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Veröffentlicht 04. Juni 2025

Gemeindenachrichten

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

wahlen

Am 28. September 2025 findet in Unterkulm der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
  • 5 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder des Wahlbüros

Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein allenfalls erforderlicher zweiter Wahlgang am 30. November 2025 durchgeführt.

Bekannte Rücktritte
Beim Gemeinderat haben sich Gemeindeammann Emil Huber, Vizeammann Manuela Basso und Gemeinderat Charlie Peter dazu ausgesprochen, per Ende der Amtsperiode ihre Ämter niederzulegen. Für die Finanzkommission müssen gleich vier neue Mitglieder gesucht werden. Willi Rohr, Florian Schwyter, Beat Vögele und Pius Winterberg treten nicht mehr zur Wahl an. Bei der Steuerkommission verzichtet Emil Brändli auf eine Wiederwahl.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberech­tigten des Wahlkreises Unterkulm zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Unterkulm bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Website der Gemeinde heruntergeladen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Regelung für die Gemeinderatswahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und den Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).

Regelung für die übrigen Wahlen (Stille Wahlen)
Sind für Finanzkommission, Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).


Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Mai 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Mai 2025 wie folgt veröffentlicht:

Stimmberechtigte laut Stimmregister: 2116
Anwesende Stimmberechtigte: 68
Stimmbeteiligung: 3,2%

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung vom 21. November 2024
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024
  3. Passation der Verwaltungsrechnungen 2024
  4. Genehmigung folgender Kreditabrechnungen:
    1. Kreditabrechnung – Informatik Kreisschule aargauSüd
    2. Kreditabrechnung – Baukredit Sanierung Wasserleitung Wannenhof, 1. Etappe
    3. Kreditabrechnung – Baukredit Neubau Wasserleitungs-Ringschluss Kindergarten
  5. Genehmigung eines Kredites von Fr. 270 000.00 inkl. MwSt. für die Planung einer Erweiterung der Schulanlage Färberacker

Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Publikation geltend gemacht werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unter­schriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Die Referendumsfrist läuft am 23. Juni 2025 ab.


Einladung Kindergarten-Einweihungsfest

Mit dem Einzug der Kindergärtler ist Leben in unseren neuen 4-fach Kindergarten eingekehrt. Die bunten Wände zaubern Farbe in den Kindergarten-Alltag und die grosszügigen Räumlichkeiten erfreuen die Kinderherzen.

Damit auch Sie die Möglichkeit haben, Einblick in unseren Kindergarten zu erhalten, laden wir Sie herzlich am Samstag, 14. Juni 2025, um 13.30 Uhr zu unserem Einweihungsfest ein. Nach einer festlichen musikalischen Begrüssung durch die Musikgesellschaft Teufenthal-Unterkulm öffnen wir Ihnen die Türen des Kindergartens. Auf einem Rundgang können Sie Ihre eigenen Eindrücke gewinnen. Als kleines Dankeschön für Ihren Besuch verwöhnen wir Sie gerne mit einem feinen Zvieri.

Gemeinderat und Schule freuen sich auf viele neugierige und begeisterte Gäste von Jung bis Alt. Lassen Sie uns gemeinsam diesen neuen Lern- und Lebensraum feierlich einweihen. Wir freuen uns auf Sie!


Reduktion Marktbetrieb

Der Marktbetrieb hat in Unterkulm seit 1818 eine feste Tradition. Die vier Warenmärkte, die jeweils an einem Freitag stattfinden, haben bei den Marktbesucherinnen und Marktbesuchern weit über die Ortsgrenze hinaus einen festen Platz in der Agenda. Leider haben die Besucherzahlen in den vergangenen Jahren stetig abgenommen. Die rückläufigen Besucherzahlen spiegeln die wandelnden Konsumgewohnheiten der Gesellschaft. Insbesondere in Bereichen wie Non-Food-Artikel, zu denen viele auf Märkten angebotene Waren zählen, werden heute oft im Internet gekauft. Mit den abnehmenden Besucherzahlen sinkt die Attraktivität des Marktes auch bei den Marktfahrenden. Waren es früher rund 60 Marktfahrende, welche ihre zahlreichen Produkte anboten, ist es heute noch die Hälfte. Um die Qualität und Attraktivität der Unterkulmer Märkte für Besucherinnen und Besucher sowie Marktfahrende zu erhalten, haben Gemeinderat und Marktkommission entschieden, den am wenigsten besuchten Markt im August ab 2026 aus der Marktagenda zu streichen. Die verbleibenden Warenmärkte finden weiterhin zu den gewohnten Terminen statt.

