Gemeindenachrichten
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Leutwil im Advent: Der Tannenbaum erstrahlte im Glanz der Lichter
Pünktlich zu Beginn der Adventszeit erstrahlte der festlich geschmückte Tannenbaum auf dem Dorfplatz im Herzen der Gemeinde Leutwil. Auch dieses Jahr läutete er die besinnliche Jahreszeit ein. Der majestätische Baum verbreitete mit seinen Lichtern eine wundervolle Weihnachtsstimmung. Der Blickfang begeisterte Gross und Klein!
Der Gemeinderat spricht ein herzliches Dankeschön aus. Ohne die tatkräftige Unterstützung der freiwilligen Helferinnen und Helfer (Jenny Gloor, Robin Gloor, Beni Gloor, Beat Merz, Beat Huber, Jan Merz, Lukas Baumann, Daniel Baumann, Marc Müller, Franz Vogt und Brigitta Baumann) wäre dieses schöne Zeichen der Weihnachtszeit nicht möglich gewesen.
Angepasste Schalter- und Telefonerreichbarkeit Gemeindeverwaltung Leutwil ab 1. Februar 2025
Die Gemeindeverwaltung Leutwil ist ab dem 1. Februar 2025 am Schalter und am Telefon zu erreichen.
Die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Vormittag | Nachmittag | |
Montag | 08.00–11.45 Uhr | 13.30–17.00 Uhr |
Dienstag | geschlossen | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 13.30–17.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | geschlossen |
Freitag | 08.00–11.45 Uhr | geschlossen |
Telefonisch kann die Gemeindeverwaltung erreicht werden:
Vormittag | Nachmittag | |
Montag | 08.00–11.45 Uhr | 13.30–17.00 Uhr |
Dienstag | 10.00–11.45 Uhr | 13.30–15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00–11.45 Uhr | 13.30–17.00 Uhr |
Donnerstag | 10.00–11.45 Uhr | geschlossen |
Freitag | 07.00–11.45 Uhr | geschlossen |
Haben Sie ein Anliegen, dass Sie nur ausserhalb dieser Zeiten abwickeln können, melden Sie sich bitte per E-Mail an
Bei Todesfällen hilft Ihnen eine Vertreterin der Gemeindeverwaltung weiter. Sie erreichen sie jederzeit unter der Notfallnummer 077 513 67 87. Kann Ihr Anruf nicht sofort entgegengenommen werden, ruft sie Sie nach kurzer Zeit zurück.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung bitten um Kenntnisnahme.
Informationsschild Brücke Bachtale
Bestellschein für Jahresvignetten 2025 Grüngutcontainer
Sirenentest 2025
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in der Gemeinde Leutwil – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Weitere wichtige Informationen
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone: www.alert.swiss.
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP)
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z. B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Veranstaltungskalender Gemeindehomepage: Erfassen Sie Ihre Veranstaltung
An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 wurden Sie darüber informiert, dass Sie auf der Homepage Ihre Veranstaltung erfassen können. Nachfolgend finden Sie eine kurze Anleitung zur Veranstaltungserfassung. Sollten Sie noch Fragen haben, gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft.
Wie erfassen Sie eine Veranstaltung?
- Wählen Sie die Rubrik Veranstaltungen auf der Gemeindehomepage
- Klicken Sie auf die Funktion «Veranstaltung erfassen»
- Loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten ein oder registrieren Sie sich neu
- Füllen Sie die vorgegebenen Felder des Veranstaltungsformulars aus
- Klicken Sie auf den Button «Veranstaltung eintragen»
- Die Gemeindeverwaltung prüft nun den neuen Veranstaltungseintrag und schaltet ihn für die Homepage frei
Elektronische Kommunikation der Gemeindeverwaltung zu allen Einwohnenden
An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 wurden Sie darüber informiert, dass die Gemeindeverwaltung nach Wegen sucht, um im Notfall gezielt alarmieren zu können und im täglichen Betrieb allgemeine Informationen effizient weiterzugeben.
Im Laufe des Monats Januar erhalten Sie per Post eine Erfassungskarte der Gemeinde Leutwil. Auf dieser Karte können Sie mit Ihrem Einverständnis Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer angeben. Mit Ihrer Zustimmung entscheiden Sie, dass Sie auf diesem Weg zukünftig wichtige Informationen von der Gemeindeverwaltung erhalten möchten.
Erhöhung der Benützungs- und Anschlussgebühren der Wasserversorgung per 1. Januar 2025
Der Gemeinderat erhöht die Gebühren der Wasserversorgung gestützt auf § 3 des Reglements über die Finanzierung der Erschliessungsanlagen per 1. Januar 2025. Die Anpassung der Gebühren wurde dem Preisüberwacher unterbreitet. Die Gemeinde ist damit ihrer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 Preisüberwachungsgesetz (PüG) nachgekommen.
Die nachfolgenden Gebühren verstehen sich in CHF ohne MWST und können dem Anhang «Finanzierung von Anlagen der Wasserversorgung» des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen entnommen werden.
Benützungsgebühren | Tarif bis 2024 | Tarif ab 2025 |
Grundgebühr (§ 25) | ||
Pro m3 Zählergrösse | 18.00 | 21.00 |
Zählergrösse ¾" 5 m3 | 90.00 | 105.00 |
Zählergrösse 1" 7 m3 | 127.00 | 148.00 |
Zählergrösse 1 ¼" 10 m3 | 181.00 | 210.00 |
Zählergrösse 1 ½" 20 m3 | 362.00 | 421.00 |
Zählergrösse 2" 30 m3 | 543.00 | 631.00 |
Verbrauchsgebühr (§ 26) | ||
Die Verbrauchsgebühr beträgt pro m3 | 1.60 | 2.00 |
Sonderfälle (§ 27) | ||
Bauwasser, pro Neubau pauschal | 566.00 | 658.00 |
Für jede weitere Wohnung pro Neubau | 113.00 | 131.00 |
Übrige Sonderfälle (sofern der Wasserverbrauch nicht gemessen wird), mind. | 113.00 | 131.00 |
Max. | 226.00 | 263.00 |
Anschlussgebühren | ||
Bemessung (§ 21) | ||
a) Wohnbauten pro m2 Gesamtgeschossfläche | 23.00 | 27.00 |
b) Übrige Bauten (Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Ökonomiegebäude ohne GVE, usw.) | 6.00 | 7.00 |
c) Schwimmbäder pro m3 Nettoinhalt | 34.00 | 40.00 |
d) Ökonomiegebäude mit Tierhaltung pro GVE | 113.00 | 131.00 |
Baubewilligungen
Dössegger Werner, Birrwilerstrasse 27, 5725 Leutwil; Fassadensanierung Schopf Gebäude Nr. 56
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