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Veröffentlicht 05. März 2025

Gemeindenachrichten

Einreichungsfrist Steuererklärung

Für das Einreichen der Steuererklärung gelten folgende Fristen:

  • unselbständig Erwerbende: 31. März 2025
  • selbständig Erwerbende: 30. Juni 2025

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie eine Fristerstreckung beantragen über die Webseite des Kantonalen Steueramtes www.ag.ch/de/smartserviceportal/dienstleistungen/ oder über den Online-Schalter unserer Website (www.leutwil.ch).

Sie können das Gesuch auch schriftlich an das Regio Steueramt Dürrenäsch, Sedelstrasse 1, 5724 Dürrenäsch, oder per Mail an: steueramt@duerrenäsch.ch zustellen.


Mahngebühren bei Nichteinreichung der Steuererklärung

Seit 1. Januar 2019 werden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen erhoben. Diese betragen:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00


Steuerabschluss 2024

Der Steuerabschluss 2024 der Gemeinde Leutwil präsentiert sich wie folgt:

  Rechnung
2024
Budget
2024
Abweichung Rechnung
2023
Einkommens- und Vermögenssteuern 2‘008‘651 1‘864‘000 144‘651 1‘890‘953
Quellensteuern 14‘765 10‘000 4‘765 11‘391
Aktiensteuern 50‘348 16‘000 34348 21‘088
Erbschafts- und Schenkungssteuern 266 2‘000 -1‘734 320
Grundstückgewinnsteuern 82‘767 40‘000 42‘767 106‘805
Nachsteuern 3‘536 2‘000 1‘536 699
Hundesteuern 9‘720 10‘000 -280 10‘260
Total 2‘170‘053 1‘944‘000 226‘053 2‘041‘517

Der Gesamtausstand der Einkommens- und Vermögenssteuern aller Steuerhoheiten ist von CHF 352 535 (Stand 31.12.2023) um CHF 39 751 angestiegen und beträgt per 31. Dezember 2024 CHF 392 286). Der Bruttoausstand beläuft sich auf 9,66% der Sollstellung (Vorjahr: 9,19%). Der kantonale Durchschnitt liegt bei 14,53%.


Ausrichtung von Beiträgen an Bienenhaltende in Leutwil

Die Gemeinde Leutwil richtet freiwillig einen jährlichen Beitrag von aktuell CHF 30.00 pro Bienenvolk an die Bienenhaltung aus. Der Beitrag ist beschränkt auf maximal 10 Völker pro Bienenhaltenden. Anspruchsberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die am 15. März 2025 (kantonaler Stichtag für die Bienenerhebung) Bienenvölker innerhalb der Gemeinde Leutwil stationiert haben. In Leutwil wohnhafte Imkerinnen und Imker, die keine Bienenvölker in Leutwil stationiert haben, können keinen Anspruch geltend machen. Nachträgliche Veränderungen während des Jahres werden für die Subventionsauszahlungen nicht berücksichtigt.

Die Subventionszahlung erfolgt aufgrund der Gesuchseinreichung. Bienenhaltende, welche bis am 31. März kein Gesuch eingereicht haben, werden für die Beitragszahlung nicht berücksichtigt. Bei Unklarheiten behält sich der Gemeinderat eine Auszahlung/Rückzahlung der Subventionen ausdrücklich vor. Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die termingerechte Gesuchseinreichung liegt ausschliesslich bei den bezugsberechtigten Bienenhaltenden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt «Entschädigung Bienenhaltung», welches Sie im Online-Schalter unter www.leutwil.ch einsehen oder herunterladen können.


Gemeinsam anpacken – Helferinnen und Helfer für die Instandsetzung des Fähriwegs Leutwil gesucht!

Der beliebte «Fähriweg» durch den Wald hat schon bessere Tage gesehen. Handschuhe, Material und Werkzeug sind einsatzbereit. Nun sind wir auf der Suche nach tatkräftigen Helferinnen und Helfern mit guter Laune und grossem Tatendrang, welche zusammen mit dem Leiter Technische Dienste den Weg wieder fit machen. Haben Sie Interesse, uns im kommenden Frühling zu unterstützen? Dann melden Sie sich per E-Mail an: gemeindeverwaltung@leutwil.ch oder per Telefon 062 777 15 59 oder direkt bei uns am Schalter. Wir freuen uns über jede helfende Hand!


Fahrverbot auf der Verbindungsstrasse Terrassenweg–Wannestrasse

Die Verbindungsstrasse zwischen dem Terrassenweg und der Wannestrasse ist mit einem Fahrverbot für den motorisierten Individualverkehr belegt.

Was Sie bitte zur Kenntnis nehmen:

  • Die Nutzung dieser Strasse ist für den Durchgangsverkehr untersagt, die Strasse ist nicht für den Durchgangsverkehr gebaut.
  • Ausnahmen gelten nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge und die Fahrzeuge der Kehrichtabfuhr; für eine temporäre Entfernung der Absperrung ist der Leiter Werkhof zu kontaktieren.
  • Bitte nutzen Sie den Terrassenweg oder die Wannestrasse, um den Verkehrsfluss in unserer Gemeinde sicher und störungsfrei zu gestalten.

Warum ist das wichtig?
Dieses Verbot soll den Durchgangsverkehr verringern und die Strassen sicherer und ruhiger für die Anwohner des Terrassenweges und der Wannestrasse machen.

