Zum Hauptinhalt springen
Veröffentlicht 02. April 2025

Gemeindenachrichten

Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats Leutwil für die Amtsperiode 2026/2029

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderats Leutwil treten vier bisherige Mitglieder erneut zur Wahl an. Mit ihrem erneuten Engagement setzten sie auf Fortbestand, Erfahrung und die Weiterentwicklung der Gemeinde Leutwil.

Folgende Personen stellen sich zur Wiederwahl für die Amtsperiode 2026/2029:

  • Lukas Spirgi, Gemeindeammann
  • Eva Hammesfahr, Vizeammann
  • Brigitta Baumann, Gemeinderätin
  • Hans-Rudolf Senn, Gemeinderat

Gemeinderat Raymond Kühni tritt nicht zur Wiederwahl an, ihm gebührt ein herzliches Dankeschön für seinen grossen Einsatz. Mit viel Engagement hat er massgeblich zur positiven Entwicklung der Gemeinde Leutwil beigetragen. Der Gemeinderat bedankt sich bereits jetzt für die wertvolle Arbeit und freut sich auf die weiterhin gute Zusammenarbeit bis Ende der aktuellen Amtsperiode.

Im nachfolgenden Bericht «Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden vom 28. September 2025» finden Sie alle wichtigen Informationen und den Terminplan zu den diesjährigen Gesamterneuerungswahlen.

Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung, melden Sie sich per Telefon unter 062 777 15 59 oder an gemeindeverwaltung@leutwil.ch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden vom 28. September 2025

Die Amtsperiode 2022/2025 für alle gewählten Behördenmitglieder endet am 31. Dezember 2025. Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 finden dieses Jahr statt. Den ersten Wahlgang hat der Gemeinderat Leutwil auf den 28. September 2025 angesetzt.

Die Stimmbürger werden aufgerufen, folgende Gemeindebehörden neu zu wählen:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann, Vizeammann
  • 3 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder der Steuerkommission
  • 4 Mitglieder der Landwirtschaftskommission
  • 2 Stimmenzähler sowie 2 Ersatz-Stimmenzähler

*§27a Abs. 2 lit a Gesetz über die politischen Rechte (GPR):
Stimmen für die Wahl als Gemeindeammann oder Vizeammann sind nur gültig, wenn die Person in den Gemeinderat gewählt wird.

Termine

  • Frist für Einreichung der Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: Freitag, 15. August 2025, bis 12 Uhr
  • Erster Wahlgang (Urnenwahl): 28. September 2025
  • Allfälliger zweiter Wahlgang: 30. November 2025

Gemäss §29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und §21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) müssen Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten sowie die Wahlannahmeerklärung des Vorgeschlagenen unterzeichnet und bis spätestens Freitag, 15. August 2025, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Das Anmeldeformular «Wahlvorschlag» und «Wahlannahmeerklärung» für den ersten Wahlgang können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung abholen, ab 1. Mai 2025 von der Homepage laden, am 11. Juni 2025 an der Gemeindeversammlung mitnehmen.


Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden.

Warum eine Leinenpflicht?
Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde. Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden.

Wer kontrolliert die Leinenpflicht?
Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft das Einhalten der Leinenpflicht.


Information: Beginn der Abbruch- und Aushubarbeiten Mehrfamilienhaus Dorfstrasse 13

Die Abbruch- und Aushubarbeiten an der Dorfstrasse 13 starteten am Freitag, 21. März 2025.

Die Abbrucharbeiten, die gemäss den SUVA-Richtlinien durchgeführt werden, dauern voraussichtlich 4 Wochen. Während der Frühlingsferien (KW 15/16) wird das bestehende Mehrfamilienhaus abgebrochen. Im Anschluss daran beginnen die Aushubarbeiten sowie die Hangsicherungen, die etwa 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen werden. Mitte bis Ende Mai ist geplant, mit den Baumeisterarbeiten zu beginnen.

Die Stadler Architekten AG ist sich bewusst, dass eine Baustelle nicht ohne Beeinträchtigungen des täglichen Lebens möglich ist. Dennoch setzt sie alles daran, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.

Sollten Sie Fragen haben oder sich gestört fühlen, melden Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung Leutwil oder beim zuständigen Bauleiter Gilles Kaufmann per E-Mail (gk@stadler-architekten.ch) mit Kopie an die Gemeindeverwaltung Leutwil.


