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Veröffentlicht 05. März 2025

Gemeindenachrichten

Schalteröffnungszeiten

Aufgrund von Personalmangel bleibt der Schalter sowie der Telefondienst der Gemeindeverwaltung vom 1. März 2025 bis und mit 30. April 2025 jeweils zusätzlich am Dienstagnachmittag geschlossen. Termine ausserhalb der reduzierten Öffnungszeiten können telefonisch oder per Mail vereinbart werden.


Steuererklärung 2024

In den vergangenen Tagen haben Sie die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2024 erhalten. Bitte beachten Sie für die Ausfertigung und Einreichung der Steuererklärung folgende Punkte:

EasyTax
Wie gewohnt, kann die bereits bewährte Software «EasyTax» zum Ausfüllen der Steuererklärung verwendet werden. Das Programm kann nur noch über die Website des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) heruntergeladen werden. Der Kanton stellt keine CDs mehr zur Verfügung. Die ausgefüllte Steuererklärung inkl. Belege kann in elektronischer Form an das Steueramt übermittelt werden. Den bisher jeweils einzureichenden unterschriebenen Quittungsbeleg für die Übermittlung gibt es nicht mehr. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nur die Belege in Papierform oder die gesamte Steuererklärung auszudrucken und in Papierform einzureichen. In diesen Fällen bitten wir Sie, die Unterlagen mit dem zugestellten Papierbogen einzureichen und zwingend zu unterzeichnen. Wird die Steuererklärung inkl. Belege vollständig digital übermittelt, erhalten Sie nach erfolgreicher Übermittlung eine Bestätigungsmail zugestellt.

Keine Originalbelege einreichen
Bitte reichen Sie keine Originalbelege, sondern nur Kopien ein. Die eingereichten Papierakten werden nach dem Einscannen automatisch und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet.

Einreichung der Steuererklärung
Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März 2025 (unselbständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) oder bis zum 30. Juni 2025 (selbständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) beim Regionalen Steueramt Kulm einzureichen. Bitte beachten Sie, dass bis zum 30. Juni 2025 keine Mahnungen erfolgen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2025 keine Gesuche gestellt werden.

Terminprobleme – Fristerstreckung übers Internet
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» oder Ihr Geburtsdatum benötigt. Den «Code» finden Sie auf Seite 1 Ihrer Steuererklärung in der Mitte links aufgedruckt. Mit dem QR-Code auf Seite 1 Ihrer Steuererklärung gelangen Sie direkt zur Webseite «Fristerstreckungen beantragen».         

Mahngebühren
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Mahngebühren im Steuerbereich beschlossen. Die Gesetzesänderung trat per 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern. Die Mahngebühren wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:

1. Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.00
2. Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.00


Provisorische Steuerrechnung 2025 – Information Liegenschaftsbesitzer

In den letzten Tagen wurden die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2025 versandt. In den meisten Fällen basieren die Rechnungen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres.

Per 1. Januar 2025 erfolgt die Neubewertung aller Liegenschaften im Kanton Aargau. Dies führt zu einer Anpassung der Eigenmietwerte auf 62% der Marktmiete und die Aktualisierung der Vermögenssteuerwerte der Liegenschaften. Die Auswirkungen dieser Steuergesetzrevision können einen wesentlichen Einfluss auf den Rechnungsbetrag der provisorischen Steuerrechnung 2025 haben und wurden bereits pauschal bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Der Versand der neuen Schätzungsverfügungen der allgemeinen Neubewertung 2025 erfolgt gemäss dem kantonalen Steueramt voraussichtlich diesen Herbst. Diesen Schätzungsverfügungen können Liegenschaftsbesitzer ihre neuen, individuellen Werte entnehmen. Die Berechnungsformel ist dem Gemeindesteueramt zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Wünschen Sie eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung? Bitte nehmen Sie dazu mit dem Reg. Steueramt Kulm Kontakt auf (062 768 82 60 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).


Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 – Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 18. Mai 2025 findet in Oberkulm der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
  • 5 Mitglieder der Finanzkommission
  • 2 Mitglieder und 4 Ersatzmitglieder des Wahlbüros
  • 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission

Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird am 28. September 2025 ein 2. Wahlgang durchgeführt.

Anmeldeverfahren
Interessierte Personen mit Wohnsitz in Oberkulm, die über das Stimm- und Wahlrecht verfügen, sind herzlich eingeladen, sich über die neu zu besetzenden Ämter zu erkundigen und für das Wahlverfahren anzumelden.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Oberkulm (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekanntgegeben.

Im übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kanditat*in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat sowie Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Stille Wahlen
Sind für Finanzkommission, Steuerkommission sowie für die Mitglieder des Wahlbüros, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).


