
Abwasserentsorgung von privaten Schwimmbecken
- Text und Bild: Fabienne Hunziker
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Die warme Sommerzeit neigt sich dem Ende zu und der Herbst steht mit seinen kühleren Temperaturen bereits vor der Tür. Das Wasser, der im Frühling zahlreich aufgestellten und vielerorts neu angeschafften, privaten Schwimmbecken, muss entsorgt werden. Um bei dieser Entsorgung der Natur nicht zu schaden, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Besitzer von privaten, festgebauten Pools oder auch mobilen, welche Ende Sommer wieder abgebaut werden, sind für die fachgerechte Entsorgung des Wassers verantwortlich. Um stets für eine gute Wasserqualität zu sorgen, wird das Poolwasser während des Sommers chemisch behandelt. Die zugefügten Substanzen sind für Gewässerlebewesen giftig und können auch in geringer Konzentration zu Umweltschäden führen. Wasser aus privaten Schwimmbädern gilt als verschmutztes Abwasser und ist gemäss der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung in die Kläranlage abzuleiten. Es gilt zu beachten, dass das Wasser nicht in einen sogenannten Sauberwasserschacht geführt, sondern stets in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation abgeleitet wird. Der ideale pH-Wert muss bei dem zu entleerenden Wasser zwischen 6,5 und 9 liegen. Um diese Werte zu erreichen und zu gewährleisten, dass die Konzentration an Chemikalien zum Zeitpunkt der Entleerung nicht zu hoch ist, muss das Wasser nach der letzten Beigabe von Chlor und Desinfektionsmitteln rund zwei Wochen unbehandelt stehen gelassen werden.
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