Gemeindenachrichten
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Es guets Nois!
Der Gemeinderat Meisterschwanden wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern viel Glück und Erfolg im neuen Jahr, alles Gute sowie stets beste Gesundheit und Zufriedenheit.
Einladung zur Meitlizyt 2025
Bald herrscht in Meisterschwanden wieder die berühmt-berüchtigte Zeit des Weiberregiments. Mit dem Auftritt des Tambourinnenkorps auf dem Dorfplatz eröffnen die Frauen und Meitli den einzigartigen Brauch. Nach der Generalversammlung marschieren die Frauen und Meitli – angeführt durch wirbelnde Trommelschläge des Tambourinnenkorps – ins Dorf. «Bewaffnet» mit Grasbogen werden die einzelnen Wirtschaften besucht, um auf Männerfang zu gehen.
Die Auserwählten werden in die nächste Lokalität getragen, wo sie sich mit einem Umtrunk loskaufen können. Mit einer originellen Erinnerungsplakette versehen, werden die so «Geehrten» vor weiterer Beschlagnahmung bewahrt.
Der Vorstand der Meitlisonntagvereinigung Meisterschwanden lädt alle Frauen und Männer ein, an diesen Tagen zahlreich mitzuwirken und dadurch mitzuhelfen, unseren besonderen Brauch aufrechtzuerhalten. Herzlichen Dank an alle, die durch ihre aktive Teilnahme zum guten Gelingen der Meitlizyt beitragen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.meitlisonntag.ch.
Roadshow Cyberkriminalität am 19.2.2025
Die Kantonspolizei Aargau (Dienste Kriminalprävention und IT-Cybercrime) führt am Mittwoch, 19. Februar 2025 von 19 bis 21 Uhr in der MZH Eggen Meisterschwanden eine Roadshow zur Cyberkriminalität durch. Dabei sollen während rund 60 Minuten kriminalpräventiven Kernbotschaften («Wie verhalte ich mich im Internet?») ans Zielpublikum (Altersgruppe von 15 bis 99 Altersjahre) vermittelt werden.
Eingeladen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner aus der Region und weitere Interessierte. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Zur Planung des anschliessenden Apéros bitten wir Sie um eine Anmeldung bis spätestens 10. Februar 2025 unter www.meisterschwanden.ch/cyber-roadshow. Natürlich sind auch Kurzentschlossene herzlich willkommen.
E-Vignette 2025
Kein Stopp an einer Tankstelle mehr nötig, um eine Vignette zu kaufen: Registrieren Sie im Smart Service Portal Ihr Kontrollschild in wenigen Minuten im Internet und bezahlen Sie die Strassenabgabe online. Einfach, modern und problemlos.
Dieses fortschrittliche System ersetzt den herkömmlichen physischen Vignettenaufkleber, den Fahrzeughalter bislang an die Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges anbringen mussten.
Sirenentest 2025
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines be-waffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Elternschaftsbeihilfe
Gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG besteht für wirtschaftlich schwache Eltern bzw. Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann.
Die Ausrichtung der Elternschaftsbeihilfe ist gemäss § 27 des erwähnten Gesetzes an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ein Elternteil muss sich zur Hauptsache der Betreuung des Kindes widmen.
- Der betreuende Elternteil muss seit mindestens einem Jahr vor der Geburt und während der Bezugsdauer im Kanton Aargau zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
- Während der Bezugsdauer müssen sich der betreuende Elternteil und das Kind im Kanton Aargau aufhalten.
- Die voraussichtlichen Jahreseinkünfte ab Geburt sowie das steuerbare Vermögen gemäss letzter rechtskräftiger Steuerveranlagung dürfen Grenzbeträge, welche der Regierungsrat festlegt, nicht überschreiten.
Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes. Berechtigt zum Bezug sind die im gleichen Haushalt lebenden Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil. Im gleichen Haushalt lebende, nicht miteinander verheiratete Eltern werden bei der Berechnung der voraussichtlichen Jahreseinkünfte und des Vermögens den Ehepaaren gleichgestellt.
Zuständig für die Elternschaftsbeihilfe ist die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz der anspruchsberechtigten Eltern bzw. des anspruchsberechtigten Elternteils.
Für nähere Informationen oder die Bestellung eines Gesuches wenden Sie sich bitte an die Sozialen Dienste Meisterschwanden.
Subventionen für familienergänzende Kinderbetreuung
Wird Ihr Kind in einer Kita, bei einer Tagesfamilie oder im Hort betreut?
Erziehende können bei der Gemeinde um Subventionen für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten oder bei Tagesfamilien ersuchen. Die Berechtigung wird aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten berechnet. Informationen sowie Gesuchformulare finden Sie unter www.meisterschwanden.ch/kibeg.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Soziale Dienste unter 056 676 66 61.
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