Wir zählen auf Ihre Unterstützung!
Helfen Sie uns, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren, indem Sie die Wannestrasse oder den Terrassenweg nutzen und das Fahrverbot auf der Verbindungsstrasse respektieren.

Der Gemeinderat Leutwil dankt für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.


Goldmünze – 700-Jahr-Feier Leutwil

Ende Januar 2025 erreicht die Gemeindekanzlei eine ziemlich unübliche Anfrage: Eine Person aus dem Ausland hat eine Goldmünze von der 700-Jahr-Feier Leutwil von 1973 erworben und möchte nun mehr darüber wissen.

Die Gemeindekanzlei hat sich bei einem Fachmann in Aarau umgehört und erfahren, dass diese Goldmünzen (eher Goldmedaillen) bekannt und erfasst sind und tatsächlich auch gehandelt werden.

Die Gemeindekanzlei ist nun aber hellhörig und will ihre Archivunterlagen ergänzen:

  • Wer kann noch etwas zu diesen Münzen sagen?
  • Wer hat sie initialisiert?
  • In welcher Anzahl und Stückelung (Gold und Silber) wurden sie geprägt?
  • Wer konnte damals wie viele erwerben?

Die Gemeindekanzlei freut sich über jeden Beitrag, sei es per E-Mail angemeindeverwaltung@leutwil.ch, per Telefon 062 777 15 59 oder direkt am Schalter! Geben Sie uns ihre Erinnerungen weiter, damit wir das aufnehmen können! Wir freuen uns darauf.


Update digitale Kommunikation – Unser Newsletter ist live!

Erfreuliche Nachrichten: Die Testphase des Newsletter-Versands hat gestartet! Wir sind überwältigt von den vielen Anmeldungen und freuen uns über jede weitere. Offenbar haben wir den «digitalen Nerv» der Gemeinde Leutwil getroffen. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung freuen sich, auf diese Weise Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.

Sie kennen jemanden, der sich noch nicht angemeldet hat? Sie kennen Heimweh-Leutwiler, welche vom Angebot noch keine Kenntnis haben? Keine Sorge, die Tür für Anmeldungen steht weit offen! Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Leutwil oder erhalten Sie am Schalter der Verwaltung. Melden Sie sich an und verpassen Sie keine wichtigen Informationen (oder vielleicht sogar den einen oder anderen unterhaltsamen Moment).

Wir freuen uns über jeden Interessierten und nehmen gerne weitere Anmeldungen für den Newsletter entgegen.

Die Gemeindeverwaltung Leutwil kann nicht nur senden, sondern auch empfangen. Teilen Sie uns Ihr Feedback zum Newsletter mit und lassen Sie uns wissen, wie Ihnen der Newsletter gefällt. Lob, Kritik oder geheime Rezepttipps – schreiben Sie uns eine E-Mail an: gemeindeverwaltung@leutwil.ch. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!


Vögel im Garten – Fütterung macht Freude, ist aber nicht nötig

Die meisten Menschen lauschen gerne dem Gezwitscher der Vögel. Sei es in einem Park, im Wald, auf dem Feld oder im eigenen Garten. Ein mit einheimischen Wildpflanzen angelegter, naturnaher Garten ist ein wichtiger Mosaikstein für Vögel. Dort finden sie Nahrung, Nistmöglichkeiten und Verstecke. Einige Vogelarten sind auf einen bestimmten Nahrungstyp spezialisiert. Sie fressen mehrheitlich Beeren und Samen oder tierische Nahrung (Insekten, Spinnen, Würmer, usw.). Wenn diese Nahrung nicht verfügbar ist, suchen sie einen anderen Garten auf. Arten wie beispielsweise die Amsel oder der Hausspatz haben einen gemischten Speisezettel. Mit der Gartengestaltung können den Vögeln das ganze Jahr über natürliche Futterquellen zur Verfügung gestellt werden. Eine zusätzliche Fütterung im Winter ist beliebt und führt zu schönen Beobachtungsmöglichkeiten, dient aber nicht dem Artenschutz. Vögel kommen auch ohne Fütterung klar. Eine unsachgemässe Fütterung kann sogar die Gesundheit der Vögel schädigen und Krankheiten fördern.


Der «Tag der Nachbarschaft» im Aargau

Der internationale «Tag der Nachbarschaft» wird im Aargau von benevol Aargau, der Fachstelle für Freiwilligenarbeit, koordiniert. Im Austausch mit Fachstellen und Städten in anderen Kantonen stellt benevol Aargau die Materialien zur Verfügung und informiert interessierte Kreise.

Ziel des internationalen Aktionstages ist und bleibt, die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu aktivieren und auch zu pflegen und dadurch zur Steigerung der Lebens- und Wohnqualität jedes Einzelnen beizutragen. Ein ungarisches Sprichwort heisst sehr passend: «Kein Mensch ist so reich, dass er nicht einen Nachbarn bräuchte.».

Der Freitag, 23. Mai 2025 steht ganz im Zeichen guter Nachbarschaft. Treffen Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn, wann immer es Ihnen am besten passt: am Morgen, über Mittag, gleich nach Feierabend oder zum Abendessen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.benevol-aargau.ch/Nachbarschaft.


Jubilarin

Emori-Grund Doris, 2.3.1935; 90 Jahre


Baubewilligungen

Landi Hallwilersee, Genossenschaft, Generationenweg 1, 5707 Seengen; Rückbau und Neubau MFH

 


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