Abfallentsorgung – Kehrichtsäcke

Die Entsorgerfirma und ihre Mitarbeiter sind mit den Kehrichtsäcken in Leutwil gefordert:

  • Einzelne wenige Kehrichtsäcke sind übervoll und übergewichtig, die Mitarbeitenden müssen dann jeweils aufpassen, dass sie sich mit ihrer Wurftechnik nicht selber verletzen;
  • Versteckt in anderen Gebinden korrekt markierte Kehrichtsäcke erkennen die Mitarbeitenden nicht immer, lassen dann aus Versehen den Kehricht stehen und müssen sich dann von Anwohnenden unverschuldet «was hören» lassen;
  • Zu früh an den vereinbarten Kehrichtsammelstellen platzierte Säcke stellen für verschiedene Tiere unglaublich attraktive Futterplätze dar, die diese nicht undurchsucht lassen wollen – die Mitarbeitenden dürfen dann nicht nur zerrissene Säcke aufladen, sie dürfen dann auch noch mit «Wüscherli ond Schüfeli» den Rest aufwischen – die zeitliche Tourvorgabe lässt das eigentlich nicht zu!

Gemeinderat und Gemeindeverwaltende bitten die Einwohnenden, einerseits die Volumenvorgaben der Säcke und andererseits die zeitlichen Aufstellzeiten einzuhalten und den «Müllmännern» ihre doch zeitweise schmutzige Arbeit nicht noch zu erschweren.


eBill. So leicht ist Rechnung.

Die Gemeinde Leutwil bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit an, Rechnungen (ausgenommen für Steuern) über eBill zu versenden.

Was ist eBill?

  • eBill ist die digitale Rechnung für die Schweiz. Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern digital und komfortabel direkt im Onlinebanking – genau dort also, wo Sie diese auch bezahlen. Mit wenigen Klicks empfangen, kontrollieren und bezahlen Sie Rechnungen – ohne mühsame Umwege, schnell und sicher: kein Eintippen von Referenznummern, keine Fehler, keine Scans, keine Umwege.
  • eBill als digitale Lösung ist der einfachste und umweltfreundlichste Weg, Rechnungen zu empfangen und zu bezahlen. Zudem ersparen Sie uns hohe Verpackungs-, Druck- und Portokosten.

Anmeldeprozess: schnell und einfach
Falls Sie unsere Rechnungen aktuell noch in Papierform per Post erhalten, empfehlen wir Ihnen, den Service von eBill ebenfalls zu nutzen. Melden Sie sich in Ihrem Onlinebanking wie folgt an:

  • Wählen Sie in der Navigation «eBill» und aktivieren Sie die Funktion.
  • Wählen Sie diejenigen Rechnungssteller aus, von denen Sie Rechnungen via eBill direkt in Ihrem Onlinebanking erhalten möchten.
  • Fertig: Jetzt erhalten und zahlen Sie Ihre Rechnungen schnell, sicher und komfortabel.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Rechnungsstellung via eBill entscheiden.


1. April-Scherz Gemeindeverwaltung Leutwil – Auflösung

Die Gemeindeverwaltung Leutwil sorgte am 1. April 2025 mit einem kreativen Aprilscherz für Aufsehen. In einer offiziell wirkenden Mitteilung wurde angekündigt, dass der Ortsname Leutwil nach historischen Funden falsch geschrieben sei und künftig als «Läutwil» korrigiert werden müsse.

Die Nachricht wurde glaubhaft aufbereitet, inklusive eines Datums für die Einführung der neuen Corporate Identity und der neuen Ortstafeln am 1. August 2025. Viele Einwohnerinnen und Einwohner reagierten erstaunt und besorgt auf die angekündigte Änderung des Ortsnamens.

An der kommunizierten Informationsveranstaltung im Gemeindehaus vom 1. April 2025 stellte sich dann heraus, dass es sich um einen von langer Hand vorbereiteten Aprilscherz handelte. Die Einwohnerinnen und Einwohner, welche an die Informationsveranstaltung kamen, wurden mit einem Mohrenkopf und einem Getränk begrüsst. Die Gemeinde erntete viele Lacher und positive Rückmeldungen für die Aktion. Der Streich zeigte, dass auch Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Humor besitzen. Ein grosses Dankeschön an alle, die mitgespielt haben!


Gemeinsam anpacken – Helferinnen und Helfer für die Instandsetzung des Fähriwegs Leutwil gesucht!

