Radwege
- Text: Eing.
- Bild: un-perfekt auf Pixabay
- Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen
Das Signal «Radweg» verpflichtet die Führer von einspurigen Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen. Somit müssen auch Motorfahrradfahrer auf dem Radweg fahren. Wo der Radweg endet, kann das Signal «Ende des Radweges» aufgestellt werden (Art. 33, SSV Signalisationsverordnung).
Roller, Kleinmotorräder und alle anderen Motorfahrzeuge dürfen den Radweg nicht benützen.
Das Signal gemeinsamer Rad- und Fussweg heisst für die Rad- und Motorfahrradfahrer, dort auf allfällige Fussgänger Rücksicht zu nehmen und, wo die Sicherheit es erfordert, diese zu warnen sowie nötigenfalls anzuhalten.
Kinder bis 12 Jahre dürfen, wenn es keinen Radstreifen oder Radweg hat, auf dem Trottoir fahren. Dabei ist aber Vorsicht geboten und die Fussgänger haben Vortritt.
Das Nichtbeachten des Vorschriftssignals «Radweg» führt bei Kontrollen der Polizei zu einer Ordnungsbusse von Fr. 30.–, dies bei Personen über 15 Jahren. Bei Jugendlichen unter 15 Jahren ist eine Strafanzeige an die Jugendanwaltschaft nötig.
Auf Hauptstrassen dürfen Führer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) wie Trottinetten, Rollschuhen, Skateboards etc. nicht fahren, es ist jedoch für sie erlaubt, mit der nötigen Vorsicht gegenüber den Fussgängern einen vorhandenen Radweg zu benützen.
Auf Radwegen dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren. Jedoch ist es darauf nicht erlaubt, sich durch Motorfahrradlenker ziehen, schleppen oder stossen zu lassen.
Nach dem Ende eines Radweges kommt es oft zu heiklen Situationen, weil die Rad- und Motorfahrradlenker sich wieder in den Verkehr einfügen oder eine Hauptstrasse überqueren müssen. Bei diesen Manövern ist es wichtig, dass bei allen Verkehrsteilnehmenden volle Aufmerksamkeit herrscht und sich niemand durch nichts ablenken lässt. Die meisten Verkehrsunfälle zwischen Personenwagen und einspurigen Fahrzeugen (Velo, Mofa, Roller etc.) passieren im Querverkehr.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Ihre Regionalpolizei gibt gerne Auskunft.
Dorfheftli-Abo
Sie wohnen ausserhalb des Dorfheftligebiets oder möchten das Dorfheftli verschenken?
Kein Problem mit dem Dorfheftli-Abo!