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Veröffentlicht 07. Mai 2025

Gemeindenachrichten

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 bis 2029; Anmeldeverfahren

Am 28. September 2025 finden in Meisterschwanden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 statt. Es werden gewählt:

  • Gemeinderat (5 Mitglieder)
  • Gemeindepräsident
  • Vizepräsident
  • Finanzkommission (5 Mitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder und ein Ersatzmitglied)
  • Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 15. August 2025, 12 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Meisterschwanden bezogen oder auf der Website www.meisterschwanden.ch heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Für den Gemeinderat gilt: Die fünf Mitglieder sowie der Gemeindepräsident und der Vizepräsident werden gleichzeitig gewählt. Stimmen für den Gemeindepräsident oder Vizepräsident sind nur gültig, wenn diese auf dem gleichen Wahlzettel auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei den Gemeinderatswahlen ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).

Für das Wahlbüro und die Kommissionen gilt: Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Wahlbüro Meisterschwanden


Steuerabschluss 2024

Die Gemeinde Meisterschwanden nahm 2024 Steuern in der Höhe von CHF 10,3 Mio. ein. Dies entspricht einer Steigerung der Steuereinnahmen von rund fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Einnahmen der allgemeinen Gemeindesteuern stiegen gegenüber dem Vorjahr um rund CHF 154 000 oder rund 1,6% auf CHF 9,3 Mio. Damit liegen die allgemeinen Gemeindesteuereinnahmen rund CHF 2,09 Mio. unter dem budgetierten Betrag. Die angenommene Steigerung der Steuereinnahmen verwirklichte sich leider nicht wie erwartet.

Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Einnahmen aus Quellensteuern um 23% und die Aktiensteuern sanken um 22%.

Die Sondersteuereinnahmen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 29% oder rund CHF 269 000. Auffallend sind dabei die Nach- und Strafsteuereinnahmen, die rund CHF 248 200 höher als im Vorjahr ausfielen.

Steuerart Rechnung 2024 [CHF] Budget 2024 [CHF] Rechnung 2023 [CHF]
Einkommens- und Vermögenssteuern 8'492'342.65 10'400’000 8'216'260.00
Quellensteuern 157'136.75 200’000 120'438.55
Aktiensteuern 719'039.45 850‘000 877'843.00
Allgemeine Gemeindesteuern 9'368'518.85 11'450’000.00 9'214'541.55
Nachsteuern und Bussen 343'782.35 15‘000 95'567.45
Grundstückgewinnsteuern 525'491.50 400‘000 231'886.50
Erbschafts- und Schenkungssteuern 38'108.10 50‘000 309'369.30
Hundesteuern 32'940.00 30’000 34'200.00
Sondersteuern 940'321.95 495'000 671'023.25
Total 10'308'840.80 11’945'000 9'885'564.80

Der Gemeinderat und die Abteilung Finanzen danken an dieser Stelle all jenen Steuerpflichtigen, die ihrer Zahlungspflicht rechtzeitig nachkommen.


Rechnungsabschluss 2024

Die Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Meisterschwanden schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 2 397 902.89 ab. Der Umsatz der Einwohnergemeinde inklusive der Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserwerk, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft beträgt CHF 18 916 393.72. Budgetiert war ein Umsatz von CHF 18 039 200. Der Vorjahresumsatz lag bei CHF 16 818 625.50.

Das Eigenkapital der Einwohnergemeinde Meisterschwanden inklusive der Eigenwirtschaftsbetriebe beträgt per 31.12.2024 CHF 52 800 330.63. Das Eigenkapital betrug im Vorjahr CHF 55 555 830.74. Der Bilanzüberschuss beträgt per 31.12.2024 CHF 30 782 323.52. Im Vorjahr betrug der Bilanzüberschuss CHF 33 180 226.41.

Das Wasserwerk schliesst das Jahr mit einem Ertragsüberschuss von CHF 77 140.34 ab. Das Nettovermögen gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per 31.12.2024 CHF 998 142.96.