Der beliebte «Fähriweg» durch den Wald hat schon bessere Tage gesehen. Handschuhe, Material und Werkzeug sind einsatzbereit. Nun sind wir auf der Suche nach tatkräftigen Helferinnen und Helfern mit guter Laune und grossem Tatendrang, welche zusammen mit dem Leiter Technische Dienste den Weg wieder fit machen.

Haben Sie Interesse, uns im kommenden Frühling zu unterstützen? Dann melden Sie sich per E-Mail an:gemeindeverwaltung@leutwil.ch oder per Telefon 062 777 15 59 oder direkt bei uns am Schalter. Wir freuen uns über jede helfende Hand!


Parkieren auf der Sammelstelle? Fehlanzeige!

Die Sammelstelle in Leutwil ist kein Parkplatz, auch wenn das manchmal sehr verlockend aussieht. Wer denkt, er könnte dort kurz oder schnell sein Fahrzeug oder gar seinen Anhänger abstellen, täuscht sich – denn es könnte teuer werden! Die Sammelstelle ist ausschliesslich ein Umschlagplatz.

Die Regionalpolizei Lenzburg wurde darüber informiert, dass manche diesen Umschlagsplatz als Parkplatz missbrauchen – und wird nun, mit Bussenblöckli ausgestattet, Kontrollen durchführen. Also, wer das nächste Mal denkt, er parkt «nur kurz», sollte lieber nochmals genau hinsehen: Die Beschilderung der Sammelstelle ist kein «Sichtschutz», sondern ein klarer Hinweis!

Lasst uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass der Betrieb der Sammelstelle reibungslos funktioniert.

Der Gemeinderat dankt für Ihre Kooperation.


Schäden Durchgangsverkehr bitte der Regionalpolizei Lenzburg melden

Sollte der Durchgangsverkehr Schäden an Ihren Mauern, Gartenzäunen etc. verursachen, bitten wir Sie, dies umgehend der Regionalpolizei Lenzburg zu melden. Ihre Meldung hilft, die Ursachen für solche Schäden zu ermitteln und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.

Die Regionalpolizei Lenzburg ist darauf angewiesen, solche Schäden zeitnah zu erfahren, um rechtzeitig handeln zu können. Achten Sie daher bitte darauf, Schäden sofort zu dokumentieren und der Polizei alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.


Häckseldienst

Der Häckseldienst der Gemeinde Leutwil findet am Freitag, 25. April 2025 von 8 bis 12 Uhr statt. Das zu häckselnde Material ist bis 8 Uhr an die Strasse zustellen. Das Material bitte gut zugänglich, geordnet, auf mehreren Haufen aufgeteilt, jedoch nicht zusammengebunden deponieren.

Für den Häckseldienst ist eine Anmeldung erforderlich. Kontaktieren Sie für die Anmeldung die Gemeindeverwaltung Leutwil per Mail an:gemeindeverwaltung@leutwil.ch oder telefonisch unter 062 777 75 59. Der Anmeldeschluss für den Häckseldienst ist am Donnerstag, 24. April 2025, um 12 Uhr.


Die Biodiversität erhalten – für einen vielfältigen und vernetzten Lebensraum Aargau

Mit dem Programm Natur 2030 trägt die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu einem vielfältigen und vernetzten Lebensraum Aargau bei – für die Erhaltung der Artenvielfalt, aber auch für die Lebensqualität der Menschen im Aargau. Der Aargauer Naturpreis wird am 16. Mai 2025 anlässlich der Vernetzungsplattform Natur 2030 verliehen und zeichnet beispielhafte Projekte zur Förderung der Biodiversität und Klimaanpassung aus.

Für die langfristige Erhaltung der Biodiversität und deren ökologischen Leistungen für die Gesellschaft braucht es viel mehr naturnahe, biodiversitätsfreundliche Räume als dies heute der Fall ist. Der Aufbau eines eng verflochtenen Netzwerks an solchen ökologisch hochwertigen Flächen – im Fachjargon eine «ökologische Infrastruktur» – ist zentral. Tümpel und Teiche, in denen es quakt und schwirrt, lebendige Bachläufe, blühende Wiesen für Schmetterlinge, Sträucher für selten gewordene Vögel mit ihrem Gesang, rücksichtsvoll gepflegte und ökologisch aufgewertete öffentliche Räume oder Verkehrsbegleitflächen dienen nicht nur der Natur. Solche Räume dämpfen auch negative Auswirkungen wie beispielsweise den Klimawandel, machen Menschen glücklich, fördern die Gesundheit und erhöhen ganz allgemein die Lebensqualität. Doch weder Kanton noch Gemeinden können dies alles allein leisten. Vielmehr sind Akteure aus der Privatwirtschaft, von öffentlichen und privaten Körperschaften wie auch gemeinnützige Organisationen und Bürgerinnen und Bürger eingeladen, gemeinsam mit der öffentlichen Hand wirksame Lösungen für mehr Biodiversität zu entwickeln und umzusetzen.

