Gemeindenachrichten
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Gemeindeversammlungen vom 22. November 2024
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an den Gemeindeversammlungen vom 22. November 2024 im Gemeindesaal Leimbach und laden Sie dazu herzlich ein. Die Versammlungsunterlagen erhalten Sie in diesen Tagen mit separater Postzustellung.
Es werden folgende Traktanden behandelt:
Einwohnergemeindeversammlung
- Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2024
- Budget 2025 mit einem Steuerfuss von 122%
- Verpflichtungskredit von CHF 1700.00 für die Anschaffung eines neuen Schliesssystems für die Zivilschutzorganisation aargauSüd
- Revision Personalreglement
- Verschiedenes und Umfrage
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2024
- Budget 2025 der Ortsbürgergemeinde
- Verschiedenes und Umfrage
Drittmeldepflicht Vermieter
Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgender Monate oder 3 Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten (062 765 81 60 oder
Räbeliechtli-Umzug Kindergarten und Primarschule Leimbach
Am Donnerstag, 14. November 2024, findet der Leimbacher Räbeliechtli-Umzug um 18 Uhr statt.
Die Kinder werden folgende Route begehen: Hauptstrasse / Dörfli / Weiden / Industriestrasse / Hauptstrasse / Feldacker (Start und Ende auf dem Schulhausplatz).
Auf dieser Strecke wird dabei für kurze Zeit die Strassenbeleuchtung ausgeschaltet. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.
Die Kinder würden sich freuen, ihre Kunstwerke möglichst vielen Zuschauerinnen und Zuschauern präsentieren zu dürfen.
Prämienverbilligung 2025
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung.
Die SVA Aargau hat potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Antragsstellung zugestellt. Falls Sie keinen Code erhalten haben und trotzdem ein Gesuch einreichen möchten, können Sie Ihren Code direkt unter www.sva-ag.ch/pv bestellen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 31. Dezember 2024 abläuft. Danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2025 mehr stellen.
Es besteht auch die Möglichkeit, vorgängig unter www.sva-ag.ch/rechner mittels eines Onlinerechners zu prüfen, ob Anspruch auf Prämienverbilligung besteht.
Adventsfenster
Die Kulturkommission organisiert auch in diesem Jahr wieder die traditionellen Adventsfenster. Der Aufruf erfolgte in der Oktober-Ausgabe des Dorfheftlis. Haben Sie diesen eventuell übersehen? Kein Problem, wir haben zusätzlich in alle Haushaltungen einen Flyer verteilt und die Anmeldefrist bis zum 14. November 2024 verlängert. Der Gestaltung der Adventsfenster sind keine Grenzen gesetzt. Toben Sie sich aus, lassen Sie Ihre Phantasie walten und freuen Sie sich auf wunderbare Begegnungen.
Voranzeige Dorfweihnacht 2024
Am Samstag, 21. Dezember 2024 findet die Dorfweihnacht statt. Nähere Infos folgen in der Dezember-Ausgabe.
Ein Beitrag unter der Schirmherrschaft der Aktion Nez Rouge:
Nez Rouge fährt Sie und Ihre Liebsten sicher nach Hause
Seit dem Start der ersten Aktion Nez Rouge im Jahre 1990 fährt der etwas andere Fahrdienst Gäste in ihrem eigenen Auto sicher nach Hause. Die gemeinsame Vision der Freiwilligen: die Verringerung von Verkehrsunfällen, welche durch ein reduziertes Fahrvermögen verursacht werden. Aber wie funktioniert dieser Fahrdienst, wie kann man ihn in Anspruch nehmen?
Wie funktioniert's?
Sie müssen mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sein. Wenn wir Ihren Anruf entgegennehmen dürfen, notieren wir Ihren Standort und Ziel. Danach wird ein Team schnellstmöglich losgeschickt. Machen Sie es sich in Ihrem Auto bequem und lassen Sie sich nach Hause fahren.
Kostet dieser Service?
Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Spenden angewiesen, von Privatpersonen und Firmen. Es ist jedoch Ihnen überlassen, ein Trinkgeld zu geben. Dieses fliesst in die Infrastruktur, die laufenden Ausgaben und in die Verpflegung unserer freiwilligen Helferinnen und Helfer. Am Ende jeder Aktion möchten wir mit unserer geleisteten Arbeit etwas Gutes tun, daher fliesst ein Teil Ihrer Spende, Ihres Trinkgeldes in eine gemeinnützige Organisation. www.nezrougeaargau.ch
An folgenden Tagen ist Nez Rouge Aargau für Sie im Einsatz:
ab 28. November 2024:
Donnerstag: 21.00–01.00 Uhr
Freitag/Samstag: 21.00–03.00 Uhr
ab 16. Dez. 2024 durchgehend:
Sonntag bis Donnerstag: 21.00–01.00 Uhr
Freitag/Samstag: 21.00–03.00 Uhr
Dorfheftli-Abo
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Kein Problem mit dem Dorfheftli-Abo!