Verbrennen von Gartenabfällen
- Text: Eing.
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Die ersten Frühlingstage liegen schon hinter uns. Knospen spriessen und Blumen blühen. Erste Gartenarbeiten wurden bereits schon erledigt, aber es gibt einiges zu beachten.
Der Vorfrühling hat uns im April bereits wieder einige traumhafte Tage beschert. Die Natur erwacht zu neuem Leben, alles beginnt zu blühen und zu gedeihen. Viele haben die angenehmen Temperaturen bereits dazu genutzt, ihren Garten oder die Terrasse auf Vordermann zu bringen, um dort bereits die ersten warmen Sonnenstrahlen zu geniessen. Dafür müssen aber Bäume gestutzt, Sträucher geschnitten oder Unkraut gezupft werden.
Das Ganze muss aber auch entsorgt werden. Um ein paar Franken Entsorgungsgebühren zu sparen, nutzen viele Hobbygärtner nicht die öffentliche Grünabfuhr der Gemeinden, sondern verbrennen die Abfälle im Garten. Und hier besteht Konfliktpotential! Die Rauchemissionen können den Nachbarn ganz schön in der Nase stechen. Dazu ist einerseits Rücksichtnahme wichtig, andererseits aber auch Kenntnisse über die Legalität dieser Aktionen. Unschön ist es auf alle Fälle, wenn ein an und für sich «harmloses Feuerchen» in einen handfesten Nachbarschaftsstreit mit Polizeipräsenz ausartet – was leider häufiger vorkommt, als man sich das vorstellen mag.
Einzig erlaubte Ausnahme ist das Verbrennen von natürlichen und trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserhalb bewohnter Gebiete und nur, wenn dadurch keine übermässige Rauchentwicklung auftritt, durch die verursachten Immissionen niemand gestört wird und die Gemeindegesetzgebung die Freilandverbrennung zum Zweck der Entsorgung nicht generell verbietet. Die Bestimmungen werden eng ausgelegt. Sogenannte Mottfeuer, das flächenmässige Abbrennen von Feldern und Böschungen sowie übermässig grosse Feuer sind verboten.
So erzeugt beispielsweise ein grösseres Mottfeuer in 6 Stunden gleich viel Russ und Rauchpartikel wie 250 Autobusse während eines ganzen Tages.
Unsere Tipps:
- Grünabfuhr benutzen
- Gartenabfälle häckseln
- Kompostieren
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen wunderschönen Frühling, geniessen Sie die Sonne und Ihren Garten – am besten gemeinsam mit Ihren Nachbarn.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich an den nächsten Polizeiposten.
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