Die Rechnung der Abwasserbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss von CHF 174 913.91 aus. Das Nettovermögen gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per 31.12.2024 CHF 1 812 935.75.

Im Bereich Abfallwirtschaft wird ein Ertragsüberschuss von CHF 18 951.85 ausgewiesen. Das Nettovermögen gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per 31.12.2024 CHF 116 528.10.

Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde weist einen Aufwandüberschuss von CHF 14 379.20 (Budget Aufwandüberschuss von CHF 16 000.00) aus. Der Überschuss wird dem Eigenkapital (kumulierte Jahresergebnisse) belastet. Das Eigenkapital beträgt per 31. Dezember 2024 CHF 8 727 950.42.


Kündigung Spartageskarte SBB

Der Gemeinderat Meisterschwanden hat entschieden, dass ab 1. Januar 2026 keine Spartageskarten Gemeinde mehr verkauft werden. Hintergrund für diese Entscheidung sind die gestiegenen administrativen Aufwände, die mit dem Verkauf der Spartageskarten verbunden sind.

Viele Nachbargemeinden sowie die SBB selbst bieten bereits ähnliche Angebote an, die den gleichen Zweck erfüllen. Welche Gemeinden das Angebot der Spartageskarten anbieten, können Sie unter www.spartageskarte-gemeinde.ch einsehen.

Das Angebot der Spartageskarten durch die Gemeinde ist zwar ein Service Public, aber es stellt keine allgemeine Verwaltungsaufgabe dar, die die Gemeinde langfristig aufrechterhalten muss. Der geringe Umsatz, die damit verbundenen administrativen Verwaltungsaufwände und die Verfügbarkeit alternativer Angebote sprechen dafür, den Verkauf der Spartageskarte in Meisterschwanden nicht weiter fortzuführen. Wir bitten Sie um entsprechendes Verständnis.


Prämienverbilligung Krankenkasse 2026

Das Anmeldeverfahren für die Prämienverbilligung der Krankenkasse 2026 läuft online ab. Die SVA Aargau schickt allen Einwohnern mit einer definitiven Steuerveranlagung aus dem Jahr 2023 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung im September 2025 automatisch einen Anmeldecode. Wer von der SVA Aargau keinen Code erhält, kann ab Oktober 2025 auf der Webseite www.sva-ag.ch einen Code bestellen.

Im April haben Sie ausserdem einen Flyer mit weiteren Informationen zur Prämienverbilligung 2026 direkt in Ihrem Briefkasten erhalten.


Leerwohnungszählung

Alle Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leerstehenden Wohnungen zu erheben. Gemäss der erwähnten Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.

Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Wir bitten daher sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, allfällige, per 1. Juni 2025 leerstehenden, nicht vermieteten Wohnungen bis zum 31. Mai 2025 den Einwohnerdiensten Meisterschwanden, 056 676 66 66, einwohnerdienste@meisterschwanden.ch, zu melden. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen herzlich.


Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt am Donnerstag, 29. Mai, und am Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen. Ab Montag, 2. Juni 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.

Bei Todesfällen bitten wir Sie, sich direkt mit einem Bestattungsunternehmen nach Wahl in Verbindung zu setzen. Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist über 056 676 66 66 odergemeinde@meisterschwanden.ch gewährleistet.


Grüngutabfuhr

Die Grüngutabfuhr findet nach der Auffahrt am Freitag, 30. Mai 2025, statt.


