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Veröffentlicht 06. November 2024

Gemeindenachrichten

Einladung zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung am Donnerstag, 21. November 2024 in der MZH Eggen

Ortsbürgergemeinde:19.30 Uhr
Einwohnergemeinde: 20:00 Uhr

Traktanden der Ortsbürgergemeinde

  1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024
  2. Genehmigung Budget 2025 der Ortsbürgergemeinde
  3. Verschiedenes

Traktanden der Einwohnergemeinde

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024
  2. Revision Bestattungs- und Friedhofreglement
  3. Genehmigung Budget 2025 der Einwohnergemeinde
  4. Verschiedenes

Im Anschluss wird der Bevölkerung ein Apéro serviert.

Anmeldung erwünscht
Für eine reibungslose Organisation (u. a. genügend Sitzplätze) bitten wir um eine frühzeitige An-meldung unter www.meisterschwanden.ch/gemeindeversammlung.

Herzlichen Dank für Ihre Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.


50 Jahre Hallwilerseelauf – Übernahme Startgeld

Der Hallwilerseelauf wurde am 12. Oktober 2024 bereits zum 50. Mal ausgetragen. Wir gratulieren allen Teilnehmenden herzlich zum absolvierten Lauf! Anlässlich dieses Jubiläums hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Startgeld der Einwohnenden übernommen wird.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Wohnsitz in Tennwil / Meisterschwanden können ihr Startgeld bis Ende November 2024 auf der Gemeindekanzlei beziehen.


Räbeliechtli-Umzug

Der diesjährige Umzug findet statt am Montag, 4. November 2024 mit Treffpunkt um 17.15 Uhr beim Kindergarten Hinterdorf (Fliegenpilz und Regenbogen, Kindergartenstrasse). Der Umzug beginnt um 17.30 Uhr.

Die Route lautet: Kindergarten Hinterdorf–Lindenmattstrasse–Sandackerstrasse–Flurengasse–Güggelweg–Jägerhütte–Flurengasse–Oberfeldstrasse–Delphinstrasse–Schulhausplatz.


Winterdienst

Damit der Winterdienst der Gemeinde Meisterschwanden reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Räumen Sie Ihren Vorplatzschnee nicht auf die Strasse.
  • Schneiden Sie Ihre Sträucher und Bäume so zurück, dass diese den Verkehrsraum nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch, wenn Nassschnee auf den Pflanzen liegt.
  • Parkieren Sie Ihre Autos möglichst auf den privaten Vor-/Parkplätzen und nicht auf der Strasse. Parkierte Autos behindern die Räumungsarbeiten massiv. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für entstehende Schäden ab.
  • Die privaten Grundeigentümer sind verpflichtet, die Schneemaden, welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen, selbst zu entfernen.

Die Verantwortlichen für den Winterdienst sind bestrebt, die Verkehrsflächen im Winter möglichst gut zu unterhalten. Dabei ist es leider nicht immer möglich, allen Wünschen gerecht zu werden. Die Schneeräumung der Strassen in Meisterschwanden wird gemäss den Prioritäten des Winterdienstkonzepts der Gemeinde Meisterschwanden durchgeführt. Detaillierte Angaben zum Konzept finden Sie unter www.meisterschwanden.ch/winterdienst.

Für Fragen im Zusammenhang mit dem Winterdienst steht Ihnen Stefan Vatter, Leiter Werkbetriebe, unter 079 464 23 44 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.


Prämienverbilligung für das Jahr 2025

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.

Sie haben keinen Anmeldecode erhalten? Bestellen Sie jetzt Ihren persönlichen Anmeldecode für die Prämienverbilligung 2025. Familien und Konkubinatspaare benötigen nur einen Anmeldecode. Der Code kann auf der Webseite der SVA Aargau bestellt werden: www.sva-aargau.ch/pv.

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2025 können Sie ebenfalls online unter www.sva-ag.ch/pv-online vornehmen. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2024 ab.

 

Wichtig zu wissen
Melden Sie sich bei der SVA, sobald sich Ihr Einkommen oder Vermögen verbessert hat. So vermeiden Sie hohe Rückforderungen.


AHV-Beiträge Nichterwerbstätige

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung.

In der Schweiz wohnende oder erwerbstätige Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen, da fehlende Beitragsjahre zu einer Kürzung der Renten führen können.

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen:

  • vorzeitig Pensionierte
  • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Empfänger und Empfängerinnen von Kranken- und Unfalltaggeldern
  • Studierende
  • Weltreisende
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene
  • Verwitwete
  • Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind
  • Ehefrauen und Ehemänner von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern
  • Versicherte, die zwar erwerbstätig sind, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inkl. Arbeitgeberbeiträge jedoch weniger als CHF 514 (entspricht einem Bruttojahreseinkommen von CHF 4851) betragen.
  • Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als neun Monate im Jahr oder weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.

Wann beginnt die Beitragspflicht?
Sie müssen ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV/IV/EO entrichten. Diese Pflicht beginnt mit 17 Jahren, falls Sie bereits arbeiten, und besteht weiterhin, wenn Sie nach dem Pensionsalter erwerbstätig bleiben. Die Beitragspflicht endet, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Das ordentliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren.

