Entsorgung
Allgemeines
Entsorgungskalender 2024
Entsorgungskalender 2025
Sammelstelle Werkhof
Unterfeldstrasse 3, 5727 Oberkulm, 062 776 31 79, 079 321 70 63,
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag: 8–12 / 13–17 Uhr
Mittwoch: 8–12/ 13–18 Uhr
Donnerstag, Freitag: 8–12 / 13–17 Uhr
Samstag: 9.30–11.30 Uhr
Altkleider, Textilien
Können beim Kleidercontainer vom Samariterverein oder bei der Sammelstelle Werkhof entsorgt werden.
Altpapier
Das Papier (ohne Karton und Plastik) ist in Bündeln zu verschnüren. In Schachteln oder Papiertaschen abgefülltes Altpapier wird nicht mitgenommen. Nebst den ordentlichen Papiersammlungen steht zur Entsorgung von Altpapier ein Container beim Werkhof zur Verfügung.
Sammlungen:
12. Dezember 2024, 13. März, 12. Juni, 11. September, 11. Dezember 2025
Bauabfälle
Aushub- und Abbruchmaterial, Holz, Papier, Karton, Kunststoffe usw. sind zu trennen. Unverschmutztes Aushub- und Abbruchmaterial sowie alle übrigen Baumaterialien sind beispielsweise der Firma Bertschi Mulden + Container Transporte AG, Reinach, Tel. 062 771 33 66, gegen Kostenfolge zur vorschriftsgemässen Entsorgung zu übergeben. Einen zusätzlichen Service bietet auch das regionale Recycling-Paradies Reinach.
Elektrische und elektronische Geräte
Haushaltgeräte, Elektronikabfall, Elektrogeräte, Kühlschränke etc. können kostenlos an die Verkaufsstellen zurückgegeben oder bei der Sammelstelle Werkhof entsorgt werden.
Grünabfuhr / Äste und Sträucher
Das Grüngut wird nur in offiziell zugelassenen Grüngutcontainern (140, 240, 360 oder 770 Liter) mit einer Einzel- oder Jahresvignette gekennzeichnet an der üblichen Haushaltkehrichtabfuhrroute abgeführt. Äste und Sträucher sind zu bündeln (Länge max. 1,50 m, Durchmesser max. 50 cm, Gewicht max. 50 kg, keine Drähte oder Plastikschnüre verwenden).
Abfuhrdaten:
2024: 18. November, 2./16. Dezember
2025: 6./27. Januar, 10./24. Februar, 10./24. März, 7./23. April, 5./19. Mai, 2./16./30. Juni, 14./28. Juli, 11./25. August, 8./22. September, 6./20. Oktober, 3./17. November, 1./15. Dezember
Grüngutvignetten erhalten Sie bei der Abteilung Finanzen Oberkulm und im Volg Oberkulm.
Preise Grüngutvignetten (inkl. MWST): *
Einzelvignette
Container 140 l CHF 7.00
Container 240 l CHF 11.00
Container 360 l CHF 17.00
Container 770 l CHF 35.00
Jahresvignette
Container 140 l CHF 96.00
Container 240 l CHF 164.00
Container 360 l CHF 246.00
Container 770 l CHF 525.00
* Preisanpassungen vorbehalten
Häckseldienst
Telefonische Voranmeldung unter 062 768 20 00, bis jeweils am Freitag, 11.30 Uhr. Der Häckseldienst kann maximal während 10 Minuten gratis in Anspruch genommen werden. Die zusätzliche Zeit wird in Rechnung gestellt. Das Häckselgut bleibt grundsätzlich bei den Gartenbesitzern. In Ausnahmefällen wird es mitgenommen.
Termine:
2025: 3./17. März, 14. April, 13./27. Oktober, 10. November
Kehricht
Abfuhr jeden Montag ab 7 Uhr; nach Feiertagen jeweils am Dienstag (Ausnahmen: Dienstag, 22. April und Dienstag 10. Juni 2025). Bereitstellung frühestens am Abfuhrtag mit einer gültigen Kehrichtmarke. Haushaltkehrichtmarken sind erhältlich bei: Abteilung Finanzen Oberkulm, Volg, Bäckerei Speck, Voi Unterkulm. Sperrgutmarken und Containerplomben erhalten Sie bei der Finanzverwaltung Oberkulm.
Preise Gebührenmarken (inkl. MWST): *
Kehrichtsack 17 l CHF 5.50 per 10 Stk.
Kehrichtsack 35 l CHF 11.00 per 10 Stk.
Kehrichtsack 60 l CHF 18.00 per 10 Stk.
Kehrichtsack 110 l CHF 33.00 per 10 Stk.
Behältnisse (rot) CHF 2.00 per Stk.
Kleinsperrgutstücke (gelb) CHF 3.60 per Stk.
Plombe Container 800 l CHF 24.00 per Stk.
Kehrichtpauschale (inkl. MWST) *
Mehrpersonenhaushalt CHF 64.80
Einpersonenhaushalt CHF 32.40
* Preisanpassungen vorbehalten
Rückgabe an Verkaufsstellen:
Autopneus, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Verpackungsmaterialien usw.
Sonderabfälle
Sonderabfälle aus dem Haushalt (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Farben, Emulsionen, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Altmedikamente usw.) können bei den Verkaufsgeschäften, Drogerien und Apotheken zurückgegeben werden. Grössere Mengen an Sonderabfällen aus Haushaltungen (beispielsweise aus Wohnungs- oder Hausräumungen) sind bei bewilligten Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung abzugeben.
Quelle: Gemeindeverwaltung Oberkulm. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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