reisen ausserhalb der Hauptverkehrszeiten auch weiterhin entsprechen. Deshalb weitete er die beliebten Sparbillette vor Kurzem auf zusätzliche Linien der SBB aus. Seit dem letzten Fahrplanwechsel erhalten Fahrgäste auf der Linie des RE24 Luzern–Olten nicht nur mehr Platz dank Doppelstockzügen, sondern auch die Möglichkeit, rabattierte Tickets zu erwerben. Ebenfalls sind seit Kurzem auch auf der Strecke der S9 Luzern–Beinwil am See erstmals Sparbillette verfügbar. Gerade für Freizeitreisende, die neben den Hauptverkehrszeiten mit dem Zug fahren, besteht so die Möglichkeit, ein vergünstigtes Billett zu erwerben.

Sparbillette können bequem im SBB Webshop, dem BLS Webshop sowie den Apps SBB Mobile, BLS Mobile App und der öV Plus App gekauft werden.


Trinkwasserqualität

Gemäss der Bundesverordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) sind Wasserversorgungen verpflichtet, regelmässig Wasserproben durch versierte Labore beurteilen zu lassen. Die laufende Wasserüberprüfung gewährleistet einwandfreie Trinkwasserqualität und hilft Unregelmässigkeiten rasch zu erkennen. Einmal im Jahr stellt die Gemeinde Schongau die Proberesultate aller Wasserversorgungen zusammen und informiert danach die Öffentlichkeit. Im vorliegenden Bericht wird auf die Publikation über die Ergebnisse der Pflanzenschutzmittel verzichtet. Mit Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht ist derzeit bezüglich Chlorothalonil keine rechtliche Beurteilung möglich.

Das Jahr 2023 war bis Ende Oktober sehr trocken. Die Quellerträge gingen stetig etwas retour. Durch die anhaltenden Regenfälle November und Dezember haben sich unsere Quellen wieder sehr gut erholt.

Die Trinkwasserqualität wird von den Wasserversorgern laufend überwacht und analysiert. Die Qualitätsprüfung erfolgt durch die Dienststelle Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern oder durch die Lebensmittelkontrolle des Kantons Zug. Im vergangenen Jahr wurden quartalsweise Wasserproben für die bakteriologischen und chemischen Untersuchungen entnommen. Die Messwerte sind in der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Das Trinkwasser der einzelnen Wasserversorger ist nach wie vor von hoher Qualität. Einzig die teilweise leicht erhöhten Nitrat-Werte sind erwähnenswert. Auch wenn die Erfahrungswerte gemäss SVGW-Regelwerk W12 phasenweise geringfügig überschritten wurden, liegen diese unter dem Höchstwert und waren jedoch zu keinem Zeitpunkt gesundheitsrelevant. Unser Trinkwasser ist erfreulicherweise von hoher Qualität.

 


Aus dem Ressort Soziales und Gesundheit

«Jede Frage ist willkommen»

Wer jetzt an zwei Computerexperten denkt, die mit mehreren Handys jonglieren, liegt falsch. Hans-Peter Scheiber hat nach dem KV auf der Bank gearbeitet. «Von handschriftlich über Schreibmaschine mit Durchschlag bis zum Faxgerät habe ich alles miterlebt.» Jonny Lustenberger nickt schmunzelnd. Er, der ursprünglich Elektromonteur werden wollte, hatte nach seinem Unfall die Handelsschule absolviert. «So bin ich als kaufmännisch geschulter Angestellter im Pneuhaus Müller gelandet. Und auch ich habe unter anderem noch handschriftlichen Rechnungsversand miterlebt.»

In den 80er-Jahren hätten dann langsam die Computer in den Büros Einzug gehalten. «Ich fand es spannend zu sehen, wie man Abläufe durch Computer verändern und weiterentwickeln konnte», erinnert sich Hans-Peter Scheiber. «Bei einem Projekt konnte ich als Bindeglied zwischen der IT und der operativen Abteilung arbeiten. Das war eine äus­serst lehrreiche Zeit.» Die beiden Männer teilen trotz unterschiedlicher Branchen ähnliche Erlebnisse. «Ich denke, wir sind der Technik mit positiver Neugier nähergekommen.» Diese Neugier haben sie sich erhalten. Sie sehen aber auch, dass das Tempo der Entwicklungen Menschen überfordern kann. «Wenn man ein Gerät wie das Handy nicht regelmässig nutzt, vergisst man schnell, welcher Tastendruck wohin führt», sagt Hans-Peter Scheiber. «Und wenn beim PC am Bildschirm plötzlich Fenster aufgehen, die man nicht zuordnen kann, macht das ängstlich», fügt Jonny Lustenberger hinzu.

