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Veröffentlicht 04. Dezember 2024

Gemeindenachrichten

Gratulation zum Prüfungserfolg

Der Gemeinderat gratuliert Daniel Scheibler, Leiter Haus- und Werkdienst, zur erfolgreich bestandenen Prüfung zum Hauswart mit eidg. Fachausweis.


Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat Markus und Elisabeth Peter, Sedelstrasse 51, 5724 Dürrenäsch, die Baubewilligung für den Einbau einer Klimaanlage beim Gebäude Nr. 519 auf Parzelle 826 an der Sedelstrasse 51 erteilt.


Beschlüsse Gemeindeversammlung

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22. November 2024 wurden gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden im Lenzburger Bezirksanzeiger (amtliches Publikationsorgan) veröffentlicht. Sämtliche Beschlüsse (ausgenommen des Beschlusses über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts) der Einwohnergemeinde- und der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 30. Dezember 2024 ab.


Gemeindeversammlungen 2025

Die beiden ordentlichen Gemeindeversammlungen wurden auf Donnerstag, 26. Juni 2025, und Donnerstag, 20. November 2025, festgelegt. Es wird wiederum um 19.30 Uhr mit der Ortsbürgergemeindeversammlung gestartet. Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 20.00 Uhr.


Gemeinderatssitzungen 2025

Die Gemeinderatssitzungen finden 2025 wiederum vierzehntäglich, dienstags, in den geraden Wochen, statt. Die erste Sitzung ist auf Dienstag, 7. Januar 2025, angesetzt.


Prämienverbilligung Krankenkasse 2025

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.

Der Antrag auf Prämienverbilligung der Krankenkassenprämien 2025 kann noch bis 31. Dezember 2024 unter www.sva-ag.ch gestellt werden. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.


Der Zählerableser kommt

In Dürrenäsch ist der Zählerableser ab Montag, 9. Dezember 2024, unterwegs, um die Zählerstände zu erfassen.

Der Zählerableser ist für den freien Zugang zum Strom- und Wasserzähler dankbar. Bitte achten Sie bei Aussenkästen darauf, dass auch diese frei zugänglich und gut zu öffnen sind. Falls Sie nicht zu Hause sind, erhalten Sie einen Ablese-Flyer, welchen Sie bitte vollständig ausgefüllt an die Einwohnergemeinde Dürrenäsch, Abteilung Finanzen, Oberdorfstrasse 11, 5703 Seon, oder in den Briefkasten des Gemeindehauses Dürrenäsch, retournieren wollen. Ohne die abgelesenen Daten wird Ihr Strom- und Wasserverbrauch eingeschätzt.


Winterdienst

Für den reibungslosen Winterdienst wird die Bevölkerung gebeten, Fahrzeuge möglichst auf ihren privaten Vor- und Parkplätzen abzustellen. Bitte achten Sie darauf, dass beim Parkieren der Autos auf Gemeindestrassen die Schneeräumung nicht beeinträchtigt wird. Für allfällige Schäden an Fahrzeugen übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Wir bitten Sie zudem, beim Freischaufeln der privaten Vorplätzen darauf zu achten, dass Sie den Schnee nicht auf der Strasse deponieren.


Bauten ohne Baubewilligung

Der Gemeinderat musste in den letzten Monaten vermehrt «Bauten ohne Baubewilligungen» feststellen und mit Bussen ahnden.

Die für die Gemeinde Dürrenäsch zuständige Bauverwaltung Region Kulm, Unterkulm, gibt Bauwilligen gerne Auskunft, ob für Bauten aller Art eine Baubewilligung nötig ist. Durch vorgängiges Abklären kann grosser administrativer Aufwand und finanzieller Schaden (Mindestbusse inkl. Schreibgebühr CHF 400.00) vermieden werden.


Entsorgung über die Festtage und im 2025

Die Sammelstelle ist am Samstag, 21. Dezember 2024, und am Samstag, 28. Dezember 2024, normal geöffnet.