Ausnahmen von der Beitragspflicht:

  • Sie müssen keine Beiträge bezahlen, wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von CHF 1006 pro Jahr entrichtet. Dies gilt auch für das Jahr, in welchem die Ehe geschlossen oder geschieden wird.
  • Ein Anspruch auf Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften befreit nicht von der Beitragspflicht als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger.

Überprüfen Sie unter www.sva-aargau.ch/ne-beitrag, ob Sie beitragspflichtig sind und allfällige Beiträge nachzahlen müssen. Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern.


Dorfmärt am 23. November 2024

Die Märtgruppe führt am Samstag, 23. November 2024 einen Dorfmärt auf dem Nicolas-Hayek-Platz durch. Von 9 bis 13.30 Uhr können Sie durch die Vielfalt der Angebote schlendern.

Die Märtgruppe freut sich zusammen mit den Ausstellern auf viele Besucher.


Smart Service Portal

Das Smart Service Portal ist die Plattform, auf welcher die kantonalen und kommunalen Behördendienstleistungen bereitgestellt werden. Unter www.ag.ch/smartserviceportal können zahlreiche digitale Dienstleistungen der öffentlichen Hand einfach und effizient über eine zentrale Anlaufstelle bezogen werden. Das Portal ist ein Pionierprojekt und wird ständig weiterentwickelt und mit zusätzlichen Services ergänzt.


Blauer Führerausweis verliert Gültigkeit

Die Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen müssen diese bis spätestens am 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Danach verliert der Papierführerausweis seine Wirkung als Legitimationsdokument, die Fahrberechtigung für die Lenkerin oder den Lenker bleibt bestehen.

Der blaue Schiffsführerausweis ist von der Umtauschpflicht nicht betroffen und weiterhin nur im Papierformat erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website vom Strassenverkehrsamt Aargau.


Deckäste und Schmuckreisig

Ab dem 28. Oktober 2024 können Deckäste oder Schmuckreisig vom Forstbetrieb Lindenberg bezogen werden. Die Selbstbedienungsstände beim Forstwerkhof Zigi in Sarmenstorf und beim Waldhaus Junkholz in Bettwil werden laufend mit frischen Ästen bestückt. Die Bezahlung der bezogenen Produkte per TWINT ist erwünscht, Barzahlungen in die bereitgestellten Kassen sind auch möglich. Die Bezahlung der bezogenen Produkte wird als selbstverständlich erachtet. Deckäste können auch beim Forstbetrieb Lindenberg (per Telefon 079 215 10 36 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bestellt werden.


Bitte füttern Sie keine Wasservögel

Die Ranger des Hallwilersees bitten die Bevölkerung, die Wasservögel nicht zu füttern. Brot enthält einige Inhaltsstoffe, die für Vögel schädlich sind (z. B. Salz und Hefe) und ihnen Verdauungsprobleme bereiten. Zudem bindet das Füttern die Vögel an bestimmte Orte, was zur Verschmutzung von Wegen und Wiesen führt. Sie werden abhängig, betteln und streiten ums Futter.

Enten und Schwäne finden auch im Winter genügend Nahrung – ihre Mägen sind an Wasserpflanzen gewöhnt. Die gesunden, starken Tiere überleben und das natürliche Gleichgewicht (Anzahl Tiere) im Hallwilersee bleibt bestehen.


Kantonales Fütterungsverbot von Wildtieren

Seit dem 1.1.2023 ist im Kanton Aargau das Füttern von Wildtieren offiziell verboten. § 20 Artenschutz: Das Füttern von Wildtieren ist verboten, ausser in kleinen Mengen bei der Singvogelfütterung und der Lock Jagd gemäss §15 / Abs 3.

Wir bitten Sie deshalb, u. a. auf das Füttern von Milanen zu verzichten.


SBB Spartageskarten Gemeinde

Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende bereits ab CHF 39 (2. Klasse mit Halbtax) und ab CHF 52 (2. Klasse ohne Halbtax) einen Tag lang auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken in der ganzen Schweiz unterwegs. Dabei gilt: Die tiefere Preisstufe steht 6 Monate bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dabei der Zeitpunkt der Ausstellung der Spartageskarte Gemeinde durch die Verkaufsstelle massgebend ist.

Die «Spartageskarte Gemeinde» ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den teilnehmenden Gemeinden und Städten erhalten. Es sind nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Meisterschwanden bezugsberechtigt.

Verschaffen Sie sich unter www.spartageskarte-gemeinde.ch einen Überblick über die Verfügbarkeit und die Preise für die nächsten 6 Monate. Auf dieser Seite finden Sie auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Ein direkter Kauf oder eine Reservierung über diese Website ist jedoch nicht möglich.

Verkaufsprozess
Möchten Sie eine Spartageskarte Gemeinde kaufen? Die Karten können für das darauffolgende Halbjahr am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden. Reservationen sind telefonisch unter 056 676 66 66 möglich.


Korrigendum Seniorenausflug

Im letzten Dorfheftli wurden die Termine 2025 der Gemeinde publiziert. Infolge einer Terminkollission findet der Seniorenausflug neu am Dienstag, 29. April 2025 statt. Den Seniorinnen und Senioren wird die Einladung nächstes Jahr persönlich zugestellt.

 


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