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Veröffentlicht 02. Oktober 2024

Gemeindenachrichten

Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat hat die Traktandenliste der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2024 wie folgt verabschiedet:

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 07. Juni 2024
  2. Bruttokredit von Fr. 35 000.– für die Projektierung des Infrastrukturgebäudes Brestenbergbad
  3. Bruttokredit von Fr. 75 000.– für die Erstellung eines kommunalen Gesamtplans Verkehr
  4. Bruttokredit von Fr. 190 000.– für die Projektierung der Gebäudesanierung «Burgturm»
  5. Bewilligung Zusatzkredit von Fr. 90 000.– für die Verlängerung des Pilotprojekts der Jugendarbeit um ein Jahr
  6. Erhöhung Stellenplan der Gemeindeverwaltung
  7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an
    • Fremic Emilija, serbische Staatsangehörige
    • Fremic Nikola, serbischer Staatsangehöriger
    • Marinho Inês, portugiesische Staatsangehörige
  8. Budget 2025 mit einem Steuerfuss von 72 %
  9. Verschiedenes und Umfrage

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
  2. Bruttokredit von Fr. 145 300.– für den Wiederaufbau des Holzschopfs im «Hagelacker»
  3. Budget 2025
  4. Verschiedenes und Umfrage

Gratis-Seerundfahrt

Die Schifffahrtsgesellschaft Hallwilersee lädt die AHV-berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner zur traditionellen Gratis-Seerundfahrt ein auf Dienstag, 8. Oktober 2024. Abfahrt in Seengen ist um 13.45 Uhr.


Steuern 2024

Im September werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern verschickt. Darauf ist ersichtlich, welche Summe bereits bezahlt oder dem Konto gutgeschrieben worden ist. Ein Restbetrag ist bis 31. Oktober 2024 zu begleichen.

Die provisorischen Rechnungen beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden. Wenn sich Ihre finanzielle Situation im Jahr 2024 verändert hat, haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung beim Gemeindesteueramt anpassen zu lassen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; 062 767 63 20). Sollten Sie nicht in der Lage sein, die provisorischen Steuern fristgerecht bis zum 31. Oktober 2024 zu begleichen, nehmen Sie bitte frühzeitig vor dem Fälligkeitstermin mit der Abteilung Finanzen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 062 767 63 30) Kontakt auf, damit eine Ratenzahlung oder eine Stundung vereinbart werden kann.

Im November 2024 werden die offenen Steuern gemahnt. Bitte beachten Sie, dass die Mahnungen kostenpflichtig sind. Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann dieser ohne weitere Ankündigung betrieben werden.

Leere Einzahlungsscheine für das Steuerjahr 2025 können ab Ende Oktober 2024 bei der Abteilung Finanzen bezogen werden. Bitte nennen Sie bei allen Anliegen jeweils Ihre Adr.Nr.

Der Gemeinderat dankt für die rechtzeitige Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern.


Bestellformular Fotoalbum & Film – Jugendfest inkl. Freischarenmanöver 2024

Bei der Gemeindekanzlei Seengen kann das Fotobuch und/oder der Film über das Jugendfest inkl. Freischarenmanöver bestellt werden. Das Bestellformular ist online verfügbar unter www.seengen.ch.


Abfallentsorgung

Es kommt immer wieder vor, dass Kehrichtsäcke bereits vor dem Abfuhrtag bereitgestellt und dann von Tieren aufgerissen werden. Den zerstreuten Kehricht einzusammeln, ist äusserst unangenehm. Die Bevölkerung wird ersucht, die Kehrichtsäcke erst am frühen Morgen des Abfuhrtags bereitzustellen.


Drittmeldepflicht Vermieter

Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgenden Monaten oder 3 Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz) verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu melden. Meldepflichtig sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes.

 


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