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Veröffentlicht 03. Februar 2021

Alkohol am Steuer «Wer trinkt, fährt nicht»

  • Text: Eing.
  • Bild: bfu
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Alkohol ist im Strassenverkehr ein unpassender Begleiter. Schon bei einer kleinen Menge verdoppelt sich das Risiko eines tödlichen Unfalls. Deshalb erinnert die BFU mit einer schweizweiten Präventionskampagne Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker an die Gefahr von Alkohol.

Alkohol beeinträchtigt die Fahrfähigkeit – und zwar bei allen Menschen. Bereits ein Glas verlängert die Reaktionszeit und wirkt sich auf das Sehvermögen, die Konzentration sowie die Koordination aus. Alkoholkonsum steigert zudem die Risikobereitschaft und ruft Müdigkeit hervor – allesamt ungünstige Begleiter für eine Fahrt mit dem Auto oder Motorrad.

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
In den vergangenen fünf Jahren war durchschnittlich bei jedem neunten schweren Verkehrsunfall Alkohol im Spiel. Zwar gibt es immer weniger Alkoholunfälle, doch eigentlich wären die alle vermeidbar. Zudem sind sie oft schwerwiegend. Die meisten Alkoholunfälle passieren nachts, speziell an den Wochenenden.

Besonders gefährdet sind junge Fahrzeuglenkerinnen und -lenker. Als Neulenker sind sie beim Autofahren noch stärker gefordert – Fahrzeugbeherrschung und entsprechende Automatismen sind erst in der Aufbauphase. Schon kleine Beeinträchtigungen erhöhen deshalb die Unfallgefahr. Deshalb gilt für Neulenkerinnen und Neulenker seit einigen Jahren: null Promille.

Was viele nicht wissen: Alkohol baut sich sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille. Auch im Schlaf bauen wir Alkohol nicht schneller ab. Wer zu viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen also immer noch fahrunfähig sein. Der Abbau lässt sich nicht beschleunigen – weder mit Kaffee, sauren Gurken noch Rollmops.

Tipps der Polizei:

  • Wer fährt, trinkt nicht.
  • Als Lenker unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
  • Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer nicht trinkt.
  • An die Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithalten.
  • Personen, deren Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist, vom Fahren abhalten.

 


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