Die letzte Kehrichtabfuhr findet, wie im Entsorgungskalender notiert, am Donnerstag, 27. Dezember 2024 statt. Die erste Kehrichtabfuhr im neuen Jahr erfolgt am Freitag, 3. Januar 2025. Weihnachtsbäume dürfen noch während des Monates Januar gebührenfrei der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Der Entsorgungskalender 2025 mit allen Terminen auf der Rückseite wird im Dorfheftli (Dezember-Ausgabe) zum Heraustrennen eingebettet. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei angefordert werden. Es wird auch auf www.duerrenaesch.ch verwiesen.

Die erste Grünabfuhr findet am Donnerstag, 6. Februar 2025, statt. Die Grüngutvignetten 2024 gelten noch bis Ende März 2025. Der Verkauf der neuen Vignetten 2025 durch die Gemeindekanzlei wird zu gegebenem Zeitpunkt separat bekannt gegeben. Neu wird im November anstelle Oktober eine zusätzliche Grünabfuhr angeboten. Alle weiteren detaillierten Angaben sind aus dem neuen Entsorgungskalender ersichtlich.


Bring it back: So entsorgen Sie E-Zigaretten korrekt und kostenlos

e zigaretten

In jeder E-Zigarette steckt eine Batterie. Deshalb gehören «Vapes» zu den Elektrogeräten und sollten unbedingt recycelt werden. Denn sie enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe, die bei unsachgemässer Entsorgung in die Umwelt gelangen können. Lesen Sie hier, wie und wo Sie Ihre defekten oder leeren E-Zigaretten kostenlos entsorgen können.

Der Vape Recycling Bag ist der neue Recycling-Sack für E-Zigaretten. Diesen findet man an den Verkaufsstellen von E-Zigaretten. Neu kann man ihn auch kostenlos nachhause bestellen.

Haben Sie gewusst, dass in jeder E-Zigarette eine kleine Batterie steckt? Ja, und zwar nicht nur in den E-Zigaretten, die wiederaufladbar sind. Auch in den Einweg-E-Zigaretten, die nach Wassermelone, Salted Caramel oder Menthol schmecken steckt eine Lithium-Ionen-Batterie. Werden leere Vapes auf den Boden oder in den Abfall geworfen, können diese Akkus bei zu hohem Druck in der Kehrrichtabfuhr Feuer fangen oder das in E-Zigaretten enthaltene Nikotin oder andere Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

Wertvolle Rohstoffe für die Elektroindustrie
In E-Zigaretten stecken allerdings nicht nur Schadstoffe, sondern auch viele wertvolle Rohstoffe. Darunter Aluminium, Lithium oder Kobalt, die ebenfalls für die Produktion von vielen anderen Elektrogeräten aus unserem Alltag gebraucht werden: für Smartwatches, Laptops, Tablets oder Mobiltelefone, für Hörgeräte oder Elektroautobatterien. Indem Sie E-Zigaretten wie alle anderen Elektrogeräte ins Recycling geben, helfen Sie mit, dass die Rohstoffe zurück in den Kreislauf fliessen und für die Produktion von neuen Geräten wiederverwendet werden können.

E-Zigaretten gehören zurück in die Läden oder zur nächsten Sammelstelle für Elektrogeräte
Am besten bringen Sie Ihre leeren E-Zigaretten dorthin zurück, wo Sie sie gekauft haben oder zu einem beliebigen Shop, der E-Zigaretten verkauft. Auch Kioske nehmen alle Arten von E-Zigaretten inklusive Akkus zur Entsorgung kostenlos entgegen. Und zwar auch dann, wenn keine neuen Geräte gekauft werden. Alternativ können Sie Ihre E-Zigaretten gratis bei der nächsten öffentlichen Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben.

Neu: Praktische Entsorgung per Post
Seit kurzem können Konsumentinnen und Konsumenten den praktischen Vape Recycling Bag für die Entsorgung von leeren E-Zigaretten auch direkt nachhause bestellen: www.vape-recycler.ch Im Vape Recycling Bag können die Konsumentinnen und Konsumenten ihre leeren oder defekten Vapes sammeln und diese dann via Post dem Recycling zuführen. Das funktioniert so:

vape recycling

Kostenlose Entsorgung dank vorgezogenem Recyclingbeitrag (vRB)
Die Entsorgung von E-Zigaretten ist für alle Konsumentinnen und Konsumenten gratis. Denn analog zu anderen Elektro- und Elektronikgeräten zahlen Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz bereits beim Kauf von E-Zigaretten einen Beitrag fürs spätere Recycling. Dieser vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) beträgt aktuell für Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten sowie Akkuträger mit einem Akku 10 Rappen, für Akkuträger ohne Akku 5 Rappen. Mehr Informationen dazu auf www.vape-recycler.ch.

