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Veröffentlicht 01. Juli 2022

Ruhestörung/Littering

In den wärmeren Monaten nehmen die Aktivitäten ausserhalb der geschlossenen Räume zu. Damit nehmen aber auch die Meldungen über Ruhestörungen, Littering etc. zu.
 
Die Regionalpolizei verweist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Polizeireglemente der Gemeinden oder Polizeiorganisationen. In diesen Polizeireglementen sind unter Punkt B «Immissionsschutz» die Zeiten geregelt, wann die lärmigen Arbeiten verrichtet werden dürfen und ab wann die Nachtruhe einzuhalten ist. Nachfolgend ein Auszug aus diesem Reglement:
 
Ruhestörung
Es ist untersagt, die Ruhe der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft übermässig zu stören.
 
Rasenmähen, lärmige Maschinen:
Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeugen im Freien, sind wie folgt verboten:
 
Montag bis Freitag: 12.00 bis 13.00 Uhr, ab 20.00 bis 07.00 Uhr
Samstag: bis 07.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 Uhr, ab 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztags (ausgenommen Berchtoldstag, Oster- und Pfingstmontag, Stephanstag)
 
Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sind gestattet.
 
In der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr ist, insbesondere auch im Innern von Gebäuden, jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Ausgenommen sind Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie dringende oder wetterabhängige landwirtschaftliche Arbeiten.
 
Die Regionalpolizei bittet die Bevölkerung, das Polizeireglement zu beachten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen, damit ein gemeinsames Miteinander möglich ist.
 
Littering
In den warmen Monaten stellen wir fest, dass auch vermehrt der Kleinabfall (Flaschen, Büchsen, Essensverpackungen etc.) nicht in den dafür vorgesehen Abfallkübel entsorgt, sondern einfach liegengelassen oder aus dem Fahrzeug geworfen wird. Abgesehen davon, dass dies nicht schön aussieht, muss dieser Abfall von Mitarbeitern der Gemeindewerke eingesammelt und entsorgt werden. Diese Arbeit wäre nicht nötig, wenn alle ihren Abfall richtig entsorgen würden. In diesem Zusammenhang bittet die Regionalpolizei die Bevölkerung, den Abfall in den dafür vorgesehen Abfalleimer zu entsorgen und somit mitzuhelfen, unsere schöne Landschaft sauber zu halten.
 
 

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