Signalisationsbereinigung generelles Rechtsvortrittsregime

Wie der Gemeinderat bereits im Juni 2024 informiert hat, wurden bei der Seerosenstrasse wie auch an weiteren Stellen im Dorf Unstimmigkeiten beim heutigen Vortrittsregime festgestellt. In der Folge wurde in Rücksprache mit der Abteilung Verkehrssicherheit des BVU und der Regionalpolizei ein Versuch zum Fahrverhalten mit und ohne die reguläre Rechtsvortrittsregelung durchgeführt. Der Versuch zeigte auf, dass mit dem Entfernen des «kein Vortritt» (inkl. der optischen Markierung der Haifischzähne), das Tempo in Fahrtrichtung Seerose reduziert werden konnte. Durch den Entzug des schweizweiten Rechtsvortrittes wurde dem Fahrer auf der Seerosenstrasse bisher freie Fahrt gegeben. Gilt jedoch die reguläre schweizweite Standardsituation mit generellem Rechtsvortritt, Art. 36 Abs. 2 SVG, fährt der Fahrzeuglenker aufmerksamer, langsamer und mit erhöhter Bremsbereitschaft. In der Folge verringert sich der Lärm und gleichzeitig erhöht sich die Verkehrssicherheit.

In der Folge hat der Gemeinderat entschieden, alle Kreuzungen auf den generellen Rechtsvortritt, Art. 36 Abs. 2 SVG, Abs. 2 zu überprüfen und nur Sonderfälle beizubehalten, bei welchen die Sicht nicht gegeben ist.


Prüfung Anspruch auf Ergänzungsleistungen / Vergütung von krankheits- und behinderungsbedingten Kosten der Ergänzungsleistung

Falls die IV- oder AHV-Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) geprüft werden. Die EL vergüten ausserdem Kosten, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung entstanden sind und von keiner Versicherung übernommen wurden.

Folgende Kosten werden vergütet:

  • Kostenbeteiligung an den Leistungen der Krankenkassen (Selbstbehalt und Franchise)
  • Einfache und zweckmässige zahnärztliche Behandlungen
  • Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen
  • Hilfsmittel, Diäten und Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
  • Ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren

Das Gesuch um Kostenübernahme muss bei der SVA Aargau oder auf der SVA-Zweigstelle der Gemeinde beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.sva-ag.ch.


Individuelles Konto AHV

Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Das Konto dient als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.

Aufgrund dieser Einträge werden die Renten berechnet. Die Kontoauszüge können kostenlos bei der SVA Aargau (www.sva-ag.ch) bestellt werden.


Einladung zur Abgeordnetenversammlung 2025

Die Abgeordnetenversammlung der Feuerwehr Oberes Seetal findet am Montag, 26. Mai 2025, um 19.30 Uhr im Feuerwehrmagazin in Fahrwangen statt. Die Versammlung ist öffentlich.

Feuerwehr Oberes Seetal


Angebote Ferienbetreuungen von Schulkindern

Die Kita Chinderstern Meisterschwanden bietet für Schulkinder (bis 6. Klasse) während den Schulferien vor Ort und um Meisterschwanden Betreuung an. Für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr wird keine Betreuung angeboten.

Die umliegenden Kitas in Fahrwangen, Bettwil, Sarmenstorf und Seengen bieten jeweils auch Ferienbetreuung von Schulkindern an. Unter www.meisterschwanden.ch/kita-chinderstern finden Sie einen Flyer, in dem alle umliegenden Kitas den Betreuungsinhalt und den Zeitraum aufgelistet haben.


Fischereikarten

Im Fischereikartenshop des Kantons Aargau können online Freianglerkarten und Fischereikarten für den Hallwilersee gelöst werden. Im Smart Service Portal können Sie jederzeit eine Tages-, Wochen- oder Jahreskarte für den Hallwilersee kaufen.

Um die online Fischereidienstleistung zu nutzen, müssen Sie sich unter www.ag.ch/smartserviceportal registrieren und danach in der Suchleiste «Hallwilerseekarte bestellen» eingeben. Anschliessend müssen Sie die benötigten Daten ausfüllen. Halten Sie dazu den SaNa-Ausweis bereit. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ag.ch/fischerei.