Vernetzungsplattform Natur 2030 und Aargauer Naturpreis 2025
Mit der Vernetzungsplattform Natur 2030 bietet der Kanton Aargau interessierten Akteuren und engagierten Umsetzungspartnern jährlich einen Anlass an, um sich auszutauschen, sich zu vernetzen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Die nächste Vernetzungsplattform findet am 16. Mai 2025 mit dem Fokus «Biodiversität und Klimaanpassung» statt! Auch Sie können mit dabei sein und sich für den Anlass anmelden.

Im Rahmen der Vernetzungsplattform wird der Aargauer Naturpreis 2025 durch Landstatthalter Stephan Attiger verliehen. Aus 29 innovativen Projekten wird eines ausgewählt, welches durch seinen besonderen Beitrag zu Biodiversität und Klimaanpassung überzeugt. Der Aargauer Naturpreis wird alle zwei Jahre verliehen und hat zum Ziel, vorbildliche Projekte einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und weitere Menschen zu motivieren, den Beispielen zu folgen.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) – Kanton Aargau gestaltet mit rund 600 Mitarbeitenden in neun Abteilungen und dem Generalsekretariat den Raum, in dem wir leben.


Stelleninserat

Die Gemeinde Leutwil ist ein ländlich geprägtes Höhendorf im Bezirk Kulm auf der Seetalseite mit knapp 750 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die aktuelle Stelleninhaberin verlässt auf Ende April 2025 die Gemeinde, um an einem Ort eine grössere Herausforderung anzunehmen.

Die Gemeinde Leutwil sucht daher per 1. Mai 2025 oder nach Vereinbarung eine ausgewiesene Fachperson als

Leiterin bzw Leiter Abteilung Finanzen (50–60 %)

Die Abteilung Finanzen ist die zentrale Buchhaltungsstelle und zuständig für das Rechnungswesen der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Leutwil.

Ihr Aufgabenbereich
Als Leiterin / Leiter Finanzen der Gemeinde Leutwil verantworten Sie:

  • Budgetierung und Rechnungsabschlüsse
  • die Hauptbücher der Gemeinde
  • die Lohnbuchhaltung der Gemeinde (5 Mitarbeitende)
  • die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen
  • die Kassen
  • die Auszahlungsabwicklung im Sozialbereich

Zusätzlich können Sie weitere/andere Aufgaben je nach Interesse/Eignung und Stellenpensum in der Gemeindeverwaltung übernehmen.

Was bietet die Position?
Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit eigenen Verantwortungsbereichen. Sie arbeiten im idyllischen Leutwil und werden Teil eines kleinen, bevölkerungsnahen Teams, das sich gegenseitig stützt und unterstützt. Die ehemalige Stelleninhaberin freut sich darauf, Sie in Ihre Aufgaben einzuarbeiten.

Sie bringen mit
Sie haben eine kaufmännische Ausbildung absolviert und bringen im besten Fall Erfahrung aus der öffentlichen Verwaltung mit. Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit zeichnen Sie aus. Zudem arbeiten Sie strukturiert und effizient. Schriftliche und mündliche Kommunikation gelingt Ihnen in hoher Qualität und ein freundlicher Umgang mit allen Anspruchsgruppen ist für Sie selbstverständlich.

Möchten Sie unser Team ergänzen?
Auftretende Fragen beantworten Ihnen gerne der Gemeindeammann, Lukas Spirgi, oder der Gemeindeschreiber ai, Stephan Kuhnen (062 777 15 59). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen erreicht die Gemeinde Leutwil per E-Mail an gemeindeschreiber@leutwil.ch.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung freuen sich auf Ihre Kontaktnahme.

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 12
5725 Leutwil
062 777 15 59
gemeindeverwaltung@leutwil.ch
www.leutwil.ch


Baubewilligungen

AEW Energie AG, Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg; Trasse-Erweiterung Strom in Strasse

Einwohnergemeinde Leutwil, vertreten durch den Gemeinderat, Dorfstrasse 12, 5725 Leutwil; temporäre Aufschüttung und Sicherung Vorkugelfang

 


Beitrag teilen: