Skip to main content
Veröffentlicht 01. Oktober 2014

Verkehrsunfall, was tun?

  • Bild: Gerhard auf Pixabay
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Ein Strassenverkehrsunfall ist ein unvorhergesehenes Ereignis auf einer öffentlichen Verkehrsfläche im Sinne des Strassenverkehrsrechts, das in ursächlichem Zusammenhang mit dem Strassenverkehr und seinen Gefahren steht, das einen Sachschaden und/oder Personenschaden zur Folge hat und an dem mindestens ein Fahrzeug oder ein fahrzeugähnliches Gerät beteiligt ist.

Wildschaden, Parkschaden, die Kollision mit einem Verkehrssignal oder eine Streifkollision usw. sind alles Ereignisse, die in die Definition eines Verkehrsunfalles fallen.

Welche Pflichten sind einzuhalten nach einem solchen Ereignis? Die beteiligten Personen haben bei bestimmten Unfällen unter anderem die Pflicht, der Polizei Unfälle zu melden (Art. 51 SVG und Art. 54-56 VRV). Meldepflichtig sind Unfälle, bei denen

  • Personen verletzt wurden (Art. 51 Abs. 2 SVG)
  • eine Gefahr nicht unverzüglich beseitigt werden kann, namentlich auch, wenn ausfliessende Flüssigkeiten offene Gewässer oder Grundwasser verunreinigen könnten (Art. 54 Abs. 2 VRV)
  • keine Meldepflicht besteht, aber eine beteiligte Person die Aufnahme des Tatbestandes verlangt

Falls nur Sachschaden entstanden ist, so hat der Verursacher sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Die Meldepflicht gilt ebenso bei Kollisionen mit Tieren. Sei es ein Wildtier oder ein Haustier. Unverzüglich muss angehalten und die Unfallstelle gesichert werden (Leuchtweste/Warndreieck/Pannenblinker). Anschliessend muss zwingend die Polizei oder der Wildhüter über die Kollision informiert werden. Über die Notrufnummer 117 oder 112 können die weiteren Aufgebote erlassen und die Personalien hinterlegt werden. Wer sich nach einer Kollision vom Unfallort entfernt, macht sich gemäss Strassenverkehrsgesetz, Artikel 92 strafbar. Bei Schäden mit Tieren kann der Tatbestand der Tierquälerei miteinbezogen werden. In vielen Fällen kann der Verursacher ermittelt und verzeigt werden.

Merken Sie sich:
«Anhalten, Unfallstelle sichern und im Zweifel die Notrufnummer 117 oder 112 wählen und den Sachverhalt schildern».

Unter folgendem Link finden Sie eine Checkliste:
https://www.ch.ch/de/verkehrsunfall/

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich an Ihren nächsten Polizeiposten.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Seetal


Beitrag teilen: