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Veröffentlicht 20. Dezember 2017

Wenn die Finger schnappen oder einschlafen

  • Bild: JESUS ECA auf Unsplash
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Damit sind zwei Erkrankungen gemeint, welche prinzipiell ähnlich sind, aber doch völlig getrennt voneinander auftreten. Es sind die beiden Erkrankungen, die ich am häufigsten in der Praxis operiere.

Der sogenannte Schnappfinger ist darauf zurückzuführen, dass sich die Beugesehnenscheide entzündet und eine Verdickung entsteht, die am sogenannten Ringband am Fingergrundgelenk hängenbliebt. Die Folge ist ein häufig schmerzhaftes «Springen» des betroffenen Fingers, schliesslich kann er gar nicht mehr gestreckt oder gebeugt werden.

Die eingeschlafenen Finger sind Folge einer Verengung im sogenannten Carpaltunnel. In dieser Vertiefung am beugeseitigen Handgelenk laufen nicht nur viele Beugesehnen, sondern auch der Medianusnerv, welcher Daumen, Zeigefinger, Mittelfinger und die mittelfingerseitige Hälfte des Ringfingers sensibel versorgt, sowie die Daumenballenmuskulatur. Hat es dieser Nerv auf Dauer zu eng, beispielsweise auch aufgrund einer Sehnenverdickung um ihn herum, resultiert ein Taubheitsgefühl in den oben genannten Fingern, später sogar eine Reduzierung des Daumenballenmuskels.

In beiden Fällen besteht die Behandlung im «Platz schaffen», beim Schnappfinger wird das einengende Ringband durchtrennt, bei der Einengung des Medianusnerven das Dach des Carpaltunnels. Für beide Eingriffe ist nur ein sehr kleiner Schnitt notwendig, die Operationsdauer beträgt wenige Minuten und ist ambulant in der Praxis möglich. Zur Betäubung benutze ich ein Verfahren, bei dem man nur den Arm betäubt, eine Narkose ist nicht notwendig. Am Ende der Operation wird der Operationsbereich zusätzlich mit Betäubungsmittel infiltriert, so, dass Schmerzen selten auftreten.

Eine Ruhigstellung in einer Schiene ist nicht notwendig, meist legen wir bei der Carpaldachspaltung für ein paar Tage eine solche zur Schmerzprophylaxe an. Bewegen darf und soll man frühzeitig, die Kraft jedoch kehrt bei beiden Verfahren erst nach einigen Wochen zurück, da die Sehnen doch einige Zeit benötigen bis sie wieder regelrecht funktionieren, sich sozusagen an die grössere Bewegungsfreiheit «gewöhnt» haben. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach dem Beruf. Bei Arbeiten, bei denen die Hand nicht benötigt wird, beträgt sie eventuell nur wenige Tage, bei körperlich schwer arbeitenden Menschen, gegebenenfalls mehrere Wochen.


Dr. med. Michael Kettenring


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