Alles nur geklaut …
- Bild: Michael Hagn auf Pixabay
Hätten Sie's gewusst?
… oder: Vorsicht bei der Bildauswahl!*
*gilt auch für Videos, Audio/Musik, Texte etc.
«Mach no schnell e Flyer!»
Nehmen wir einfach mal an, Sie haben von Ihrem Vereinspräsidenten den Auftrag erhalten, für die Anfang November stattfindende regionale Kleintierausstellung noch schnell einen Flyer zu gestalten, der dann an alle Mitglieder und potenzielle Besuchende verschickt und auf der Vereinswebsite als PDF-Download publiziert werden soll (und natürlich als Inserat im Dorfheftli!).
Ein wirkungsvoller Flyer steht und fällt mit einem ansprechenden Bild, also am einfachsten Google nach einem passenden Bild fragen. Den gesponserten Bereich mit den Tierfigürli, Heckscheibenklebern, Bügelbildern und dem ganzen Chrimschrams zum Kaufen überspringen wir natürlich getrost und stürzen uns auf die vorgeschlagenen Bilder. Das Bild mit dem an der gelben Blume schnuppernden Häsli passt perfekt und ist sogar noch in einer ausreichenden Auflösung verfügbar. Also schnell herunterladen und schon haben wir das perfekte Hintergrundbild für unseren Flyer.
Aber Moment mal … da steht noch etwas unterhalb des Bildes: Urheberrecht: Copyright (c) 2017 Shutterstock. No use without permission.
Aufgepasst!
Jetzt wird es heikel und allenfalls sogar sehr teuer! Dem Kleingedruckten kann entnommen werden, dass das Bild geschützt ist und nicht ohne Erlaubnis verwendet werden darf. Und dies ist bei den meisten Bildern auch tatsächlich so. Ignoriert man diese Tatsache, kann es schnell ins Geld gehen und im Extremfall sogar richtig teuer werden. Jedes Bild hat einen Urheber und der möchte im Normalfall nicht, dass sein Bild «geklaut», quasi gratis und franko um den ganzen Erdball verteilt und wider seinen Willen einfach so verwendet wird. (Anmerkung der Redaktion: Auch die Bilder auf der Dorfheftli-Website unterstehen dem Urheberrecht und dürfen nicht beliebig weiterverwendet werden. Fragen Sie bei uns nach, wenn Sie ein Bild von uns verwenden möchten.)
Mittlerweile tummeln sich zahlreiche Agenturen im Netz, die sich genau auf diese Verstösse gegen das Nutzungsrecht spezialisiert haben und meistens im Auftrag von Fotografen/Fotografinnen nach Verletzungen des Nutzungsrechtes suchen. Kann man das Nutzungsrecht nicht nachweisen (z. B. Kaufbeleg einer Bildagentur), wird vielfach eine Zahlung im drei- bis vierstelligen Bereich fällig, je nach Art und Dauer der Verwendung des Bildes (auch rückwirkend) und das Bild muss z. B. von der Website entfernt werden. Will man es weiter nutzen, fallen zusätzliche Kosten an.
Auf Nummer sicher
Damit Sie nach der Veröffentlichung des Flyers für die Ausstellung auch weiterhin ruhig schlafen können und rechtlich auf der sicheren Seite sind, gibt es folgende Möglichkeiten bei der Bildbeschaffung (nicht abschliessend):
- Schiessen Sie selber das passende Bild. Dazu brauchen Sie in der Regel auch keine High-End-Kamera. Die meisten Handykameras sind heute dermassen gut, dass die Qualität/Auflösung des Fotos völlig ausreicht. Steht und fällt natürlich mit der Person hinter der Kamera ;-)
- Lizenzfreie Gratisbilder. Diese können von Plattformen wie Pixabay, Pexels, Unsplash und dergleichen heruntergeladen werden (auch ohne Benutzeraccount). Nachteil: Die qualitative Bandbreite ist relativ gross und die Recherche kann zeitraubend sein.
- Kostenpflichtige Bilder. Anbieter wie iStock, Shutterstock, Adobe Stock u. v. m. bieten hochwertige Bilder zu bezahlbaren Konditionen (je nach Verwendung) an, teilweise auch kostenlos. Braucht jedoch einen Account.
- KI-generierte Bilder. Lassen Sie die Künstliche Intelligenz für Sie arbeiten. Solche Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt und können uneingeschränkt genutzt werden (Stand heute). Manchmal braucht es jedoch ein paar Anläufe, da die KI noch immer viel Unbrauchbares generiert und «das Künstliche» auf den ersten Blick erkennbar ist. Da ist der Griff zur Kamera häufig die bessere Lösung.
Weiterführende Links / Quellen:
www.e-recht24.de
Bildrechte in der Schweiz (Artikel ifolor)
… das hani wörkli ned gwösst!
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