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Veröffentlicht 02. April 2025

Aus dem Gemeinderat

Oliver Hippele

Liebe Leserinnen und Leser

Mit der ansteigenden Bevölkerungszahl ist die Sicherheit unserer Fussgängerinnen und Fussgänger fortlaufend ein Thema im Gemeinderat. Nachdem bereits vor einigen Jahren die Bemühungen des Gemeinderates gegenüber dem Kanton scheiterten, nach der Ausfahrt Kreisel Richtung Leutwilerstrasse einen Fussgängerstreifen zu installieren, konnte dies nun endlich im November 2024 umgesetzt werden. Da es sich bei der Leutwilerstrasse um eine Kantonsstrasse handelt, war eine Genehmigung und Miteinbezug des Kantons dafür zwingend notwendig. Die Gemeinde musste vorgängig den Beweis der erforderlichen Fussgängerfrequenz erbringen, was aufgrund der angestiegenen Anzahl von Fussgängerinnen und Fussgänger, welche diese Strasse täglich überqueren, problemlos erbracht werden konnte. Zudem mussten für die Realisierung des neuen Fussgängerstreifens auch die baulichen Voraussetzungen wie gesicherte Warteräume, Sichtweite und Absenkung Trottoir vorliegen. Auch der Nachweis der erforderlichen Beleuchtung war zu erbringen.

Der eine oder die andere mag sich die Frage stellen, weshalb der neue Fussgängerstreifen bei der Leutwilerstrasse nicht als Verlängerung des Gérald-Strub-Weges Richtung Bahnhof eingezeichnet wurde. Wie bereits erwähnt, war der Kanton im Lead, er hatte gestützt auf die vorstehend genannten Kriterien auch festgelegt, wo der neue Fussgängerstreifen zu liegen kommen müsse. Auf beiden Strassenseiten müssen sich gesicherte Warteräume befinden, sodass die Strassenquerung ohne Verkehr im Rücken erfolgen kann. Nach Erwägung aller Kriterien, konnte der Kanton keine Fussgängerüberquerung oberhalb des jetzigen Standortes, unmittelbar vor dem Bahnübergang bewilligen, da dort die nötigen Voraussetzungen, wegen der Zufahrten zu den Wohnliegenschaften Nord und zum Bahnhof auf beiden Strassenseiten, nicht erfüllt gewesen wären.

Oliver Hippele
Gemeinderat

 


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