Trotz der Reduzierung der Warenmärkte bleibt Unterkulm dem Marktgedanken treu. Der Gemeinderat sieht in dieser Anpassung eine Chance, das Marktangebot zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher auszurichten. Die verbleibenden drei Warenmärkte und die Samstagsmärkte sollen auch in Zukunft ein Ort der Begegnung und des Handels bleiben.

 


Durchfahrt Tour de Suisse in Unterkulm

Die Tour de Suisse ist das viertgrösste Radrennen der Welt. Mit dabei sind die weltbesten Teams, darunter auch zahlreiche Fahrerinnen und Fahrer aus der Schweiz. In diesem Jahr passiert die Tour de Suisse in der 3. Etappe der Frauen am 14. Juni 2025 die Gemeinde Unterkulm. Sie haben die Chance, live am Strassenrand dabei zu sein und Teil des diesjährigen Radsportspektakels zu werden.

Der Profiradsport steht allen Menschen offen. Es braucht kein Stadion. Es braucht auch kein Ticket. Die öffentlichen Strassen sind das Stadion, der Strassenrand ist die Tribüne, und die ist für alle frei zugänglich. Die Tour de Suisse lädt Sie herzlich zum Zuschauen und Anfeuern ein.

Die Durchfahrt der Fahrerinnen durch Unterkulm ist zwischen 13.25 und 13.29 Uhr geplant, wobei die Zeiten je nach Rennverlauf um ca. 15 Minuten variieren können. Die Strassen werden rund zehn Minuten vor der Durchfahrt gesperrt und wenige Sekunden nach der letzten Fahrerin freigegeben. Für die Sperrung ist die Sicherheitseskorte der Tour de Suisse sowie die Tour-Polizei zuständig. Etwa eine Stunde vor dem Fahrerinnenfeld um ca. 12.25 Uhr passiert eine Auto-Werbekolonne die Gemeinde und verteilt Werbegeschenke auf der rechten Strassenseite, da hierbei die Strecke noch nicht gesperrt ist.

Der Radsport – bei den Frauen wie bei den Männern – lebt von der Publikumsnähe. Zuschauer/-innen sind den Sportler/-innen so nah wie kaum sonst in einem Sport. Und im Gegensatz dazu sind die Fahrer/-innen auch auf die unterstützende Energie des Publikums angewiesen. Sorgen wir zusammen für ein Radsportfest.


Entsorgung von Neophyten

In unseren Gärten wachsen viele gebietsfremde Arten, sogenannte Neophyten. Für uns Menschen sind die farbig blühenden Pflanzen eine Augenweide. Einer Mehrheit der Tiere bieten sie jedoch kaum Nahrung. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanze oder durch Einschleppung zu uns. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre invasive Verbrei­tung und Verdrängung der einheimischen Arten negativ auf. Dadurch wird die einheimische Artenvielfalt gefährdet.

Gewisse Pflanzen verursachen gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft. Einige dieser Pflanzen gehören zu den verbotenen invasiven Neophyten und dürfen nicht neu angepflanzt werden. Helfen Sie mit und entfernen Sie invasive Neophyten aus Ihrem Garten, damit sich diese nicht unkontrolliert in die Nachbarschaft und in natürliche Lebensräume ausbreiten.

Die Gemeinde stellt Ihnen dafür kostenlose Neophytensäcke zur Entsorgung zur Verfügung. Die Säcke können bei der Sammelstelle im Werkhof Juch bezogen werden. Wer Neophyten in eigenen Gebinden sammelt, kann diese kostenlos im extra bezeichneten Container beim Werkhof entsorgen. WICHTIG: Entsorgen Sie Neophyten auf keinen Fall über die Grünabfuhr. Dies würde eine Verteilung der Samen weiter fördern. Neophyten gehören unbedingt in den Kehricht.

Auf der Website des Kantons Aargau finden Sie unter dem Link www.ag.ch/neobiota zahlreiche Informationen zum Thema der gebietsfremden Pflanzen und Tiere. Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Unterkulm.

Einjähriges Berufkraut

Leinenpflicht für Hunde im Wald

Während der Setzzeit und Aufzucht der Rehkitze besteht gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht».

Der Gemeinderat und der Jagdverein danken den Hundehalterinnen und -haltern für die Einhaltung dieser Bestimmungen.


Abgabe Steuererklärung 2024

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 läuft per 30. Juni 2025 ab. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie telefonisch oder schriftlich ein begründetes Fristerstreckungsgesuch stellen (per E-Mail: steueramt@unterkulm.ch oder online: www.ag.ch/efristerstreckung). Für Steuererklärungen, welche bis dato nicht eingereicht wurden oder kein Fristerstreckungsgesuch beantragt worden ist, kann ab Juli 2025 eine Mahnung (Mahngebühr von Fr. 35.00) erfolgen.


