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Veröffentlicht 01. Mai 2024

Leinenpflicht für Hunde

  • Bild: 12019 auf Pixabay
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Der Hund ist der beste Freund des Menschen, auch im Kanton Aargau: Auf gut 678 000 Einwohnerinnen und Einwohner kommen knapp 41 000 Hunde. Praktisch jede 16. Person besitzt in unserem Kanton einen Vierbeiner.

Leinenpflicht und Hundeverbotszonen
Hunde müssen während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Weiter müssen die von den Gemeinden bezeichneten Hundeverbotszonen und die örtlich beschränkte Leinenpflicht beachtet werden. Bitte achten Sie auch auf besondere Regelungen in Bezug auf die Naturschutzgesetzgebung.

Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren im Wald zum ungestörten Brüten und Aufziehen ihrer Nachkommen.

Damit sind alle Hundehalter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht Wildtiere jagen oder gar wildern. Die meisten halten das auch ein. Dennoch gibt es Jahr für Jahr einzelne Fälle von Verstössen.

Klar ist:
Reisst ein Hund im Wald ein Wildtier, blüht dem Halter eine Busse von bis zu 20 000 Franken. Ob Hundehalter sich auch im Wald an das Gesetz halten, kontrollieren Förster, Jagdaufseher oder Regionalpolizeien.

Im Jahre 2018 kam es im Raum Seetal zu einem Vorfall, bei dem ein Reh durch einen freilaufenden Hund angefallen und gebissen wurde. Der Übergriff konnte durch mehrere Anwohner beobachtet werden. Dank sofortigem Handeln eines Anwohners konnte der Hund in die Flucht getrieben werden. Das mit 2 Jungtieren trächtige Reh musste jedoch vor Ort durch den zuständigen Jagdaufseher erlöst werden. Der «Sachschaden» beträgt einen Wert von etwa 500 Franken. Der eigentliche Wertverlust ist jedoch das Leben der Wildtiere. Die Polizei hat unverzüglich die Ermittlungen zu diesem Fall aufgenommen.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der gerissenen Rehe glücklicherweise massiv gesunken. Bitte geben Sie dennoch acht auf unsere Wildtiere.

Bitte beachten Sie:

  • Hunde nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Hunde an der Leine führen
  • Hundehalter darauf hinweisen
  • Vorfälle der Polizei melden

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim nächsten Polizeiposten oder beim Veterinärdienst in Aarau.

Ihre Regionalpolizei

 


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