Drohnen und Flugmodelle
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Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden.
Drohnen werden ferngesteuert für bestimmte Zwecke wie Bildaufnahmen, Vermessungen, Transporte, wissenschaftliche Untersuchungen usw. eingesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Einsatz gewerbsmässig, privat, beruflich oder wissenschaftlich erfolgt. Im Gegensatz dazu stehen Flugmodelle wie Modellflugzeuge, Modellhelikopter usw., die für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Hier steht die Ausführung des Fluges und die Freude daran im Vordergrund.
Zu beachten gelten im Weiteren folgende Regeln:
- Sofern der Pilot jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.
- Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) erforderlich.
- Lärmschutz gemäss der Gemeinde-Reglemente.
- Haftpflichtversicherung im Umfang von mindestens 1 Million Franken bei Drohnen über 500 Gramm Gewicht.
Alle weiteren wichtigen Regelungen und Bewilligungsverfahren können auf der Homepage des BAZL eingesehen werden.
Kantone und Gemeinden können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen.
Falls sich jemand durch Drohnen oder Flugmodelle in irgendeiner Form gestört fühlt, hat man die Möglichkeit, mit dem Piloten über dessen Absichten mit dem Fluggerät selbst Kontakt aufzunehmen. Er muss sich ja immer in Sichtweite seines Flugobjektes aufhalten. Ist dies jedoch nicht möglich oder ist kein verantwortlicher Pilot anzutreffen, melden Sie sich für Weiterungen bei Ihrer Polizei.
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