Zum Hauptinhalt springen
Veröffentlicht 02. April 2025

Gemeindenachrichten

Rechnungsabschluss 2024

Die Rechnung 2024 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1 115 894.25 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 77 310.00.

Die Gesamtsteuererträge liegen im Jahr 2024 mit CHF 3 328 164.90 um CHF 1 015 495.10 unter dem Budgetwert. Sie setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen (in Klammern Budgetzahlen):

Einkommens- und Vermögenssteuern Rechnungsjahr CHF 3 219 938.30 (CHF 3 178 087.50)
Einkommens- und Vermögenssteuern Vorjahre CHF 270 981.25 (CHF 447 379.35)
Quellensteuern CHF 166 793.80 (CHF 178 203.15)
Gewinn-/Kapitalsteuern juristische Personen CHF –396 857.55 (CHF 1 535 544.15)
Sondersteuern CHF 70 212.25 (CHF 81 932).

Der Brutto-Steuerausstand ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beträgt per Ende 2024 CHF 1 106 643.85 (CHF 950 594.99).

Die Spezialfinanzierungen Wasserwerk und Abwasserbeseitigung schliessen mit einem Ertragsüberschuss ab. Die Abfallbeseitigung, das Elektrizitätswerk und der Nahwärmeverbund schliessen mit einem Aufwandüberschuss ab.

Die Rechnung 2024 der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 601.50 ab. Budgetiert wurde ein Defizit von CHF 2030.00. Die Rechnung schliesst somit um rund CHF 1428.50 besser ab als budgetiert. Der Aufwandüberschuss wird in den Bilanzüberschuss gebucht. Der Bilanzüberschuss beträgt per Ende 2024 neu CHF 1 940 707.85.


Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Josef Willi, Breitacherstrasse 13, 5724 Dürrenäsch, für den Anbau Sitzplatzüberdachung beim Gebäude Nr. 469 auf der Parzelle 760 an der Breitacherstrasse 13
  • Stephan Gurtner, Sedelstrasse 30, 5724 Dürrenäsch, für den Neubau der Stützmauern beim Gebäude Nr. 612 (teilweise bereits erstellt auf den Parzellen 899 und 688 an der Sedelstrasse 30 und 32
  • Staub Walter, Höhestrasse 35, 5724 Dürrenäsch, für den Einbau einer Klimaanlage beim Gebäude Nr. 406 (bereits erstellt) auf der Parzelle 184 an der Höhestrasse 35

Auftragsvergaben

Mit den Strassensanierungen «Naturfreundehaus» und «Badi/Susten» wurde die Holliger & Lauber AG, Boniswil, beauftragt.


Kehrichtsäcke

Vermehrt musste festgestellt werden, dass die Kehrichtsäcke bereits vor dem Abfuhrtag am Strassenrand deponiert werden. Katzen, Marder, Füchse oder andere Tiere reissen die am Vorabend oder gar am Vortag der Kehrichtabfuhr im Freien deponierten Kehrichtsäcke gerne auf. Bitte achten Sie darauf, das Abfuhrgut erst am Abfuhrtag vor 8 Uhr bereitzustellen. Gemäss Abfallreglement der Gemeinde Dürrenäsch ist die Bereitstellung am Vorabend verboten.

Die Hauskehrichtsäcke sind nicht zu schwer und nur so weit zu befüllen, dass sie richtig zugeschnürt werden können. Mit Scotch verklebte Abfallsäcke erschweren das Aufladen, da sie unhandlich sind und sich die Scotchbänder lösen. Nicht korrekt zugebundene Kehrichtsäcke werden inskünftig nicht mehr mitgenommen.

Die Kehrichtsäcke sind direkt am Strassenrand zu deponieren. Werden Hauskehrichtsäcke mit Gebührenmarken versehen in Behältern (wie z. B. Kunststoffcontainer) deponiert, sind diese deutlich mit «Kehricht» zu beschriften, damit es für die Abfuhr klar ersichtlich ist, dass sich im Behälter Kehrichtsäcke befinden.


Grüngutabfuhr: Vignetten 2025 erforderlich

Seit 1. April 2025 ist für die Grüngutabfuhr die neue Vignette 2025 erforderlich. Die nächste Abfuhr findet am Donnerstag, 3. April 2025, statt. Container, die nicht mit der neuen Vignette 2025 versehen sind, werden nicht mehr geleert.

Die Grüngutvignetten 2025 können zum neuen Preis (CHF 110.00 für 140-l-Container bzw. CHF 160.00 für 240-l-Container) bei der Gemeindekanzlei Dürrenäsch gekauft, telefonisch oder online unter www.duerrenaesch.ch bestellt werden.


Bäche

Helfen Sie mit, unsere Bäche sauber zu halten. Werfen Sie keine Abfälle, Äste oder Holz in den Bach. Bauen Sie mit den Kindern bzw. lassen Sie die Kinder keine Holzbrücken bauen, auch wenn die Feuerstelle Susten dazu Gelegenheit bietet. Das Holz wird vom Wasser weggeschwemmt und bleibt im Bach hängen.


Leinenpflicht für Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Zum Schutz der neugeborenen Rehkitze, aber auch der Junghasen und bodenbrütenden Vögel, sind alle Hunde nicht nur im Wald und am Waldrand, sondern auch entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen an der Leine zu führen (§ 21 Abs. 1 Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau).

Gemäss Polizeireglement sind Hunde auch auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.


In Dürrenäsch sind in nächster Zeit folgende Veranstaltungen geplant

April
Do- 03.04.2025 Schützengesellschaft 1. Donnerstags-Training Schützenhaus Dürrenäsch
Fr- 04.04.2025 Kirchgemeinde Jugendtreff Meetingpoint Kirchgemeindehaus Dürrenäsch
Fr.–Di. 04.04.–22.04.2025 Schule und Kindergarten Frühlingsferien  
Sa. 05.04.2025 Schützengesellschaft Arbeitstag Schützenhaus Dürrenäsch
So. 13.04.2025 Naturfreunde Eiertütschete Naturfreundehaus Hofmatt
So. 20.04.2025 Kirchgemeinde Ostergottesdienst mit Gospelchor Kirchgemeindehaus Dürrenäsch
Fr. 25.04.2025 Kirchgemeinde  Jugendtreff Meetingpoint Kirchgemeindehaus Dürrenäsch
Fr. 25.04.2025 Nöi Löi Bistrobetrieb 17–21 h Korki Bürogebäude Leutwilerstr. 1
Sa. 26.04.2025 Kirchgemeinde Upgrade (Jugendgottesdienst) Kirchgemeindehaus Dürrenäsch
Mai
Sa. 03.05.2025 DTV Dürrenäsch Kreiscup Erlinsbach
Do. 08.05.2025 Schützengesellschaft Feldschiessen-Training für Bevölkerung Schützenhaus Dürrenäsch
Fr. 09.05.2025 Kirchgemeinde Jugendtreff Meetingpoint Kirchgemeindehaus Dürrenäsch
Fr. 09.05.2025 Schützengesellschaft 1. Obligatorische Übung Schützenhaus Dürrenäsch

 

 


Beitrag teilen: