Aus dem Gemeinderat
- Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen
Sehr geehrte Reinacherinnen und Reinacher,
Gerne informiere ich Sie nachfolgend über ein paar Themen, die einerseits das Departement Umwelt, Verkehr und Raumordnung direkt betreffen und andererseits Auswirkungen auf das Portemonnaie jedes einzelnen Steuer- und Gebührenzahlers in unserer Gemeinde haben. Kurz gesagt, möchte ich Ihnen das Thema Spezialfinanzierungen etwas näherbringen.
Bei den Spezialfinanzierungen (früher – vor der Umstellung auf HRM 2 – unter anderem Eigenwirtschaftsbetriebe) der Gemeinde handelt es sich um Konten, welche vor allem durch Gebühren und Abgaben zweckgebunden und verursachergerecht alimentiert werden.
Viele von Ihnen kennen ähnlich funktionierendes System: Den Erneuerungsfonds bei Liegenschaften und Gebäuden. Auch hier wird je nach Besitzanteil regelmässig ein Betrag einbezahlt, welcher vor allem für Betrieb, Unterhalt und Sanierungen verwendet werden kann.
Dieses Thema betrifft in Reinach hauptsächlich die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und den Fonds «Ersatzabgaben für Parkplatzbauten».
Die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die Gemeinde zur Finanzierung der entsprechenden Konten sind in den Reglementen zur Finanzierung der Wasser- und Abwasseranlagen, sowie dem Parkierungsreglement (Kapitel 7 / Ersatzabgaben) geregelt.
Die geäufneten Beträge auf den Konten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung dienen vor allem zur Finanzierung der Erstellung, Umbauten und Änderungen, sowie Erneuerungen von Anlagen des entsprechenden Werkes. Der laufende Betrieb wird aus den jährlichen Benützungsgebühren finanziert.
Beide Betriebe stehen finanziell gut da und können mit gutem Gewissen als kerngesund bezeichnet werden. Dies ist auch nötig, da einerseits bei der Wasserversorgung aufgrund der grossen Investitionen in der jüngsten Vergangenheit (Beispiel Neubau Reservoire) der Abschreibungsbedarf in den nächsten Jahren ansteigen wird. Andererseits ist bei der Abwasserbeseitigung aufgrund des kommenden, neuen Generellen Entwässerungsplans (GEP 2.0), welcher zeitnah fertiggestellt wird und den zum Teil in die Jahre gekommenen Leitungen und Anlagen mit Handlungsbedarf und daraus folgend mit grösserem Investitionsbedarf zu rechnen.
Etwas anders sieht es bei den Ersatzabgaben für Parkplatzbauten aus. Wer weniger Parkfelder erstellt als gemäss Baugesetzgebung erforderlich wäre, hat bei der Gemeinde dafür eine Ersatzabgabe zu entrichten. In Reinach beträgt diese Abgabe Fr. 6000.– pro Parkplatz. Dieses Geld darf gemäss Paragraf 58, Absatz 4 Baugesetz a) nur für die Erstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen, und b) für Anlagen des öffentlichen Verkehrs oder des nicht motorisierten Privatverkehrs, die den abgabepflichtigen Grundeigentümern dienen, verwendet werden.
… und wenn wir schon beim Thema Abwasserbeseitigung sind:
Im Jahr 2015 wurde in der ARA Reinach im Zusammenhang mit dem damaligen Ausbauprojekt eine Ozonungsanlage zur Elimination von Mikroverunreinigungen realisiert. Bei diesem Prozess wird das Abwasser mit Ozon behandelt und die Mikroverunreinigungen werden entweder direkt eliminiert oder in weniger komplexe Moleküle aufgespalten und damit zu einem grossen Teil unschädlich gemacht. Die Qualität des gereinigten Abwassers wird dadurch deutlich verbessert.
Bei diesem Vorgang entsteht ein weisslicher Schaum, welcher ab und zu beim Austritt des geklärten Wassers in die Wyna zu sehen ist. Der genannte Schaum hat nichts mit Waschmittel oder ähnlichem zu tun, sondern ist eine Folge des vorgängig beschriebenen Prozesses und für die Umwelt nach heutigen Erkenntnissen unbedenklich.
Abschliessend wünsche ich allen Leserinnen und Lesern einen schönen Spätsommer und denjenigen, die Sie noch vor sich haben, schöne und erholsame Ferien.
Rudolf Lanz
Vizeammann
Dorfheftli-Abo
Sie wohnen ausserhalb des Dorfheftligebiets oder möchten das Dorfheftli verschenken?
Kein Problem mit dem Dorfheftli-Abo!