Bekämpfung von Neophyten und Neozoen – Gebietsfremde Pflanzen und Tiere

Mit dem Frühling erwachen auch viele invasive, gebietsfremde Pflanzen und Tiere wieder. Wir möchten die Bevölkerung für die Bekämpfung der aktuell wichtigsten Pflanzen sensibilisieren. In unserer Gemeinde wachsen invasive Neophyten unerkannt in den Gärten. Zudem breitet sich Neozoen wie die Asiatische Hornisse sowie die Tigermücke immer mehr aus.

Neophyten
Invasive Pflanzen bedrohen die einheimische Flora, zudem können sie Schäden an Infrastrukturen verursachen, zu gesundheitlichen Problemen führen oder die Waldbrandgefahr erhöhen. Viele von ihnen haben sich bei uns gut integriert. Invasive Neophyten jedoch sind jene Arten, welche die Biodiversität beeinträchtigen. Bei diesen Pflanzen besteht dringend Handlungsbedarf, da sich diese zu schnell ausbreiten und die einheimische Flora zu verdrängen drohen.

Neophyten kommen nicht nur in Wäldern, an Bachufern oder auf extensiven Wiesen vor. Das einjährige Berufskraut, der Sommerflieder sowie der Kirschlorbeer und die kanadische Goldrute sind leider oft noch in vielen Gärten zu finden. Damit Tiere und Insekten genug Nahrung finden, ist es wichtig, einheimische Pflanzenarten auch im eigenen Garten zu fördern.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, ihre Gärten zu kontrollieren und von invasiven Neophyten zu säubern. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Kanadischem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten!

Die Ansprechstelle für die Gemeinde Meisterschwanden sind die Werkbetriebe mit der Telefonnummer 079 464 23 44 oder werkbetriebe@meisterschwanden.ch.

So können Sie mithelfen, Neophyten zu bekämpfen:

  • Keine invasiven Neophyten kaufen und pflanzen
  • Invasive Neophyten aus dem Garten entfernen (Pflanze mit der Wurzel ausreissen)
  • Nachkontrolle (alle drei Wochen)
  • Fachgerechte und kostenlose Entsorgung bei der Entsorgungsanlage während der Öffnungszeiten der Sammelstelle beim Werkhof
  • Neophyten durch einheimische Pflanzenarten ersetzen

Neozoen
Invasive Tierarten können je nach Art unterschiedliche Probleme verursachen. Oftmals verdrängen invasive Arten einheimische Tierarten und gefährden so die Biodiversität. Invasive Mücken können wiederum ansteckende Krankheiten auf den Menschen übertragen.

  • Die Asiatische Hornisse ist eine invasive, gebietsfremde Art, die ursprünglich aus Südostasien stammt. Sie gefährdet die heimische Insektenvielfalt, insbesondere Wild- und Honigbienen.
    Melden Sie verdächtige Hornissen oder Nester mit Foto oder Video auf der nationalen Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch.
  • Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) stammt ursprünglich aus Südostasien. Sie hat sich mittlerweile in weiten Teilen der Welt im tropischen bis warmgemässigten Klima ausgebreitet und ist auch in verschiedenen Regionen in der Schweiz anzutreffen. Die Tigermücke unterscheidet sich von der gewöhnlichen Stechmücke durch ihr aggressives Stechverhalten. Sie sticht tagsüber und mehrmals hintereinander. Die Asiatische Tigermücke ist ausserdem eine potenzielle Überträgerin von Tropenkrankheiten (wie Dengue-, Chikungunya-, Zika-Viren). Ihr Auftreten wird deshalb überwacht.
    Melden Sie sich bei Verdacht mit Foto oder Video auf www.muecken-schweiz.ch.

Weitere Informationen finden Sie auf www.ag.ch/neobiota oder auf www.meisterschwanden.ch/neobiota. In verschiedenen Merkblättern ist beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt und welche einheimischen Pflanzen anstelle gepflanzt werden können.

 


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