Deshalb gehören Vapes nicht in die Batterie-Sammlung
Immer wieder werden E-Zigaretten in Batterie-Sammelbehälter geworfen. Das ist falsch. Denn in E-Zigaretten steckt vielmehr als nur eine Batterie. Auch das Mundstück, die Kunststoffhülle oder die Heizspirale (Coil) können im Recycling in ihre Stoffbestandteile aufgetrennt und wieder aufbereitet werden. Die in den Batterien enthaltenen Rohstoffe fliessen gar mit einem Reinheitsgrad von 98% in den Rohstoffkreislauf zurück. Deshalb gehören defekte E-Zigaretten ebenso wie elektrische Zahnbürsten, Stabmixer oder Smartwatches zurück in die Läden oder zu einer Sammelstelle für Elektroschrott. Nur so funktioniert das Recycling von E-Zigaretten reibungslos.


Erhöhung Grüngutgebühr und Grundgebühr pro Haushalt ab 1. Januar 2025

Das aktuelle Abfallreglement der Gemeinde Dürrenäsch wurde anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 genehmigt und ist samt Gebührenanhang seit dem 1. April 2015 in Kraft.

Die Gesamtrechnung der Abfallentsorgung ist stark defizitär.

Gemäss § 29 des Abfallreglements der Gemeinde Dürrenäsch ist der Gemeinderat befugt, die Gebühren so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebes gewährleistet ist. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat folgende Gebührenanpassung per 1. Januar 2025 beschlossen:

Bisher / ab 1. Januar 2025

  • Jahresvignette für 140 Liter Container:  CHF 100CHF 110.00
  • Jahresvignette für 240 Liter Container CHF 150 / CHF 160.00
  • Grundgebühr pro Haushalt: CHF 25 / CHF 35.00

Gemeindeverwaltung über die Festtage geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage, ab Freitag, 20. Dezember 2024, 16 Uhr, bis Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, 9 Uhr, sind die Büros wieder geöffnet. Bei Notfällen oder Todesfällen ist die Gemeindeverwaltung unter 062 767 71 17 erreichbar.


Mitmachen und Virtual-Reality-Brille Meta Quest 3 gewinnen

Im Rahmen einer Weiterbildung an der Hochschule Luzern haben Studierende eine Umfrage zu den Onlinediensten der Gemeinden/Städte (Metaverse) gestartet. Mit dem QR-Code gelangen Sie direkt zur Umfrage, welche nur 10 Minuten in Anspruch nimmt. Die Umfrage ist anonym, sofern Sie nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei, zukunftsfähige und kundenorientierte Lösungen zu finden, besten Dank.

www.umfrageonline.ch/c/siyumpq3


Adventszeit

Gemeinderat und Personal wünschen eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und zum Jahreswechsel alles Gute.


In Dürrenäsch sind in nächster Zeit folgende Veranstaltungen geplant

Dezember
Fr. 06.12.2024 Verkehrs- und Verschönerungsverein Samichlaus Dürrenäsch
Sa. 07.12.2024 Kirchgemeinde Upgrade (Jugendgottesdienst) Kirchgemeindehaus Dürrenäsch
Fr. 13.12.2024 Kirchgemeinde Jugendtreff Meetingpoint Kirchgemeindehaus Dürrenäsch
Sa. 14.12.2024 Kirchgemeinde Seniorenweihnacht Kirchgemeindehaus Dürrenäsch
Fr.–Mo. 20.12.–06.01.2025 Schule und Kindergarten Weihnachtsferien  
Di. 24.12.2024 Kirchgemeinde Weihnachten für alle Kirchgemeindehaus Dürrenäsch

 

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