Zum Hauptinhalt springen
Veröffentlicht 26. Juli 2024

Warte, warte, warte …

Hätten Sie's gewusst?

… oder: Was Bahnübergänge mit Weissglut zu tun haben.

barriere zuBahnübergang beim Parkplatz Heuwiese / Saalbau Reinach (Bild: Reto Fuchs)


Eine gefühlte Ewigkeit

Sie kennen das bestimmt auch nur zu gut … man ist auf dem Weg zur Arbeit sowieso schon etwas knapp dran und genau in diesen Momenten versperrt mit Garantie eine sich schliessende Bahnschranke das Weiterkommen – egal ob zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem Auto unterwegs (Murphy lässt grüssen). Das passiert natürlich auch den Potz-Füchsen regelmässig, wenn sie zur «richtigen» Zeit auf den Heuwiese-Parkplatz fahren wollen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass bei diesem Übergang jeweils zwei Züge abzuwarten sind, der erste aus Menziken, der zweite aus Richtung Aarau. So verstreichen gut und gerne fast drei Minuten, bis sich die Schranken wieder heben und es endlich weitergeht. Dass dies der sowieso schon etwas angespannten Grundstimmung nicht unbedingt förderlich ist, liegt auf der Hand.

Zudem erschleicht einen in solchen Situationen das Gefühl, dass die Wartezeit nicht bei allen Bahnübergängen gleich lange dauert. Häufig beginnt das Warnlicht bereits zu blinken und die Barrieren senken sich schon, obwohl sich weit und breit noch kein Zug in Sichtweite befindet. Bei anderen Übergängen geht es doch deutlich schneller! Alles nur Einbildung, oder gibt es tatsächlich Unterschiede?

Unterschiedliche Wartezeiten

Die Länge der Wartezeit ist tatsächlich nicht überall gleich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Oberstes Ziel ist in jedem Fall die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, von Zugpassagieren über Autofahrende bis zu den Personen, die zu Fuss unterwegs sind. 

Faktoren, die die Wartezeit beeinflussen:

  • Breite des Bahnüberganges, ein oder mehrere Geleise. Für eine 10-Meter-Distanz von Barriere zu Barriere werden z. B. 12 Sekunden veranschlagt.
  • Schliesszeit der Barriere: Das Senken und Heben der Schranken dauert je zwischen 6 und 11 Sekunden.
  • Geschwindigkeit und Gewicht des Zuges: Ein schneller Zug oder ein schwerer, langer Güterzug haben einen deutlich längeren Bremsweg. Auch bei einem Zwischenfall auf dem Bahnübergang muss sichergestellt sein, dass der Zug noch rechtzeitig zum Stillstand kommt. Bei 100 km/h dauert die Wartezeit so etwa 80 Sekunden.
  • Situation rund um den Übergang: Übersichtlichkeit, oder gar ein Bahnhof in der unmittelbaren Nähe, der zu stehenden Zügen und entsprechend längeren Wartezeiten führt.

Eine 08-15-Regelung für alle Bahnübergänge gibt es also nicht, denn jeder Übergang ist eigentlich ein Einzelfall, der entsprechend der vorliegenden Situation beurteilt wird.

Der nervigste Bahnübergang der Schweiz

Die rund drei Minuten Wartezeit bei Heuwiese-Übergang sind im Grunde genommen ja noch einigermassen erträglich – je nach mentaler Verfassung natürlich. So richtig auf die Probe gestellt wird die Geduld am wohl schlimmsten Bahnübergang der Schweiz. Hatten Sie schon einmal das Vergnügen, von Lenzburg her kommend den Bahnübergang in Hendschiken benützen zu dürfen? Umgekehrt funktioniert es übrigens auch …

hendschikenDer «Ort des Grauens» (Basisbild swisstopo)

Pro Tag passieren diese Stelle zwischen 200 und 300 Züge, von Regionalzügen, Schnellzügen bis hin zu Gütertransporten auf der Nord-Süd-Achse. Wartezeiten von 20 Minuten und mehr (!) sind hier keine Seltenheit, sondern an der Tagesordnung. Die Schranke bleibt so gesamthaft pro Tag bis zu 16 Stunden unten. Wer also schon in etwas dünnhäutiger Verfassung unterwegs ist, sollte diesen Übergang tunlichst meiden. 

Wann darf eigentlich weitergefahren werden?

barriere schliesst(Bild: Reto Fuchs)

An manchen Bahnübergängen stoppt das rote Blinklicht erst, wenn die Barrieren vollständig geöffnet sind, bei anderen erlischt es, sobald sich die Schranken zu heben beginnen (bei neueren Anlagen, Bestimmung von 2006). Wann darf in diesen beiden Fällen aber tatsächlich losgefahren werden?

Im ersten Fall (Blinken bis ganz oben), darf der Übergang erst befahren werden, wenn das Blinklicht erlischt. Zu frühes Losfahren entspricht dem Überfahren einer roten Ampel, was saftige Bussen (250 Franken) nach sich ziehen kann.

Wenn das Blinken beim Anheben der Barrieren aufhört, darf losgefahren werden, auch wenn die Barrieren noch nicht vollständig geöffnet sind. Vergewissern Sie sich aber unbedingt, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug auch wirklich darunter hindurchpassen und ob da nicht noch die teuren Rennvelos auf dem Dachträger montiert sind …

 

Quellen und weiterführende Informationen:
SBB-Community
Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung
ACS
SRF Schlauer i d'Wuche
Blick online

 

… das hani wörkli ned gwösst!

 


Beitrag teilen: