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Veröffentlicht 05. März 2025

Gemeindenachrichten

Kommunale Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029

Das letzte Jahr der Amtsperiode 2022/2025 steht im Zeichen der kommunalen Gesamterneuerungswahlen. Der erste Wahlgang findet in Unterkulm am 28. September 2025 statt. Für die Amtsperiode 2026/2029 müssen folgende Gremien und Mitglieder vom Volk gewählt werden:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
  • 5 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder des Wahlbüros

Verbunden mit diesen Informationen ist auch ein erster Aufruf des Gemeinderates an alle Unterkulmer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Wer sich für eines der obgenannten Gremien interessiert und Einzelheiten über dessen Aufgaben wünscht, kann sich bei der Gemeindekanzlei Unterkulm melden. Die Gemeindekanzlei erteilt gerne die gewünschten Informationen oder vermittelt Sie weiter an die jeweiligen Kommissionen. Der Gemeinderat freut sich auf eine grosse Anzahl interessierter Personen, die gewillt sind, unsere demokratischen Strukturen zu stützen und bei der Zukunftsgestaltung der Gemeinde Unterkulm aktiv mitzu­wirken. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Website www.unterkulm.ch. Die Anmeldefrist für den 1. Wahlgang endet am Freitag, 18. August 2025, 12 Uhr. Das für die Anmeldung erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von unserer Website heruntergeladen werden.


Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat

Am 28. September 2025 findet der erste Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Gemeindeammann Emil Huber (seit 2014 im Gemeinderat), Vizeammann Manuela Basso (seit 2006 im Gemeinderat) und Gemeinderat Charlie Peter (seit 2023 im Gemeinderat) haben beschlossen, sich nicht erneut zur Wahl zu stellen. Gemeinderat Urs Schläpfer, der seit 2019 im Amt ist und Gemeinderätin Simone Wiederkehr-Läuchli, die seit 2024 dem Gemeinderat angehört, treten hingegen zur Wiederwahl an. Alle Mitglieder des Gemeinderates stehen Personen, die sich für die Mitarbeit im Gemeinderat interessieren, für Auskünfte gerne zur Verfügung.


Steuerabschluss 2024

Der Steuerertrag übertrifft das Budget um 14,7%. Ausschlaggebend für das sehr gute Ergebnis ist eine wohl einmalig hohe Gewinnsteuer einer juristischen Person. Zudem haben die Sondersteuern die Erwartungen ebenfalls übertroffen. Trotz positiver Prognose des Kantons sowie des Bezuges der 2. Etappe der KWC-Überbauung, liegen die Einkommens- und Vermögenssteuern (inkl. Quellensteuern) jedoch um 5,5% unter dem Budget.

Aufgrund der Prognose des Kantonalen Steueramtes sowie des Bezuges der 2. Etappe der KWC-Überbauung, lagen die Erwartungen bezüglich der Steuerentwicklung hoch. In der prognostizierten Steuerentwicklung von plus 2% war ein Bevölkerungswachstum von 1,2% eingerechnet. Die Bevölkerungszunahme in Unterkulm betrug hohe 5,5%. Die Steuererträge entwickelten sich jedoch nicht dem Wachstum entsprechend. Die Einkommens- und Vermögenssteuern (inkl. Quellensteuern) liegen per Jahresabschluss 2024 um 5,5% oder Fr. 421 760.20 unter den Erwartungen. Davon resultieren Fr. 250 167.95 aus Mindereinnahmen des Rechnungsjahres und Fr. 171 592.25 aus geringeren Nachträgen aus Vorjahren. Der Steuerfuss wurde unverändert bei 115% belassen. Die Steuern der juristischen Personen belaufen sich auf Fr. 1 712 397.00 und liegen damit um Fr. 1 347 397.00 über dem Budget.

Steuerart Effektiv Budget Abweichung
Einkommenssteuern nat. Personen Fr. 6'404'896.85 Fr. 6'750'000.00     –5,1%
Vermögenssteuern nat. Personen Fr. 536'499.65 Fr. 640‘000.00     –16,2%
Quellensteuern Fr. 286'843.30 Fr. 260'000.00     +10,3%
Aktiensteuern Fr. 1'712'397.00 Fr. 365'000.00     +369,1%
Nach- und Strafsteuern Fr. 37'557.70 Fr. 10‘000.00     +275,6%
Grundstückgewinnsteuern Fr. 376'013.00 Fr. 140‘000.00     +168,6%
Erbschafts- und Schenkungssteuern Fr. 20'518.80 Fr. 10‘000.00     +105,2%
Total       Fr. 9'374'726.30 Fr. 8'175’000.00     +14,7%

Zinsregelung für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2025

Vergütungszins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober 2025 bis zur Höhe der definitiven Steuerrechnung. Der Vergütungszins ist steuerfrei und beträgt für das Jahr 2025 0,75%. Für alle geleisteten Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins in gleicher Höhe gewährt. Dieser ist jedoch steuerpflichtig. Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zur Fälligkeit nicht bezahlt sind, wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% erhoben. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.

Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2025 nur die beigelegten QR-Einzahlungsscheine. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nummer kann Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto 2025 gutgeschrieben werden. Reichen die zugestellten Einzahlungsscheine nicht aus, können Sie bei der Finanzverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellen (062 768 82 50, finanzverwaltung@unterkulm.ch). Beim Einsatz von E-Banking können die Angaben auf den mitgelieferten Einzahlungsscheinen für mehrere Zahlungen der Steuern 2025 verwendet werden.


UNTER KULMER LEBEN – ANMELDUNG

Das Beteiligungsbudget «UNTER KULMER LEBEN» bietet der Bevölkerung die Chance, auf einfache Art und Weise Ideen einzubringen, die der Allgemeinheit einen Nutzen bringen. Für die Realisierung stellt die Gemeinde jährlich einen Betrag von Fr. 10 000 zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurde das Beteiligungsbudget erstmals durchgeführt und es konnte ein Projekt des Elternvereins mit Fr. 1000 unterstützt werden.

Ab März 2025 geht das Beteiligungsbudget in die zweite Runde. Bis Ende August 2025 können wiederum Projektideen unter gleichbleibenden Anforderungen und Zulassungsbedingungen eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Projekt einen Mehrwert für die Allgemeinheit bietet und ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Damit der Unterschied zwischen Idee und Realisierung möglichst gering ist, soll das konkrete Projekt durch die Ideengeber realisiert werden. Auf der Website der Gemeinde Unterkulm in der Rubrik «Freizeit und Kultur» sind sämtliche Informationen sowie ein Anmeldeformular aufgeschaltet. Nach Ablauf der Ideenphase werden die Eingaben vom Gemeinderat geprüft. Ende Januar 2026 entscheidet die Bevölkerung, welche Ideen umgesetzt werden sollen.

Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche spannende Projektideen. Für ergänzende Auskünfte steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Was ist ein Beteiligungsbudget?

Ein Beteiligungsbudget ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung von öffentlichen Geldern. Die Bevölkerung wird dabei aktiv in die Planung von öffentlichen Aufgaben einbezogen. Dieser beteiligungsorientierte Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom traditionellen Modell «Verwaltung plant, Politik entscheidet». Ziel ist es, die Bevölkerung in die Gestaltung ihres Lebensraumes einzubinden, das Zusammenleben zu stärken, Identität zu stiften und eine neue, positive Dynamik auszulösen. Die Gemeinde Unterkulm stellt für dieses Projekt jährlich Fr. 10'000 zur Verfügung.


Der «Tag der Nachbarschaft» im Aargau

Der Freitag, 23. Mai 2025 steht ganz im Zeichen guter Nachbarschaft. Treffen Sie sich mit Ihren Nachbarn, wann immer es Ihnen am besten passt: am Morgen, über Mittag, gleich nach Feierabend oder zum Abendessen.

Der internationale «Tag der Nachbarschaft» wird im Aargau von benevol Aargau (www.benevol-aargau.ch/Nachbarschaft), der Fachstelle für Freiwilligenarbeit, koordiniert. Im Austausch mit Fachstellen und Städten in anderen Kantonen stellt benevol Aargau die Materialien zur Verfügung und informiert interessierte Kreise. Ziel des internationalen Aktionstages ist und bleibt, die oben erwähnten gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu aktivieren und auch zu pflegen und dadurch zur Steigerung der Lebens- und Wohnqualität jedes Einzelnen beizutragen. Ein ungarisches Sprichwort heisst sehr passend: «Kein Mensch ist so reich, dass er nicht einen Nachbarn bräuchte.»


Markttag in Unterkulm

Am Freitag, 14. März 2025, findet in Unterkulm der erste Warenmarkt in diesem Jahr statt. Zu Gast sind rund 30 Marktfahrer, die ein umfangreiches Sortiment an Waren anbieten. Die Marktfahrerinnen und Marktfahrer freuen sich auf Ihren Besuch und auf zahlreiche lachende und glückliche Gesichter!


Submissionsverfahren Dienstleistungen Bauverwaltung

Die kommunale Bauverwaltung der Gemeinde Unterkulm wird seit mehreren Jahren durch eine externe Dienstleisterin geführt. Der Dienstleistungsauftrag umfasst sämtliche Aufgaben im Bereich der Raumplanung, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen, insbesondere der Vollzug der kommunalen Bau- und Nutzungsplanung, die Bearbeitung von Baugesuchen und die Durchführung von baupolizeilichen Kontroll- und Vollzugsmassnahmen. Zwecks Einhaltung der submissionsrechtlichen Vorgaben wird der Dienstleistungsauftrag in der Zeit vom 24. Februar 2025 bis 7. April 2025 auf der Plattform simap.ch öffentlich ausgeschrieben.


Dringend Feuerbrandkontrolleur/in gesucht

Feuerbrand ist eine hochansteckende Bakterienkrankheit. Sie befällt vor allem Kernobstgewächse und kann sich schnell ausbreiten. Im Kanton Aargau besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Meldungen erfolgen an die feuerbrandverantwortliche Person der Gemeinde. Seit Oktober 2024 suchen wir intensiv nach einer/einem Feuerbrandkontrolleur/in. Die Hauptaufgabe besteht in der Durchführung der jährlichen Feuerbrandkontrolle auf dem gesamten Gemeindegebiet. Zudem stehen Sie der Unterkulmer Bevölkerung beratend zur Verfügung.

Für die Erfüllung dieser Aufgabe benötigen Sie ausgewiesene Pflanzenkenntnisse und gute Kommunikationsfähigkeiten. Zudem verpflichten Sie sich zu regelmässigen Aus- und Weiterbildungskursen, damit Sie Ihr Fachwissen aktuell halten. Die Entschädigungen richten sich nach den Ansätzen, welche der Gemeinde vom Landwirtschaftlichen Zentrum des Kantons Aargau, Pflanzenschutzdienst, Liebegg, erstattet werden. Sind Sie interessiert? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gemeindeschreiber Beat Baumann (gemeinde@unterkulm.ch / 062 768 82 40). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail.


Hundetaxe 2025

Anfang Mai erhalten alle registrierten Hundehalter die Rechnung für die Hundetaxe 2025 automatisch zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher 120 Franken. Um unnötigen Aufwand und Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter, Folgendes zu beachten:

Sollten Sie keinen Hund mehr halten, jedoch den Abgang noch nicht gemeldet haben, teilen Sie dies bitte der Abteilung Einwohnerdienste (062 768 82 66 / einwohnerdienste@unterkulm.ch) mit. Gleiches gilt, sollten Sie einen neuen Hund halten. Tierhalter sind ebenfalls verpflichtet, Adress- und Handänderungen dem Datenbankbetreiber (AMICUS) zu melden. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bestens.


Leinenpflicht für Hunde im Wald

Während der Setzzeit und Aufzucht der Rehkitze besteht gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht». Der Gemeinderat und der Jagdverein danken den Hundehalterinnen und -haltern für die Einhaltung dieser Bestimmungen.


Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen

Wer seinen Wohnsitz wechselt, sei es innerhalb der Gemeinde oder in eine neue Gemeinde, muss innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vorsprechen oder online per eUmzug die Änderung melden. Eine weitere Meldepflicht betrifft Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben. Diese sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.

Ausserdem sind in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die eidgenössische administrative Wohnungsnummer (EWID) aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Abteilung Einwohnerdienste bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über den Weblink www.drittmeldung.ch/ui/#/home mitzuteilen oder eine schriftliche Meldung zuzustellen (062 768 82 66 oder einwohnerdienste@unterkulm.ch). Eine Vorlage für die Meldung von Mieterwechseln kann bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen oder auf den jeweiligen Websites heruntergeladen werden.


Einwohnerzahlen

Per Ende Januar 2025 waren in Unterkulm insgesamt 3784 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Davon waren 74 Personen auf Stellensuche und 102 Personen arbeitslos.


Herzlichen Glückwünsch!

Im Februar konnten Frau Martha Wildi und Herr Aloyse Russheim ihren 90. Geburtstag feiern. Der Gemeinderat wünscht den Jubilaren an dieser Stelle im Namen der ganzen Einwohnerschaft alles Gute für die Zukunft und weiterhin beste Gesundheit und viel Gfreuts.


Erteilte Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Gesuchstellerin: Centro Domus AG, Hauptstrasse 33, 5726 Unterkulm
    Parzelle/Strasse: 1821/Finkenweg
    Projektänderung: Verkleinerung und Anpassung Unterflurgarage mit Einbau Aussentreppe Untergeschoss, Einbau Windschutzverglasungen

  • Gesuchsteller: Plewka Reinhard und Michal, Wannenhofstrasse 37, 5726 Unterkulm
    Parzelle/Strasse: 979/Wannenhofstrasse 37
    Bauobjekt: Erneuerung Garageneinfahrt und Sitzplatz beim Gebäude Nr. 726

  • Gesuchstellerin: BW Innenarchitektur AG, Dorfstrasse 2, 5040 Schöftland
    Parzelle/Strasse: 1891/Hauptstrasse 27
    Bauobjekt: Umbau und Erweiterung Raiffeisen Bank Unterkulm im Gebäude Nr. 84

 


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