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Veröffentlicht 02. April 2025

Gemeindenachrichten

Änderungen Energiegesetz und Energieverordnung ab 1. April 2025

Ein Heizungsersatz oder der Ersatz von Elektro-Wassererwärmern ist ab dem 1. April 2025 lediglich meldepflichtig und bedarf keiner Bewilligung mehr.

Der komplette Bewilligungsprozess für Wärmeerzeuger kann nur über die Plattform EVEN (Elektronischer Vollzug energetischer Nachweise) digital abgewickelt werden. Die neue Plattform ist unter www.energievollzug.ch/ag für die Fachplaner abrufbar, um Nachweise zu erfassen und der Gemeindeverwaltung ab dem 1. April 2025 digital einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die dreistelligen Nachweis-Formulare ab «EN-100» zugelassen.

Im Kanton Aargau gibt es weiterhin kein Verbot für fossile Heizungen.

Luft-Wasser-Wärmepumpen können in Bauzonen ohne besonderen Schutzstatus, wie Dorfzone oder Kernzonen, im Rahmen eines Meldeverfahrens genehmigt werden, sofern der Nachweis für den Lärmschutz erbracht ist und keine Abstandsunterschreitungen vorkommen. Wie beim Meldeverfahren für Solaranlagen kann mit der Umsetzung gestartet werden, sofern die Gemeindeverwaltung innerhalb von 30 Tagen keine Einwände erhebt. Falls die Lärmvorschriften und/oder der Grenzabstand beim Neubau oder Ersatzbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht eingehalten werden können, muss ein Baugesuch eingereicht werden. Dieser Vollzug wird ebenfalls über die neue Plattform EVEN abgewickelt.

Die Plattform EVEN ist auch über den Online-Schalter der Gemeinde Reinach abrufbar.

Die Energieberatung Aargau hilft Ihnen bei Fragen unter 062 835 45 40 oder per E-Mail an energieberatung@ag.ch.


Kreditabrechnung «Hochwasserschutzmassnahmen Höhenweg»

Der Gemeinderat hat von der Kreditabrechnung «Hochwasserschutzmassnahmen Höhenweg» Kenntnis genommen. Die Bruttoanlagekosten belaufen sich auf CHF 158 356.15. Der Verpflichtungskredit von CHF 100 000.00 ist somit um CHF 58 356.15 überschritten worden. Die Kreditüberschreitung ist damit zu begründen, dass der Kanton bei der Erarbeitung des Bauprojekts die Berücksichtigung eines 100-jährlichen Hochwassers verlangte. Das erforderte zusätzliches Stauvolumen und eine Anpassung des Projekts, was zum Zeitpunkt der Kreditbewilligung noch nicht bekannt war. Die Kreditabrechnung ist zur Prüfung an die Finanzkommission weitergeleitet worden.


Kreditabrechnung «Revitalisierung Hinterbergbach»

Der Gemeinderat hat von der Kreditabrechnung «Revitalisierung Hinterbergbach» Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der kantonalen Subventionen schliesst das Projekt mit einer Nettoinvestition von CHF 58 575.40 ab. Die Bruttoanlagekosten belaufen sich auf CHF 96 082.20. Der Verpflichtungskredit von CHF 145 000.00 ist somit um CHF 48 917.80 unterschritten worden. Die Kreditunterschreitung ist damit zu begründen, dass die in der Offerte enthaltenen Ingenieurleistungen nicht vollumfänglich benötigt wurden und keine unvorhersehbaren Bauarbeiten und Nebenkosten anfielen. Die Kreditabrechnung ist zur Prüfung an die Finanzkommission weitergeleitet worden.


 

Öffnungszeiten der Schulverwaltung während der Frühlingsferien

Die Schulverwaltung der Kreisschule Reinach-Leimbach (Kindergarten und Primarschule) bleibt vom Freitag, 4. April 2025, bis und mit Montag, 21. April 2025, geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025, stehen Ihnen die Mitarbeitenden gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.


Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek während der Frühlingsferien

Die Gemeindebibliothek an der Neudorfstrasse 6 (im Turnhallentrakt des Schulhauses Neumatt) bleibt während der Frühlingsferien vom 7. bis 21. April 2025 geschlossen. Über die Website der Gemeinde Reinach können der Medienbestand abgefragt, Leihfristen verlängert sowie Medien reserviert werden.


Markt in Reinach

Am Donnerstag, 3. April 2025, findet der erste Markt in diesem Jahr statt. Markthändler aus der ganzen Schweiz präsentieren ihre Ware an diversen Marktständen rund um das Reinacher Gemeindehaus. Der Markt hat in Reinach Tradition, besitzt doch Reinach seit dem Ende des 16. Jahrhunderts ein Marktrecht.

 


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