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Lichtraumprofil
Veröffentlicht 18. Mai 2022

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

  • Text und Bild: Eing.
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Nun ist es wieder so weit. Ein bisschen Regen, die wärmende Sonne und die Vegetation beginnt zu wuchern.

Liegenschaftsbesitzer sind jetzt wieder gefragt, ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, können Fussgänger behindern und den Strassenverkehr gefährden.

In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden. Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein. Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten.

Es gelten folgende Abstände:

  • Vom Strassenrand 60 cm
  • Bei Fahrbahnen Mindesthöhe 4.50 m
  • Bei Gehwegen/Trottoirs Mindesthöhe 2.50 m

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich an den nächsten Polizeiposten oder die zuständige Bauverwaltung.

 


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