Erteilte Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

Gesuchsteller: Lehmann Michael und Sonja, Weidstrasse 12, 5726 Unterkulm
Parzelle/Strasse: 1938 / Weidstrasse 12
Bauobjekt: Anbau Sitzplatzüberdachung und Eingangsüberdachung an Gebäude Nr. 1350

Gesuchstellerin: Wacker Holzbau GmbH, Oholten 25, 5703 Seon
Parzelle/Strasse: 1797 / Haldenstrasse 1a
Bauobjekt: Neubau Sichtschutzwände beim Gebäude Nr. 1380

Gesuchstellerin: Widmer Irene, Chrischonaweg 52, 4125 Riehen
Parzelle/Strasse: 210 / Kreuzstrasse 2
Bauobjekt: Einbau zwei neue Dachfenster im Gebäude Nr. 90

Gesuchsteller: Peter Charlie und Ayse, Binzhaldenstrasse 43, 5726 Unterkulm
Parzelle/Strasse: 1657 / Binzhaldenstrasse 43
Bauobjekte: Rückbau Wintergarten, Wohnraumerweiterung am Gebäude Nr. 986, Ausbau Unter- und Dachgeschoss (bereits ausgeführt)


Unter Kulmer Leben – Projekteingabe

Das Beteiligungsbudget «UNTER KULMER LEBEN» bietet der Bevölkerung die Chance, auf einfache Art und Weise Ideen einzubringen, die der Allgemeinheit einen Nutzen bringen. Für die Realisierung stellt die Gemeinde jährlich einen Betrag von Fr. 10 000 zur Verfügung. Bis Ende August 2025 können wiederum Projektideen unter gleichbleibenden Anforderungen und Zulassungsbedingungen eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Projekt einen Mehrwert für die Allgemeinheit bietet und ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Damit der Unterschied zwischen Idee und Realisierung möglichst gering ist, soll das konkrete Projekt durch die Ideengeber realisiert werden. Sämtliche Informationen sowie ein Anmeldeformular sind auf unserer Website in der Rubrik «Freizeit und Kultur» aufgeschaltet. Nach Ablauf der Ideenphase werden die Eingaben vom Gemeinderat geprüft.

Ende Januar 2026 entscheidet die Bevölkerung, welche Ideen umgesetzt werden sollen. Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche spannende Projektideen. Für ergänzende Auskünfte steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.


AEW Energiebatzen – Vereine können wieder bis zu 5000 Franken gewinnen

Zum neunten Mal ruft die AEW Energie AG zur Teilnahme am beliebten Förderwettbewerb «AEW Energiebatzen» auf. Aargauer Vereine und Organisationen haben vom 2. Juni bis 14. Juli 2025 die Möglichkeit, ihre Projekte online einzureichen. Den acht bestplatzierten Projekten winken Förderbeträge zwischen 1000 und 5000 Franken.

Die AEW unterstützt mit dem «AEW Energiebatzen» Projekte aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales sowie Forschung und Entwicklung, die das gesellschaftliche Leben im Kanton Aargau bereichern. Teilnahmeberechtigt sind nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Institutionen mit Sitz im Aargau. Nach Abschluss der Einreichungsphase, die vom 2. Juni bis 14. Juli 2025 dauert, entscheidet vom 15. bis 31. Juli 2025 die Bevölkerung per Online-Voting, welche Projekte in diesem Jahr unterstützt werden. Jede Person kann während dieser Zeit einmal täglich für ihr Lieblingsprojekt abstimmen. Das Engagement der Gemeinschaft ist dabei entscheidend – nicht die Grösse oder Bekanntheit des Vereins.

Auch Projekte, die in der Vergangenheit keine Förderung erhalten haben, dürfen erneut eingereicht werden. Ebenso sind neue Ideen herzlich willkommen. Erfahrungsgemäss haben bereits ganz unterschiedliche Initiativen den Sprung unter die Top 8 geschafft – vom Tierheim über Musikveranstaltungen bis hin zu sozialen Jugend- und Sportprojekten. Weitere Informationen zur Teilnahme sowie inspirierende Projekte aus den Vorjahren sind auf www.aew-energiebatzen.ch verfügbar. Die AEW freut sich auf kreative und engagierte Projekte, die den Aargau noch lebenswerter machen.


Kurzmeldungen

  • Die Gemeinde Unterkulm leistet an die Bienenhaltung jährliche Subventionen von Fr. 30 pro Bienenvolk. Für das Jahr 2025 wurden an 9 Imkerinnen und Imker für die Haltung von 54 Bienenvölkern insgesamt Fr. 1620 ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgte auf der Basis der eingereichten Meldeformulare über die Bienenerhebung 2025.
  • Per Ende April 2025 waren in Unterkulm insgesamt 3803 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Davon waren 73 Personen als arbeitslos und 106 als stellensuchend registriert.

