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Veröffentlicht 09. September 2014

Parkieren mit Parkscheibe und Parkieren gegen Gebühr

Beim Parkieren nach der Zonentafel «Parkieren mit Parkscheibe» ist die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu deponieren. Wie Sie die Parkscheibe richtig einstellen, steht immer auf deren Rückseite.

Parkscheiben können Sie gratis bei jeder Polizeistelle beziehen. Das Parkieren in der «Blauen Zone» ist normalerweise werktags (also auch samstags) zwischen 8. und 19. Uhr zeitlich beschränkt. Weiter gehende Bestimmungen sind immer auf einer Zusatztafel aufgeführt und deshalb zu beachten.

Beim Parkieren nach der Zonentafel «Parkieren gegen Gebühr» ist der Parkzettel gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu deponieren. Auf jeden Fall sind immer die Bestimmungen auf den vorhandenen oder zentralen Parkuhren und auf den gelösten Parkzetteln genau zu lesen. Oftmals muss nach Eingabe einer entsprechenden Parkplatznummer nicht zwingend ein Parkzettel deponiert werden.

Ist bei einer Kontrolle die Parkscheibe oder der Parkzettel nicht oder nicht gut sichtbar angebracht worden, muss mit einer Busse von mindestens Fr. 40.– gerechnet werden.

Falls Sie sich noch genauer über das Parkieren in Zonen informieren möchten, können Sie dies unter folgendem Link im Internet tun: Via Google: SSV admin / SR 721.21 Signalisationsverordnung anklicken. Das Thema Parkieren ist unter Artikel 48 beschrieben.

Im Weiteren finden Sie auf diesen Seiten über alle Signalisationen weitere, auch neue, interessante Informationen. Ein Besuch zur Auffrischung lohnt sich bestimmt.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema aber auch gerne auf Ihrem Polizeiposten.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal


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