Fürs Digi Kafi möchten sie den Menschen Mut machen. «Jede Frage ist willkommen», sagt Jonny Lustenberger. Diesmal nickt Hans-Peter Scheiber: «Keiner braucht sich zu sorgen. Ich meine wir wissen ja auch nicht, ob wir alles beantworten können.» «Oder für jedes Problem sofort eine Lösung finden.» Wichtig sei es, die jeweiligen Geräte wie Handy, Tablet oder Laptop mitzunehmen. «So braucht man weniger zu beschreiben und kann einander zeigen, wo man nicht mehr weiter weiss», erklären die beiden unisono. «Auf dass wir alle gemeinsam dazu lernen.»

Digi Kafi am Donnerstag, 23. Mai von 17 bis 19 Uhr in der Bibliothek der Schule Schongau

Bild und Text: Graziella Jämsä


«Medien nerven!» 

Was sollten Erwachsene über kleine Kinder und Medien wissen? Wir geben drei Tipps für einen bewussten und gesunden Umgang – darunter die Flimmerpause vom 20. bis 26. Mai.
«Medien nerven!» Sagte dies wohl eine Grossmutter, ein Vater oder ein Kleinkind? Letzteres – gemäss unserer Einschätzung. Kleine Kinder sind hervorragende Beobachter/-innen. Sie nehmen ihre Umwelt wahr, beobachten minutiös, ahmen nach. Geräte scheinen, aus Sicht der Kinder, den Grösseren zu gehören und das frustriert sie, teilweise zurecht.

Verhindern Sie Phubbing
Phubbing steht für die Wortkombination von Phone und Snubbing, was mit «Brüskieren» übersetzt werden kann. Die Nutzung von Medien vor anderen Menschen kann die Beziehung verletzen. Kinder wollen die volle Aufmerksamkeit, sie wollen wichtig sein. Das geht nicht immer. Erklären Sie dem Kind, warum Sie Ihr Handy manchmal zücken.

Spüren, schmecken, sehen, riechen, tasten
Wir Menschen kommen alle zu früh auf die Welt. Unser Gehirn reift bis 25 Jahre nach der Geburt. Für die gesunde Hirnentwicklung sind Erfahrungen mit allen Sinnen von zentraler Bedeutung, für kleine und grössere Kinder sowie für Erwachsene. Das können digitale Medien nicht leisten.

Machen Sie Pause!
Sie möchten als Familie mal wieder eine digitale Pause einlegen und flimmerfreie Verbundenheit erleben? Melden Sie sich bei unserer Flimmerpause an, dem bildschirmfreien Experiment vom 20. bis 26. Mai und/oder besuchen Sie am 21. Mai «flimmerfrei verbunden», die kostenlose Lesung von Anna Miller in der Stadtbibliothek Luzern.

Weitere Infos unter www.flimmerpause.ch


Veranstaltungskalender

Mai

1. 1. Maschinisten-Übung Zug 2 Feuerwehr
1. Basteln Club der Familien
2. 1. Maschinisten-Übung Zug 1 Feuerwehr
3. Feldübung in Sarmenstorf Samariter AeschPlus
3. Offene Bühne Bühne 10
4. Instandstellung Barfussweg KreaktivWerkstatt
7. Frühlingsschiessen in Hitzkirch Schützengesellschaft
9. Auffahrt Pfarrei
10. Veteranenehrung Wohlhusen Musikgesellschaft
10./11. Töfflirennen Töffliclub
11. Frühlingschiessen in Hitzkirch Schützengesellschaft
12. Muttertag Musikgesellschaft
13. Offiziersübung Feuerwehr
14. Eidg. Feldschiessen in Hitzkirch Schützengesellschaft
14. Wandertag Wandergruppe
15. 1. Obligatorisch Schiessen Schützengesellschaft
16. Maiandacht Frauenverein
19. Pfingsten Pfarrei
22. Vorlesetag  
23. Digi Kafi  
23. Kaderübung Feuerwehr
24. Konzert Paul Etterlin Bühne 10
24. – 26. Eidg. Feldschiessen in Hitzkirch Schützengesellschaft
24. – 26. Musikreise Musikgesellschaft
26. Blustfahrt Moto-Club
27. Atemschutzübung Zug 1 + 2  Feuerwehr
28. Gemeindeversammlung Gemeinde
28. Mittagstisch Restaurant Kreuz Pro Senectute
29. Cupschiessen Schützengesellschaft
30. Fronleichnam Pfarrei

 

 

 


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