Herzlichen Glückwünsch!

Im Mai konnte Herr Hans Rudolf Gubler seinen 90. Geburtstag feiern. Der Gemeinderat wünscht dem Jubilar an dieser Stelle im Namen der ganzen Einwohnerschaft alles Gute für die Zukunft und weiterhin beste Gesundheit und viel Gfreuts.


Anlässe und Veranstaltungen Impuls Zusammenleben

Ferienpass A-Welle

Auch dieses Jahr haben Kinder- und Jugendliche (zwischen 6 und 16 Jahren) wieder die Möglichkeit, einen A-Welle FerienPass zu erwerben. Der Pass für Fr. 37 berechtigt zur freien Fahrt während den Sommerferien im ganzen A-Welle Tarifgebiet, die Kinder- und Jugendlichen können mit dem Pass in dieser Zeit zusätzlich gratis oder vergünstigt diverse Freizeiteinrichtungen besuchen. Der A-Welle FerienPass ermöglicht Aktivitäten im ganzen Kanton und ergänzt damit die Ferienpässe vor Ort (in der Region: Homberg, Menziken-Burg, Mittleres Wynental). Er wird von der Kinder- und Jugendarbeit Aargau (AGJA) getragen, der Bereich Jugend & Soziokultur von Impuls Zusammenleben, die Jugendarbeit Mittleres Wynental sowie die Jugendarbeit Beinwil-Birrwil sind Mitglied dieses Netzwerks. Der Pass kann unter www.ferienpass-aargau.ch/kaufen oder an den A-Welle-Verkaufsstellen (in der Region: Reinach und Menziken) gekauft werden. Für Personen mit einer KulturLegi wird eine Ermässigung gewährt. Weitere Infos finden Sie unter www.ferienpass-aargau.ch.


Open Friday im Onderwerch

Unter dem Titel «Wonderwerch» lädt das Regionale Freizeithaus Onderwerch neu normalerweise am 1. Freitag im Monat von 20 bis 24 Uhr zum «Open Friday» ein. Der Eintritt ist frei, eine Bar und Sound stehen als Grundangebot bereit, den Rest bestimmen die Besucher/-innen. Jugendliche ab 16 sind eingeladen, das Onderwerch kennenzulernen und können auch gleich mitgestalten und ihre Ideen einbringen, Möglichkeiten gibt es viele wie z. B. Karaoke, Konzert, Spielabend, Slam-Poetry, Filmabend, Party Dart, Töggele … – vieles ist spontan am Abend direkt möglich oder wird bei Interesse entsprechend geplant. Weitere Infos und Daten unter www.onderwerch.ch oder auf Insta @onderwerch.


 

RepairCafé

Das RepairCafé von Impuls Zusammenleben aargauSüd im Regionalen Freizeithaus Onderwerch entwickelt sich weiter. Die Zahl der Anlässe wurde per 2025 von 4 auf 6 im Jahr erhöht, das Angebot konnte mit Leder- und Textilreparatur ergänzt werden. Somit kann das Team, das zurzeit aus 13 freiwillig engagierten Personen besteht, die ganze Breite von Reparaturen abdecken. Das Angebot des RepairCafés ist kostenlos und finanziert sich von freiwilligen Beiträgen der Nutzer:innen. Nächstes Datum ist der 21. Juni 2025, aktuelle Infos sind unter www.impuls-zusammenleben.ch zu finden.


Flüchtlingstag am Unterkulmer Samstagsmarkt

«Zusammen leben, zusammen wachsen – wir können Integration, lasst uns die Erfolgsgeschichte weiterschreiben» lautet das Motto der diesjährigen Flüchtlingstage in Anlehnung an die Kampagne der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. In mehreren Regionen im Aargau finden Mitte Juni Aktionstage und Anlässe statt, die auf die verschiedenen Aspekte der Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen hinweisen. Zudem erhalten Interessierte Informationen zu den verschiedenen Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements im Asylbereich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der kantonalen Kampagnenwebsite www.fluechtlingstage-aargau.ch.

Haben Sie Lust und Zeit, den Flüchtlingstag der Region aargauSüd zu besuchen? Dieser findet am 14. Juni 2025, von 9 bis 12.30 Uhr, am Unterkulmer Samstagsmarkt statt. Wir sind mit einem Buffet mit kulinarischen Köstlichkeiten, einem Rätselspiel mit Preisen und Infomaterial zum Fachbereich Integration von Impuls Zusammenleben präsent. Die beteiligten Personen freuen sich auf Ihren Besuch. Flyer und weitere Infos: www.impuls-zusammenleben.ch/veranstaltungen

 

 

 


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