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Veröffentlicht 06. März 2017

Richtig feuern

  • Text: zvg
  • Bild: Benjamin DeYoung auf Unsplash
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Richtig feuern im Freien, im Gartencheminée oder in einer Wohnraumfeuerung – ohne Belästigung der Nachbarn und der Umwelt:

Richtig feuern heisst emissionsarm mit naturbelassenem Stückholz wie Scheiten aus trockenem Nadel- oder Laubholz, die mindestens zwei Jahre an einem geschützten Ort im Freien getrocknet wurden. Im Weiteren dürfen Holzbriketts aus naturbelassenem Holz, welche die DIN-Norm erfüllen, verfeuert werden.

Verboten ist das Verbrennen von allen anderen Materialien. Dazu gehören auch Zeitungen, Zeitschriften, Karton, Verpackungsmaterial, sämtliche Kunststoffe, Hausabfälle usw.

Die Polizei wird oftmals gerufen, wenn im Quartier Geruchs- und Rauchemissionen unerträglich werden. Nach Ermittlung des Verursachers wird das Feuer gelöscht und die Angelegenheit mit einer Ordnungsbusse erledigt. Gemäss Art. 19 des Polizeireglements ist bei Verbrennen von Materialien in kleinen Mengen in bebautem Gebiet eine Ordnungsbusse von Fr. 150.00 fällig.

Deshalb ist es wichtig, möglichst legal, geruchs- und rauchfrei zu feuern, damit die Nachbarschaft nicht gestört und die Umwelt nicht belastet wird.

Leider muss bei Meldungen von Geruchsemissionen immer wieder festgestellt werden, dass Personen ihr Gartencheminée oder ihre Wohnraumfeuerung als kleine Kehrichtverbrennungsanlagen missbrauchen. Dies meistens bewusst zu nächtlichen Zeiten, wobei auch in solchen Fällen der Verursacher ermittelt werden kann. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerungskontrolleuren können Aschenproben zur Untersuchung gesichert werden. Wird festgestellt, dass unerlaubte oder grosse Mengen Materialien verbrannt wurden, kann es zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft kommen. Vergehen in Sachen Umweltschutzgesetz bedeuten oftmals sehr hohe Bussen.

Damit ein unliebsamer Besuch der Polizei betreffend widerrechtlichem Feuern vermieden werden kann, informieren Sie sich doch vorher im Internet über folgende Links:

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Fragen Sie ihre Regionalpolizei, ihren Kaminfegermeister oder Feuerungskontrolleur.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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