Weisch no …? Eine Reise in die Vergangenheit von Oberkulm

Erinnern Sie sich an früher? An die Aufgaben des Stör-Metzgers im Dorf und an die harten Zeiten in den 40er-Jahren, in denen die Hausfrauen mit den stark rationierten Nahrungsmitteln haushalten mussten? Haben Sie gewusst, dass der Kanton Aargau 300 Jahre später als der Kanton Genf die Schulpflicht einführte und in Oberkulm der Schulunterricht im Rössli stattfand? Erinnern Sie sich an die Bally-Schuhfabrik in Oberkulm und kennen Sie die Herkunft der verschiedenen Übernamen der früheren Dorfbevölkerung?

Die Dorf- und Kulturkommission Oberkulm lud am 22. Februar 2025 zur Fortsetzung des im letzten Jahr durchgeführten «Weisch no …?»- Anlasses ein. Bereits vor Türöffnung strömten interessierte Oberkulmerinnen und Oberkulmer Richtung Aula der Wynenschulanlage, um weitere Geschichten und Ereignisse der Oberkulmer Dorfgeschichte zu erfahren. Mit ca. 250 Besuchenden platzte die Aula aus allen Nähten.

Unterhaltsam und mit einer grossen Prise Humor kommentierten Fritz Burkhard und Max Haller Bilder und Filmmaterial von vergangenen Bräuchen, erzählten Anekdoten von Persönlichkeiten des Dorfes und zeigten unter anderem einen Film, in dem der Abbruch des Spittels im Jahr 1976 dokumentiert wurde. Die Besucherinnen und Besucher erfuhren, wie früher die Schneeräumung mit Holzpflug und Pferden funktionierte, erinnerten sich an alte Häuser im Dorf, die in den vergangenen Jahren abgerissen wurden und zeigten sich amüsiert über die schnauztragenden Gemeinderäte der 90er-Jahre.

Das Publikum war begeistert und dankte den zwei Referenten mit einem grossen Applaus für die hervorragende Präsentation. Der gelungene Anlass wurde mit einem von der Dorf- und Kulturkommission offerierten Apéro abgerundet, der bis in den späten Abend für regen Austausch und ein gemütliches Beisammensein genutzt wurde.

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Baubewilligungen

  • Einwohnergemeinde Oberkulm, Neudorfstrasse 7, 5727 Oberkulm vertreten durch den Gemeinderat
    Ersatzneubau Wynabrücke Nr. 8; Parzellen 51, 437, 623 und 624 an der Brühlstrasse
  • Atmoshaus AG, Eichweis 1, 6203 Sempach Station
    Einfamilienhaus mit Doppelcarport und Umgebungsgestaltung, Parzelle 2055 an der Gontenschwilerstrasse 12a – Projektänderung
  • Einwohnergemeinde Oberkulm, Neudorfstrasse 7, 5727 Oberkulm vertreten durch den Gemeinderat
    Schulprovisorium für 1 Schulzimmer, Parzelle 540 an der Neudorfstrasse
  • Bertschi Immobilien AG, Gontenschwilerstrasse 3, 5727 Oberkulm
    Temporärer Abstellplatz mit Einfriedungen für Autos, Baumaschinen und Baumaterial, Parzelle 929 am Frohnackerweg
  • Bislin Reto und Joëlle Oberstegstrasse 10a, 57727 Oberkulm
    Dachausbau mit Einbau Dachfenster beim Gebäude Nr. 112, Parzelle 193 an der Oberstegstrasse 10a

Veranstaltungen

01.03.2025 Jahreskonzert und Theater Neudorfturnhalle Oberkulm Musikgesellschaft Oberkulm
02.03.2025 Puppentheater Aula Unterkulm Elternverein Kulm
05.03.2025 Mädchentreff – Specksteinwerkstatt Areal Dorf-Treff Teufenthal Verein Pro Jugend Mittleres Wynental
06.03.2025 Story Hour mit Erin Reg. Bibliothek Kulm Reg. Bibliothek Kulm
07.03.2025 Öffentlicher Vortrag zum Thema Neobiota Aula Wynenschulanlage Natur- und Vogelschutzverein
13.03.2025 Story Hour mit Erin Reg. Bibliothek Kulm Reg. Bibliothek Kulm
13.03.2025 Ausserordentliche Gemeindeversammlung Aula Wynenschulanlage Gemeinderat Oberkulm
15.03.2025 Aktionswoche gegen Rassismus Reg. Bibliothek Kulm Reg. Bibliothek Kulm
19.03.2025 Bubentreff – Specksteinwerkstatt Areal Dorf-Treff Teufenthal Verein Pro Jugend Mittleres Wynental
20.03.2025 Charles Nguela Mehrzweckhalle Unterkulm Kulturregion KUKUK
22.03.2025 Kinder-Kleiderbörse Aula Wynenschulanlage Elternverein Kulm
27.03.2025 Lese-Happening mit Marcel Huwyler Aula Oberstufenanlage Unterkulm Reg. Bibliothek Kulm
29.03.2025 BiblioWeekend «Worte verbinden Welten» Reg. Bibliothek Kulm Reg. Bibliothek Kulm
29.03.2025 Sport Night Turnhalle Schule Teufenthal Verein Pro Jugend Mittleres Wynental

 


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