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Veröffentlicht 26. Mai 2020

Neue Verkehrsregeln ab 2021

  • Bild: Florian Kurz, Pixabay
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai die revidierten Verkehrsregel- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche. 

Auf den Autobahnen gilt bei Stau künftig zum Beispiel die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, und bei Spurabbauten das Reissverschlussprinzip. Im Langsamverkehr wird Kindern bis 12 Jahre künftig erlaubt, auf dem Trottoir zu fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt.

Fahrverkehr
Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, gilt neu das Reissverschlussprinzip. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass bei Spurabbauten zu früh auf die verbleibende Spur gewechselt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr besser fliessen. Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden: Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Das Nichtbeachten wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Während das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen auf Autobahnen bisher nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt war, wird dies künftig auch zulässig sein, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt verboten.

Langsamverkehr
Radfahrern und Mofafahrern wird neu gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist.
Künftig sollen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen dürfen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.

Ruhender Verkehr
Für den ruhenden Verkehr wird neu das Symbol «Ladestation» geschaffen. Damit können Abstellflächen bezeichnet werden, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. Parkfelder mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge können neu grün eingefärbt werden.

Haben Sie Fragen zum Thema, denn wenden Sie sich an Ihren nächsten Polizeiposten.

Bleiben Sie gesund.
Ihre Regionalpolizei


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