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leimbach metall

Veröffentlicht 02. April 2025

Gemeindenachrichten

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Osterfeiertage vom 18. April bis 21. April 2025 geschlossen. Auskünfte zum Pikettdienst des Bestattungsamtes sind über die Telefonnummer 062 765 81 60 erhältlich. Gemeinderat und Verwaltung wünschen der Bevölkerung ein frohes Osterfest.


Achtung: Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli

Jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand für Hunde die gesetzliche Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören.

Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde. Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem auf die bodenbrütenden Vögel, die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden.

Die zuständige Jagdgesellschaft kontrolliert im Rahmen der Jagdaufsicht das Einhalten der Leinenpflicht (§ 21 Leinenpflicht für Hunde der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau – SAR 933.211).


Hundehaltung: Erhebung der Hundetaxe

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund ab dem dritten Lebensmonat bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Die Meldepflicht umfasst ausserdem Namens- und Adressänderungen, einen allfälligen Halterwechsel, den Tod des Hundes und Massnahmen, die von einem anderen Kanton angeordnet wurden (§ 7 Abs. 1 HuG). Ferner muss bei der Neuanmeldung des Hundes in der Wohngemeinde eine Kopie des Hundeausweises (Heimtierausweis oder Impfpass) vorgelegt werden. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Jahr und wird Anfang Mai durch die Gemeinde in Rechnung gestellt (§ 21 Abs. 1 HuV).

Mit Änderung der Verordnung zum Hundegesetz (HuV) per 1. März 2024, entfällt die Möglichkeit der Bezahlung einer halben Taxe bei Mutationen. Taxpflichtig sind demnach alle Hunde, die per Stichtag 30. April in der Gemeinde meldepflichtig sind. Hundehaltende, die nach dem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe erst im darauffolgenden Jahr bezahlen. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern.

Von der Hundetaxe befreit sind Hundehaltende von im Einsatz stehenden:

  • Katastrophen- und Flächensuchhunden eines durch die Internationale Rettungshunde-Organisation (IRO) zertifizierten Vereins,
  • Assistenzhunde,
  • Herdenschutzhunde,
  • Weitere Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde), die von direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben eingesetzt werden,
  • Hunde, die für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden oder dafür in Ausbildung sind.

Der Gemeinde müssen in diesem Fall die nötigen Nachweisdokumente vorgelegt werden.


Hundehaltung: Entsorgung von Hundekot

Mit Verweis auf das geltende Hundegesetz (HuG) sind Hundehaltende aufgefordert, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Das Aufnehmen des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen ist obligatorisch (§ 5 HuG) – dies für ein verantwortungsvolles Miteinander und zum Schutz von Landschaft und Umwelt. Uneinsichtige Hundehaltende können unmittelbar mit einer Ordnungsbusse belegt werden.


Baubewilligung

Es wurde folgende Baubewilligung erteilt:

  • Caruso-Hofmann Sabine, Obere Reben 116, für die Montage einer Sonnenschutzpergola mit schiebbaren Verglasungen Richtung Südwesten und Nordwesten

Papiersammlung

Die nächste Papiersammlung findet am Donnerstag, 8. Mai 2025, statt.

Wir bitten Sie, das Altpapier in handlichen Bündeln bis 7.30 Uhr, gut sichtbar an der Strasse vor dem Haus, bereitzustellen. Es wird keine separate Voranzeige mehr zugestellt.


Rechnungsabschluss 2024

Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Umsatz von Fr. 2 436 887.49 (inkl. Spezialfinanzierungen) und einem ausgewiesenen Aufwandüberschuss in der Höhe von Fr. 175 398.53 (exkl. Spezialfinanzierungen) ausgeglichen ab. Gegenüber dem Budget resultiert eine Umsatzabnahme von Fr. 863.51 oder rund –0,04%.

Der Steuerertrag in der Höhe von Fr. 1413 104.90 liegt Fr. 32 395.10 oder 3% unter den eingestellten Budgetwerten. Die leichte Budgetunterschreitung kann auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden, darunter sicher auch auf die noch immerwährenden wirtschaftlichen Umstände und Unsicherheiten.

Der Grundstückgewinnsteuerertrag betrug im Jahr 2024 Fr. –2883.00 und liegt damit rund Fr. 7100.00 unter dem mutmasslichen Budgetwert. Die Nach- und Strafsteuern betrugen im Rechnungsjahr 2024 Fr. 44'444.55 und liegen damit über dem mutmasslichen Budgetwert. Erbschafts- und Schenkungssteuern wurden im Rechnungsjahr keine vereinnahmt.

Das Gesamtergebnis der Einwohnergemeinde (ohne Spezialfinanzierungen) präsentiert sich wie folgt:

    Rechnung 2024 Budget 2024
Betrieblicher Aufwand  2'068'290.84 2'069'537.00
Betrieblicher Ertrag 1'888'377.76 1'878'295.00
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit      –179'913.08        –191'242.00
Ergebnis aus Finanzierung (= Zinsen, Buchgewinne)       4'514.55 –8'430.00
Operatives Ergebnis –175'398.53 –199'672.00
Ausserordentliches Ergebnis    
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung –175'398.53 –199'672.00


Ergebnisse der Spezialfinanzierungen (Eigenwirtschaftsbetriebe):

  Rechnung 2024 Budget 2024
Wasserwerk 31'040.25 39'172.00
Abwasserbeseitigung 37'182.17 31'230.00
Abfallwirtschaft 1'904.45 1'885.00


Die Investitionsrechnung präsentiert sich wie folgt:

  Ausgaben Einnahmen
Einwohnergemeinde 266'689.25 0.00
Wasserwerk 0.00 85.80
Abwasserbeseitigung -229'753.90 830.55

Die Nettoschuld pro Einwohnerin/pro Einwohner hat sich per Abschluss 2024 gegenüber dem Vorjahr von Fr. 2173.23 auf Fr. 2051.72 gesenkt. Die Kennzahl wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Leimbach ist in einem eher hohen Bereich. Aktuell liegt die Verschuldung noch unter Fr. 2500.00, was in der Regel als nicht problematisch beurteilt wird.

Die Ortsbürgergemeinde weist einen Aufwandüberschuss in der Höhe von Fr. 1'192.24 aus, welcher mit einer Entnahme aus dem Eigenkapital ausgeglichen werden kann. Das Ergebnis der Ortsbürgergemeinde präsentiert sich wie folgt:

  Rechnung 2024  Budget 2024
Betrieblicher Aufwand –4'012.29 –4'138.00
Betrieblicher Ertrag               560.00                  500.00
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit      –3'452.29         –3'638.00
Ergebnis aus Finanzierung (= Zinsen)            2'260.05                2'320.00
Operatives Ergebnis       - 65.45        –1’818.00
Ausserordentliches Ergebnis                            -                            - 
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung        –1'192.24       –1'318.00

 


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