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Veröffentlicht 06. April 2017

Atemalkoholprobe

  • Bild: spoba auf Pixabay
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Die vom Parlament im Rahmen von «Via Sicura» beschlossene beweissichere Atemalkoholprobe im Strassenverkehr wurde am 1. Oktober 2016 eingeführt. Neu wird es auch im Kanton Aargau so umgesetzt.

Zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann bereits heute eine Atemalkoholprobe durchgeführt werden. Das Ergebnis genügt aber nur dann als Beweis, wenn der Wert unter 0,80 Promille liegt und die betroffene Person diesen mit ihrer Unterschrift anerkennt. In anderen Fällen war für den Nachweis der Angetrunkenheit eine Blutprobe nötig.

Heute sind auf dem Markt technisch sehr hochentwickelte Geräte erhältlich, die auch im Bereich von 0,80 Promille oder mehr den Atemalkoholwert beweissicher bestimmen können. Diese werden in zahlreichen EU-Staaten und weiteren Ländern bereits seit längerem eingesetzt. Das Parlament hat deshalb im Juni 2012 im Rahmen von «Via Sicura» beschlossen, dass künftig auch in der Schweiz die Angetrunkenheit im Regelfall mit der Atemalkoholprobe bewiesen wird und eine Blutprobe nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum auf Verlangen des Betroffenen oder in Ausnahmefällen nötig ist.

Bei einer Atemalkoholprobe wird gemessen, wie viel Alkohol die betroffene Person in ihrer Atemluft hat (Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft; mg/l). Bei einer Blutprobe wird ermittelt, wie viel Alkohol jemand im Blut hat (Gramm Alkohol pro Kilo Blut; g/kg = Promille). Für die beiden Messarten werden somit unterschiedliche Messeinheiten verwendet.

Um den Wert einer Atemalkoholprobe in einer Blutalkoholkonzentration auszudrücken, kann das Ergebnis der Atemalkoholprobe einfach verdoppelt werden:

Missachtung des Alkoholverbots:
Atemalkoholkonzentration 0,05 mg/l
Blutalkoholkonzentration 0,10 Promille

Fahren in angetrunkenem Zustand:
Atemalkoholkonzentration 0,25 mg/l
Blutalkoholkonzentration 0,50 Promille

Fahren mit qualifizierter Alkoholkonzentration:
Atemalkoholkonzentration 0,40 mg/l
Blutalkoholkonzentration 0,80 Promille

Bei Fragen zum Thema Alkoholtests wenden Sie sich an den nächsten Polizeiposten.

Gute und sichere Fahrt!
Ihre Regionalpolizei

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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